454
richteten „Liquidationskasse Aktiengesellschaf t", die an
der Berliner Börse abgeschlossenen Zeitgeschäfte seiner Mitglieder.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen und setzt in der Regel die
Mitgliedschaft in Gruppe A oder Gruppe B der Berliner Bedingungs
gemeinschaft für den Wertpapierverkehr oder in der Maklergemeinschaft
oder die Eigenschaft als Kursmakler der Berliner Börse voraus. Am
30. Juni 1927 gehörten dem Liquidationsverein 498 Firmen an.
Die Aufnahmegebühr betrug bei Gründung des Liquidationsvereius
inindestens 1000 RM, ist dann aber bald wesentlich gesteigert worden.
Die Abwicklung geschieht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Als Aufgabe für Zeitgeschäfte in solchen Wertpapieren, die
laut Bekanntgabe des Verwaltungsrats mit Hilfe der Liquidationskasse Z
geregelt werden, dürfen ausschließlich Vereinsmitglieder gegeben und ge
nommen werden. Jedes Vereinsmitglied muß von jedem anderen als
Aufgabe genommen werden.
Ein Terminhandel mit Firmen, die dem Liquidationsverein nicht an
gehören, ist nur in der Form zugelassen, daß diese Firmen bei der Pro-
visions- oder Nettokurs-Berechnung als Kunden behandelt werden.
Indessen dürfen Vereinsmitglieder, die Mitglieder der Makler-Gemeinschaft
sind, und die am Schlüsse einer Börsenversammlung noch unausgeglichene
Termingeschäftsverpflichtungen haben, diese mit anderen Maklern, die Mit
glieder der Makler-Gemeinschaft sind, ohne Vercinsmitglied zu sein, nach den
zwischen der Makler-Gemeinschaft und den Gruppen A und B der Berliner
Bedingnngsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr vereinbarten Bedingungen
ohne Provisionsberechnung ausgleichen.
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, alle Zeitgeschäfte in den vom
Verein geregelten Wertpapieren durch die L.K. zur Abwicklung zu bringen,
welche die Skontrierung vornimmt. Die Vereinbarung, daß die Abwick
lung außerhalb der L.K. erfolgen solle, ist unzulässig.
Für die abgeschlossenen Zeitgeschäfte der Vereinsmitglieder übernimrnt
die L.K. d i e H a f t u n g. S i e b e st ä t i g t jedem Vereinsmitglicd nach
den Vorschriften ihrer Geschäftsbedingungen die Vormerkung des
angemeldeten Geschäfts.
Zu diesem Zweck hat jedes Mitglied die von ihni abgeschlossene» Zeit
geschäfte der L.K. noch am Tage des Abschlusses bis spätestens 5 Uhr
nachmittags sSonnabends entsprechend früher) auf einem Vordruckformu-
st im folgenden mit L.K. abgekürzt.