Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Kritik des Gläubigers. 
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ist und der Wettbewerb sowie die wirtschaftlichen Kräftever 
hältnisse zwischen beiden Kreditpartnern es zulassen, durch 
eigene kritische Untersuchungen ergänzt, soweit seine eigene 
Kenntnis bilanztechnischer Fragen es ihm ermöglicht. 
Die Bilanzaufstellung eines Gläubigers unter dem Gesichts 
punkt der Sicherheit seiner Forderung würde etwa folgendes 
Bild zeigen; 
I. Anlagevermögen. 
U. Betriebsvermögen-, 
a) nicht gebunden: 
1. sofort greifbar, 
2. kurzfristig greifbar; 
davon Forderungen: 
Bankguthaben 1«) nicht 
WarendebitorenJ gedeckt 
ß) gedeckte Forderungen 
(Art der Deckung), 
y) Forderungen an Tochter 
unternehmungen, 
<J) Darlehnstorderungen; 
b) durch Kreditsicherung ge 
bundenes Vermögen: 
1. Kautionseffekten, 
2. Verpfändete Effekten und 
Waren, 
3. zedierte Forderungen, 
4. Sicherungsübereignung 
des Warenlagers. 
Hl. Geldreserven (vgl. Sachregister). 
1. Belastung des Anlagevermögens 
durch Hypotheken, Grund 
schulden (= % des Buch 
wertes von I); 
Sicherungshypothek f. Anleihe 
schulden. 
II. Betriebsschulden: 
1. sofort fällig, 
2. kurzfristig; 
a) nicht besonders gedeckt: 
Warenschulden, 
eigene Akzepte, 
Blankokredite, 
Darlehn. 
b) Pfandgesicherte Schulden 
Bankschulden! Angabe d . 
Bankakzepte pioherheit 
Lombarddarlehen, nach 
Waren, Effekten ge 
trennt. 
III. Bedingte Verpflichtungen: 
aus Bürgschaften; Solawechsel 
auf Kunden; Giroverbind- 
lichkeiten; Nachschußver 
pflichtungen auf Beteiligun 
gen; Zahlungsverpflichtungen 
auf Bestellungen. 
Vgl. Recht und Buchhaltung im I. Band; über Zahlungsbereitschaft, 
Bankbilanzen im vorliegenden Buche. 
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