Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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richteten  „Liquidationskasse  Aktiengesellschaf  t",  die  an
der  Berliner  Börse  abgeschlossenen  Zeitgeschäfte  seiner  Mitglieder.
Die  Aufnahme  ist  schriftlich  zu  beantragen  und  setzt  in  der  Regel  die
Mitgliedschaft  in  Gruppe  A  oder  Gruppe  B  der  Berliner  Bedingungsgemeinschaft ­
  für  den  Wertpapierverkehr  oder  in  der  Maklergemeinschaft
oder  die  Eigenschaft  als  Kursmakler  der  Berliner  Börse  voraus.  Am
30.  Juni  1927  gehörten  dem  Liquidationsverein  498  Firmen  an.
Die  Aufnahmegebühr  betrug  bei  Gründung  des  Liquidationsvereius
inindestens  1000  RM,  ist  dann  aber  bald  wesentlich  gesteigert  worden.
Die  Abwicklung  geschieht  nach  Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen:
Als  Aufgabe  für  Zeitgeschäfte  in  solchen  Wertpapieren,  die
laut  Bekanntgabe  des  Verwaltungsrats  mit  Hilfe  der  Liquidationskasse  Z
geregelt  werden,  dürfen  ausschließlich  Vereinsmitglieder  gegeben  und  genommen ­
  werden.  Jedes  Vereinsmitglied  muß  von  jedem  anderen  als
Aufgabe  genommen  werden.
Ein  Terminhandel  mit  Firmen,  die  dem  Liquidationsverein  nicht  angehören, ­
  ist  nur  in  der  Form  zugelassen,  daß  diese  Firmen  bei  der  Provisions-
  oder  Nettokurs-Berechnung  als  Kunden  behandelt  werden.
Indessen  dürfen  Vereinsmitglieder,  die  Mitglieder  der  Makler-Gemeinschaft
sind,  und  die  am  Schlüsse  einer  Börsenversammlung  noch  unausgeglichene
Termingeschäftsverpflichtungen  haben,  diese  mit  anderen  Maklern,  die  Mitglieder ­
  der  Makler-Gemeinschaft  sind,  ohne  Vercinsmitglied  zu  sein,  nach  den
zwischen  der  Makler-Gemeinschaft  und  den  Gruppen  A  und  B  der  Berliner
Bedingnngsgemeinschaft  für  den  Wertpapierverkehr  vereinbarten  Bedingungen
ohne  Provisionsberechnung  ausgleichen.
Die  Vereinsmitglieder  sind  verpflichtet,  alle  Zeitgeschäfte  in  den  vom
Verein  geregelten  Wertpapieren  durch  die  L.K.  zur  Abwicklung  zu  bringen,
welche  die  Skontrierung  vornimmt.  Die  Vereinbarung,  daß  die  Abwicklung ­
  außerhalb  der  L.K.  erfolgen  solle,  ist  unzulässig.
Für  die  abgeschlossenen  Zeitgeschäfte  der  Vereinsmitglieder  übernimrnt
die  L.K.  d  i  e  H  a  f  t  u  n  g.  S  i  e  b  e  st  ä  t  i  g  t  jedem  Vereinsmitglicd  nach
den  Vorschriften  ihrer  Geschäftsbedingungen  die  Vormerkung  des
angemeldeten  Geschäfts.
Zu  diesem  Zweck  hat  jedes  Mitglied  die  von  ihni  abgeschlossene»  Zeitgeschäfte ­
  der  L.K.  noch  am  Tage  des  Abschlusses  bis  spätestens  5  Uhr
nachmittags  sSonnabends  entsprechend  früher)  auf  einem  Vordruckformust
  im  folgenden  mit  L.K.  abgekürzt.
            
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