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Jedes Vereinsmitglied hat bei seinem Eintritt in den Verein an die
L.K. eine Einlage in barem Gelde als Garantiesumme
z u l e i st e n, die der L.K. als Sicherheitsleistung für seine Verbindlich
keiten und Haftpflichten dient und ihm gutgeschrieben wird. Ein An-
sprach auf Rückgabe der Garantiesumme hat das Vereinsmitglied erst bei
seinem Ausscheiden. Die L.K. wird den ans diesen Garantiesummen der
Vereinsmitglieder gebildeten Garantiefonds, soweit tunlich, als Lom
bard geld an Vereinsmitglieder ausleihen und dabei
möglichst das Beteiligungsverhältnis der Bankiers und der Makler unter
den Vereinsmitgliedern berücksichtigen.
Die Höhe der Einlage wird für jedes Vereinsmitglied unter Berück
sichtigung der Höhe seiner Umsätze von dem Verwaltnngsrat in der Weise
bestimmt, daß die Vereinsmitglieder in fünf Klassen eingeordnet
werden. Es betragen die Einlagen für die 1. Klasse 250 000, für 2. Klasse
100 000, für die 3. Klasse 50 000, für die 4. Klasse 30 000 und für die
5. Klasse 20 000 RM. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, dem Ver
waltungsrat eine Selbsteinschätzung einzureichen. Der Verwaltungsrat
kann auf Grund veränderter Verhältnisse für einzelne Vereinsmitglieder
Änderungen beschließen.
Die L.K. vergütet den Vereinsmitgliedern am Schlüsse jedes Kalender-
Vierteljahrtz auf ihre Garantiesummen Zinsen (etwa 2 % unter dem
durchschnittlichen Satz für Börsen-Ultimo-Geldj.
Jedes Vereinsmitglied hat die von ihm abgeschlossenen Termingeschäfte,
insoweit sie mehr als 100 000 RM effektiv ausmachen, in Höhe von 5 %
des ausmachenden Betrages durch Hinterlegung von Wert
papieren bei der L.K. sicherzustellen, ohne daß es einer Aufforderung
von seiten des Vorstandes oder des Gegenkontrahenten bedarf. Jedoch
ist jedes Vereinsmitglied der 5. Klasse mit 20 000 RM Garantiesumme
verpflichtet, die von ihm abgeschlossenen Termingeschäfte bereits insoweit,
als sie mehr als 50 000 RM effektiv ausmachen, in Höhe von 10 % des
ausmachenden Betrages sicherzustellen. Zur Sicherstellung geeignet sind
nur diejenigen Wertpapiere, die vom Aufsichtsrat der L.K. ausdrücklich
hierzu zugelassen sind. Bei Kurssenkungen sind unverzüglich entsprechende
Nachschüsse zu leisten.
Bei Käufen und Verkäufen in demselben Wertpapier beschränkt sich die
Verpflichtung zur Sicherheitsleistung auf den Saldo.