Kritik des Gläubigers.
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ist und der Wettbewerb sowie die wirtschaftlichen Kräftever
hältnisse zwischen beiden Kreditpartnern es zulassen, durch
eigene kritische Untersuchungen ergänzt, soweit seine eigene
Kenntnis bilanztechnischer Fragen es ihm ermöglicht.
Die Bilanzaufstellung eines Gläubigers unter dem Gesichts
punkt der Sicherheit seiner Forderung würde etwa folgendes
Bild zeigen;
I. Anlagevermögen.
U. Betriebsvermögen-,
a) nicht gebunden:
1. sofort greifbar,
2. kurzfristig greifbar;
davon Forderungen:
Bankguthaben 1«) nicht
WarendebitorenJ gedeckt
ß) gedeckte Forderungen
(Art der Deckung),
y) Forderungen an Tochter
unternehmungen,
<J) Darlehnstorderungen;
b) durch Kreditsicherung ge
bundenes Vermögen:
1. Kautionseffekten,
2. Verpfändete Effekten und
Waren,
3. zedierte Forderungen,
4. Sicherungsübereignung
des Warenlagers.
Hl. Geldreserven (vgl. Sachregister).
1. Belastung des Anlagevermögens
durch Hypotheken, Grund
schulden (= % des Buch
wertes von I);
Sicherungshypothek f. Anleihe
schulden.
II. Betriebsschulden:
1. sofort fällig,
2. kurzfristig;
a) nicht besonders gedeckt:
Warenschulden,
eigene Akzepte,
Blankokredite,
Darlehn.
b) Pfandgesicherte Schulden
Bankschulden! Angabe d .
Bankakzepte pioherheit
Lombarddarlehen, nach
Waren, Effekten ge
trennt.
III. Bedingte Verpflichtungen:
aus Bürgschaften; Solawechsel
auf Kunden; Giroverbind-
lichkeiten; Nachschußver
pflichtungen auf Beteiligun
gen; Zahlungsverpflichtungen
auf Bestellungen.
Vgl. Recht und Buchhaltung im I. Band; über Zahlungsbereitschaft,
Bankbilanzen im vorliegenden Buche.
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