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GROSSBRITANIEN — Finanzen (Schuld).
sich darum, die Staatseinkünfte um 40 Proz, zu vermehren. Indess
betrug die gesammte Einnahme 1801 doch erst 34 Mill., 1802 schon
38,600,000, 1805 (letztes Jahr der Pitt’schen Verwaltung) 50’900,000;
1807 (nachdem Lansdowne die Erhöhung der Einkommensteuer er
wirkt) 59’300,000. Von nun an bis 1816 betrugen die Staatseinkünfte
nie unter 60, mehrmals 70, 1813 fast 72 Mill. 1815 (letzter Krieg
gegen Napoleon) steigerte man das Budget auf 116748,258 Pf., wo
von 89748,958 durch Auflagen, die andern 27 Milk durch Anlehcri
aufgebracht wurden. (Die englische Nation, welche 1801 blos 34 Mill,
an Taxen aller Art bezahlt hatte, entrichtete also 14 Jahre später
fast 90 !) Dabei darf nicht vergessen werden, dass Grossbritanien
zu Ende des vor. Jahrhunderts nicht die Hälfte seiner jetzigen Be
völkerung hatte, dass die Einfuhr nicht V4, die Ausfuhr bloss V3 der
jetzigen betrug. Von den Auflagen kamen durchschnittlich auf jeden
Einwohner :
1801—10 5 Pf. 12 Skill. 1 Den.
1811—20 3 , 15 Í 6 ,
1821—30 2 Í 5 i
1817 hob man die Einkommensteuer auf. Mancherlei einzelne
Abänderungen erfolgten. Allein nun stellte sich ein neues Defizit ein.
Sir Rob. Peel erwirkte 1842 Wiedereinführung der Einkommensteuer.
Es ergaben sich nun neuerdings Ueberschüsse. Endlich ward, neben
der Aufhebung oder Venninderung sehr vieler anderer Zollsätze, die
freie Getreideeinfuhr (Aufhebung der Kornzölle) beschlossen. — Von
dieser Zeit datirt eine Umgestaltung der Grundlagen des Steuersystems.
— Von 1840 bis Ende 1853 wurden noch an alten Abgaben abge-
schaift : 18704,291 Pf., neue eingeführt 11’916,416 ; sonach Ver
minderung etwa 6,200,000. Dessen ungeachtet stiegen die Einnahmen
von 47’567,565 Pf. im Jahr 1840, auf 54’430,344 im Jahre 1853.
Staatsschuld.
Am 5. Jan. 1853 war der Stand der fundirten Schuld;
3 0/0 Schuld 507’860,623 Pf.
3 % Vo Annuitäten. 217774,390
Neue 5 % Annuitäten 431,076
Gesammtschuld Grossbritaniens 725’566,089 s
Die (gesondert behandelte) Schuld Irlands betrug 38’975,206
Total 764’641,296
Die Jahresausgaben für diese fundirte Schuld betrugen: 26’501,778
Pf., nämlich 24’944,571 für die englische, 1’466,481 für die irische
Schuld, und 90,726 für die Verwaltung.
Daneben war eine unfundirte, schwebende Schuld vorhanden
(Schatzkammerscheine, Schatzkammerbonds) im Betrage von 28796,525,
mit nahezu 400,000 Pf. Zins. (Solche verzinsliche Schatzscheine werden
vom Ministerium ausgegeben zur Deckung von Bedürfnissen, wenn die
nöthigen Geldsummen sich nicht in den Staatskassen befinden und ein
neues Anlehen nicht beschlossen worden ist.)
Seit obiger Aufstellung wurde die fundirte Schuld vermehrt um
den Betrag des Anlehens von 16 Mill. (s. oben), dann um die damit