Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Jedes Vereinsmitglied hat bei seinem Eintritt in den Verein an die 
L.K. eine Einlage in barem Gelde als Garantiesumme 
z u l e i st e n, die der L.K. als Sicherheitsleistung für seine Verbindlich 
keiten und Haftpflichten dient und ihm gutgeschrieben wird. Ein An- 
sprach auf Rückgabe der Garantiesumme hat das Vereinsmitglied erst bei 
seinem Ausscheiden. Die L.K. wird den ans diesen Garantiesummen der 
Vereinsmitglieder gebildeten Garantiefonds, soweit tunlich, als Lom 
bard geld an Vereinsmitglieder ausleihen und dabei 
möglichst das Beteiligungsverhältnis der Bankiers und der Makler unter 
den Vereinsmitgliedern berücksichtigen. 
Die Höhe der Einlage wird für jedes Vereinsmitglied unter Berück 
sichtigung der Höhe seiner Umsätze von dem Verwaltnngsrat in der Weise 
bestimmt, daß die Vereinsmitglieder in fünf Klassen eingeordnet 
werden. Es betragen die Einlagen für die 1. Klasse 250 000, für 2. Klasse 
100 000, für die 3. Klasse 50 000, für die 4. Klasse 30 000 und für die 
5. Klasse 20 000 RM. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, dem Ver 
waltungsrat eine Selbsteinschätzung einzureichen. Der Verwaltungsrat 
kann auf Grund veränderter Verhältnisse für einzelne Vereinsmitglieder 
Änderungen beschließen. 
Die L.K. vergütet den Vereinsmitgliedern am Schlüsse jedes Kalender- 
Vierteljahrtz auf ihre Garantiesummen Zinsen (etwa 2 % unter dem 
durchschnittlichen Satz für Börsen-Ultimo-Geldj. 
Jedes Vereinsmitglied hat die von ihm abgeschlossenen Termingeschäfte, 
insoweit sie mehr als 100 000 RM effektiv ausmachen, in Höhe von 5 % 
des ausmachenden Betrages durch Hinterlegung von Wert 
papieren bei der L.K. sicherzustellen, ohne daß es einer Aufforderung 
von seiten des Vorstandes oder des Gegenkontrahenten bedarf. Jedoch 
ist jedes Vereinsmitglied der 5. Klasse mit 20 000 RM Garantiesumme 
verpflichtet, die von ihm abgeschlossenen Termingeschäfte bereits insoweit, 
als sie mehr als 50 000 RM effektiv ausmachen, in Höhe von 10 % des 
ausmachenden Betrages sicherzustellen. Zur Sicherstellung geeignet sind 
nur diejenigen Wertpapiere, die vom Aufsichtsrat der L.K. ausdrücklich 
hierzu zugelassen sind. Bei Kurssenkungen sind unverzüglich entsprechende 
Nachschüsse zu leisten. 
Bei Käufen und Verkäufen in demselben Wertpapier beschränkt sich die 
Verpflichtung zur Sicherheitsleistung auf den Saldo.
	        
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