Contents: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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Staates mit unbeschränkter Macht führt, sonde 
Vergrößerung seiner Hausmacht bemüht ist * : 
oszträk föherczeg, cseh kiraly stb., nemcsak absolut ural- 
kodonak, hanem együttal patrimoniälis uralkodonak is tdr- 
totta magät, ki nem egy ällam ügyeit vezeti korlätlan hata- 
lommal, hanem csalädi häzi hatalmänak öregbitesen färad. » 
Aber dieses Bestreben, bei dessen Vorhandensein natürlich 
die Aufgaben des Staates auch in weitreichendem Umfang 
erfüllt werden konnten und erfüllt wurden, hatte die Dynastie 
und ihr Repräsentant gegenüber allen Gliedern der Union. 
Ungarn nicht ausgenommen, zumal es so sehr auf das 
Schwert des Monarchen angewiesen war. Auch die spani 
schen Gebiete sind hier zu erwähnen. Es ist sehr charakte 
ristisch, wie sich Leopold und seine Söhne auch als Rechts 
nachfolger der spanischen Könige in deren Majorate 
betrachten. Die Habsburger haben eben, wie es im Testa 
ment Karls VI. [damals III., nämlich von Spanien] ganz 
klar, und zwar mehrmals gesagt wird, zwei Majorate. Und 
er nennt das eine Majorat im Einklang mit dem seit dem 
Privilegium maius vorhandenen Grundsatz, daß jede Ge 
bietserweiterung der Habsburger als ein Zuwachs zum 
österreichischen Stammlande anzusehen sei: «Monarchia 
Austriaca » « Monarchia Austriae » und das andere : « Mo 
narchia Hispanica ». Monarchia Austriae, Monarchia Au 
striaca identisch mit der zweiten Bedeutung von Domus 
Austriae, Haus Österreich 1 2 . Das Majorat Österreich, das 
nach dem Ausspruch des späteren Kaisers Ferdinand I. 
durch die ungarischen Erwerbungen aus dem Nachlaß seines 
Schwagers König Ludwig II. « erweitert » worden war. 
Aus Hugo Grotius und Samuel Pufendorf, zu 
dessen Füßen der österreichische Hofkanzler Graf Johann 
Friedrich von Seilern gesessen war, erschließt Turba die 
damalige Auffassung vom Recht des Fürsten, erobertem 
1 Anders gesagt: der sich nicht als den Beamten eines über 
ihm stehenden Staatswesens betrachtet, sondern sich um das Staats 
wesen deshalb bekümmert, weil es seiner Herrschaft unterworfen 
ist wie ein Fideikommiß. 
2 Oben S. 17. 
»»
	        
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