Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Wir  wollen  diesen  Weg  für  die  Alters-Versicherung  unserer
13  370000  Arbeiter  gleichfalls  einschlagen,  jedoch  unter  folgenden  Bedingungen: ­

1.  daß  die  Arbeiter  während  ihres  rüstigen  Alters,  nämlich  vom
Beginn  ihres  19.  bis  zum  Beginn  ihres  56.  Lebensjahres  ohne
Unterbrechung  einen  Beitrag  an  die  Rentenversicherung  zahlen,
und
2.  daß  bei  ihrem  eventuell  vor  Beginn  des  56.  Lebensjahres  eintretenden ­
  Tode  der  eingezahlte  Beitrag  den  Ueberlebenden  verbleibt ­
  und  für  sie  zinsbringend  verwaltet  wird.
Der  Nutzen  der  ersten  Bedingung  liegt  in  der  Vervierfachung
der  eingezahlten  Beiträge  durch  die  Zinseszinsen,  4  vom  Hundert  in
37  Jahren,  —  und  der  Nutzen  der  zweiten  Bedingung  entsteht  aus
der  Sterblichkeit  der  Arbeiter,  welche  bei  den  nahezu  gleichen  Lebensverhältnissen ­
  derselben  eine  annähernd  gleiche  ist;  es  bilden  daher  auch
die  Beiträge  der  Verstorbenen  eine  nahezu  gleichbleibende  Summe,
mithin  das  Grundkapital  der  Rentenversicherung.
Dies  ergiebt  sich  aus  Folgendem:
Wenn  unsere  13370000  Arbeiter  als  Mitglieder  in  die  Rentenversicherung ­
  eintreten,  und  wenn  wir  annehmen,  daß  sie  mit  dem
beginnenden  19.  bis  zum  vollendeten  55.  Jahre,  also  im  Ganzen
37  Jahre  an  die  Rentenversicherung  Beiträge  zahlen  und  zwar  die
männlichen  und  unverheiratet  gebliebenen  weiblichen  Mitglieder
3  Mark,  dagegen  die  weiblichen  Mitglieder,  welche  sich  im  Laufe  der
Jahre  verheiraten,  vor  der  Verheiratung  im  Ganzen  16  Mark,
so  belaufen  sich  die  Beiträge  derjenigen  Mitglieder,  welche  im  Laufe
der  37  Jahre  gestorben  sind,  mit  Einrechnnng  der  Zinseszinsen  nach
ber  üBciínQC  %i).  IV  mis  28  221  639  WW.
Dieses  Kapital  erreicht  diese  Höhe  zwar  erst  nach  37  Jahren,
aber  wenn  alle  jüngeren  Arbeiter  -  Generationen  mit  dem  Eintritt  in
ihr  19.  Lebensjahr  Mitglieder  der  Rentenversicherung  werden  und
den  vorerwähnten  Beitrag  zahlen,  so  erneuert  sich  dieses  Kapital
nach  Ablauf  ber  37  Jahre  jedes  folgende  Jahr  bis  zu  derselben
^  Eine  Rentenversicherung  ist  daher  für  unsere  13  370  000  Arbeiter
die  nützlichste  Einrichtung  zur  Versorgung  ihres  Alters,  denn  es
erben  diejenigen,  welche  das  56.  Lebensjahr  erreichen,  von  ihren
verstorbenen  Mitgliedern
2»  221  639  Mark.
Diese  Erbschaft  muß  den  Arbeitern  unverkürzt  verbleiben.
Den  Privat  -  Rentenversicherungs  -  Gesellschaften  kann  man  nicht
zumuten,  neben  dem  gemeinnützlichen  Zweck  ans  jeden  Selbsterwerb
Verzicht  zu  leisten.  Letzteres  kann,  wie  in  England,  Frankreich  und
Belgien*,  so  auch  in  Deutschland  nur  vom  Staat  erwartet  werden.
Deshalb  wird  für  die  Altersversicherung  der  Arbeiter  als  zweiter
G  rund  s  a  tz  vorgeschlagen  :
*  Auch  in  Dänemark  soll  die  dem  Folkething  vorgelegte  Altersversorgung
unter  Staats-Garantie  gestellt  und  alls  Staatskosten  eingerichtet  und  verwaltet  werden.
Norddeutsche  Allgem.  Zeitung  No.  512.
            
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