Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

312 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Grund starrsten Luthertums des Hofes und des einheimischen 
Adels, wie er in den Ständen repräsentiert war, zwischen 
diesen beiden Kräften eine Vereinigung vollzog, die der ent⸗— 
schiedenen geldwirtschaftlichen Entfaltung des Landes immer 
wieder entgegenarbeitete. Und so verlief denn die Entwicklung 
Sachsens schon im 17. Jahrhundert in Mischrichtungen, in 
jene gleichsam bittersüßen Erfahrungen, die für die innere 
Geschichte des Landes fast bis auf den heutigen Tag bezeichnend 
geblieben sind; und seine Gesamtkraft kam infolgedessen nach 
außen nicht in genügender Stärke zum Ausdruck!. Insbesondere 
ergab sich daraus für die Stellung im Reiche, daß sich die 
alte Führerschaft an der Spitze der evangelischen Stände immer 
weniger halten ließ; anderswo als in Sachsen waren spätestens 
schon seit Ausgang des 16. Jahrhunderts die treibenden Kräfte 
des Protestantismus zu suchen; und die eigene evangelische 
UÜberzeugung verlor durch diesen Umschwung an Innigkeit und 
durchschlagender Kraft. 
Grell zutage treten all diese Wandlungen in dem Augen— 
blicke, da eine Persönlichkeit zur sächsischen Kurwürde gelangte, 
die zu den interessantesten der ersten Hälfte des 18. Jahr— 
hunderts gehört. Im Jahre 1694 war plötzlich Kurfürst Johann 
Georg IV. gestorben; kinderlos; und so folgte ihm sein vier— 
undzwanzigjähriger Bruder Friedrich August, der spätere August 
der Starke. Friedrich August war in der Reihe der vielen 
begabten Mitglieder des Hauses Wettin eines der begabtesten; 
aus den schwierigsten diplomatischen Lagen hat er sich heraus— 
zuwinden gewußt; in Finanzkünsten überragte er wohl alle 
fürstlichen Zeitgenossen; wo es seine sonstigen Neigungen zu— 
ließen, war er auch ein fürsorglicher und vorwärts schauender 
Verwalter des Landes. Aber neben diesen Lichtseiten welche 
Schatten! Ein von jeglicher Manneskraft getragener Kavalier 
hatte der Fürst an der Frauenwelt früh jene skrupellose Be— 
handlung von Recht und Sitte, von Treu und Glauben ge— 
lernt, die seine spätere VPolitik brandmarkte; und frei von 
Vgl. dazu das Bd. VI, 406 f. Gesagte.
	        
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