792
FÜNFTER TEIL
Die ordentlichen Gerichte
Die ordentlichen Gerichte haben die gleiche Zuständigkeit wie der
Arbeiterversicherungsrat.
Der Oberste Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof entscheidet in letzter Instanz über die Streitigzeiten.
aus der Versicherung.
FRANKREICH
Elsass-Lothringen
REICHSVERSICHERUNGSORDNUNG VOM 19. Jugr 1911
Das durch die Reichsversicherungsordnung vom 1911 eingeführte
System besonderer Spruchbehörden ist teilweise in Kraft geblieben.
Die elsass-lothringischen Versicherungsbehörden sind, wie die deutschen,
in drei Instanzen aufgebaut und als Sondergerichte der Versicherung
tätig. Diese sind :
1. die Versicherungsämter ;
2, die Oberversicherungsämter ;
3. das Landesversicherungsamt.
Die Zusammensetzung und die Zuständigkeit der Versicherungsämter
ist die gleiche, wie in Deutschland. Versicherungsämter sind am Sitze jeder
Unterpräfektur sowie bei den Bürgermeistereien von Strassburg, Mülhausen,
Metz, Kolmar und Gebweiler errichtet.
Das gleiche gilt für die Oberversicherungsämter, die in Strassburg,
Metz und Mülhausen errichtet sind.
Die frühere Zuständigkeit des Reichsversicherungsamts ist auf das
Landesversicherungsamt für Elsass- Lothringen in Strassburg, das durch
lie Verfügungen vom 15. März und 19. April 1919 errichtet worden ist,
ibergegangen.
Versicherung der Seeleute
Die Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften
über den Schutz der Seeleute im Falle der Erkrankung ergeben
können, werden entschieden durch :
x) die Handelsgerichte ;
5) den Minister für die Handelsmarine : ;
2} den Staatsrat.
Handelsgerichte
Die Streitigkeiten über die Anwendung des Art. 262 des Handelsgesetzbuches,
wonach die bei Erkrankung während einer Reise zu leistende
Fürsorge dem Reeder oder Schiffseigentümer obliegt, fallen in die Zuständigkeit
der Handelsgerichte,
In den Bezirken, in denen keine Handelsgerichte bestehen, üben die
Richter der Zivilgerichte die Tätigkeit der Handelsrichter aus und entscheiden
in Handelssachen (Handelgesetzbuch, Art. 640).
Der Minister für die Handelsmarine
Jedes Mitglied der Fürsorgekasse, das die Entscheidung des Quartierverwalters
über das tägliche Krankengeld anfechten will, kann sich binnen
ainer Frist von 8 Tagen an den Minister für die Handelsmarine wenden.
Die Entscheidungen des Ministers auf Beschwerden dieser Art sowie seine
Entscheidungen über die Gewährung laufender Unterstützungen können
den Gegenstand einer weiteren Beschwerde an den Staatsrat bilden.