Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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richteten „Liquidationskasse Aktiengesellschaf t", die an 
der Berliner Börse abgeschlossenen Zeitgeschäfte seiner Mitglieder. 
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen und setzt in der Regel die 
Mitgliedschaft in Gruppe A oder Gruppe B der Berliner Bedingungs 
gemeinschaft für den Wertpapierverkehr oder in der Maklergemeinschaft 
oder die Eigenschaft als Kursmakler der Berliner Börse voraus. Am 
30. Juni 1927 gehörten dem Liquidationsverein 498 Firmen an. 
Die Aufnahmegebühr betrug bei Gründung des Liquidationsvereius 
inindestens 1000 RM, ist dann aber bald wesentlich gesteigert worden. 
Die Abwicklung geschieht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 
Als Aufgabe für Zeitgeschäfte in solchen Wertpapieren, die 
laut Bekanntgabe des Verwaltungsrats mit Hilfe der Liquidationskasse Z 
geregelt werden, dürfen ausschließlich Vereinsmitglieder gegeben und ge 
nommen werden. Jedes Vereinsmitglied muß von jedem anderen als 
Aufgabe genommen werden. 
Ein Terminhandel mit Firmen, die dem Liquidationsverein nicht an 
gehören, ist nur in der Form zugelassen, daß diese Firmen bei der Pro- 
visions- oder Nettokurs-Berechnung als Kunden behandelt werden. 
Indessen dürfen Vereinsmitglieder, die Mitglieder der Makler-Gemeinschaft 
sind, und die am Schlüsse einer Börsenversammlung noch unausgeglichene 
Termingeschäftsverpflichtungen haben, diese mit anderen Maklern, die Mit 
glieder der Makler-Gemeinschaft sind, ohne Vercinsmitglied zu sein, nach den 
zwischen der Makler-Gemeinschaft und den Gruppen A und B der Berliner 
Bedingnngsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr vereinbarten Bedingungen 
ohne Provisionsberechnung ausgleichen. 
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, alle Zeitgeschäfte in den vom 
Verein geregelten Wertpapieren durch die L.K. zur Abwicklung zu bringen, 
welche die Skontrierung vornimmt. Die Vereinbarung, daß die Abwick 
lung außerhalb der L.K. erfolgen solle, ist unzulässig. 
Für die abgeschlossenen Zeitgeschäfte der Vereinsmitglieder übernimrnt 
die L.K. d i e H a f t u n g. S i e b e st ä t i g t jedem Vereinsmitglicd nach 
den Vorschriften ihrer Geschäftsbedingungen die Vormerkung des 
angemeldeten Geschäfts. 
Zu diesem Zweck hat jedes Mitglied die von ihni abgeschlossene» Zeit 
geschäfte der L.K. noch am Tage des Abschlusses bis spätestens 5 Uhr 
nachmittags sSonnabends entsprechend früher) auf einem Vordruckformu- 
st im folgenden mit L.K. abgekürzt.
	        
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