EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 465
Über Grossbritannien, den Irischen Freistaat und Nordirland
muss besonders gesprochen werden.
Bekanntlich ist in Grossbritannien der Beitrag unabhängig vom
Lohn, ausgenommen für Versicherte im Alter von 18 und mehr
Jahren, deren Einkommen besonders niedrig ist. Er wird auf
einen einheitlichen Satz festgesetzt, aber getrennt für Männer und
für Frauen. Der Tarif ist mehrere Male geändert worden, wie
nachstehende Übersicht zeigt :
Gesamtbeitrag Beitrag des Beitrag des
(wöchentlich) Versicherten Arbeitgebers
A.
Gesetz von 1911
Gesetz von 1920
Gesetz von 1925
Männer
Frauen
Männer
Frauen
Männer
: Frauen
Daraus ergibt sich, dass neuerdings der Beitrag zwischen Verüichertem
und Arbeitgeber in folgendem Verhältnis geteilt wird :
Männer . .0.0.000000000040 44
Frauen
Teil des Beitrags zu Lasten
des Versicherten des Arbeitgebers
1 Yo
8/7 (47 v.El.) 9/4 (53 v. Hl.)
Obwohl der relative Anteil schwankt, je nachdem es sich um
einen. Versicherten oder um eine Versicherte handelt, so bleibt
loch die vom Arbeitgeber zu zahlende Summe die gleiche.
Im Trischen Freistaat ist der Gesamtbeitrag 8d. für die Männer
und, 7d, für die Frauen, davon in allen Fällen 4d. zu Lasten des
Arbeitgebers. Dadurch wird der Beitrag zwischen Versicherten
and Arbeitgeber für die Männer in gleiche Teile geteilt, während
für die Frauen 3/, (43 v. H.) zu Lasten des Versicherten bleiben.
Die Krankenversicherung in Nordirland sieht zur Zeit einen
Gesamtbeitrag von 7d. für Männer und 6%d, für Frauen vor.
Der Arbeitgeber zahlt für jeden Versicherten 3 1%d. Es verändert
Sich also, je nachdem es sich um einen Versicherten oder um eine
Versicherte handelt, der Anteil des Arbeitgebers an den Ver-Sicherungskosten.
Dieser beträgt % für Männer und 7/,3 (54 v. H.)
für Frauen.
In Grossbritannien, in Nordirland und im Irischen Freistaat
8ibt es ein besonderes Beitragssystem für das Personal der Handels-Schiffahrt
1 (Schiffahrt auf grosse Fahrt).
na wöchentliche Gesamtbeitrag ist in Grossbritannien auf
20. für Männer und 6d. für Frauen ermässigt. Der Anteil des
mn
ı
x Es besteht in gleicher Weise ein System für die Truppen.
RANKENVERSICHERUNG