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Städte treten mit ihm in Konkurrenz. Schon Breslau kann unter
Umständen besser thun, den Kaffee aus Hamburg zn beziehen, noch
näher liegt dieses für Prag, und bei Wien kommt zugleich Triest. in
Frage, welches auch schon mit Prag nähere Beziehungen hat. Wollte
deshalb die Oderbahn diese Bezüge über ihre Geleise leiten und daran
festhalten, so musste sie den entfenteren Städten Konzessionen machen,
die für den Nahverkehr überflüssig waren. Galizien kann das Getreide,
Böhmen das Holz nach den verschiedenen Richtungen verfrachten; um
die Gegenstände auf die inländischen Bahnen zu führen und den Be-
zug im Inlande zu ermöglichen, mussten exceptionelle Frachtermässig-
ungen geboten werden. Es ist natürlich, dass dagegen die heimischen
Produzenten Opposition machten, und die Beseitigung dieses Miss-
brauchs war eine Notwendigkeit. Ein Entgegenkommen aber innerhalb
der natürlichen Grenzen wird dagegen volkswirtschaftlich wie privat-
wirtschaftlich durchaus angebracht sein. .
In dem Kampf der verschiedenen Privatbahnen miteinander kam
es vor, dass durch extreme Unterbietung eine Bahn grössere Unter-
nehmungen, z. B. Bergwerke dazu brachte, ihre Güter auf erheblichen
Umwegen über ihre Strecke zu befördern, statt auf dem kürzeren
Wege der anderen Bahn. Dies schliesst eine volkswirtschaftliche Ver-
geudung ein, die vom höheren Standpunkte aus nicht gerechtfertigt
werden kann.
Grössere Unternehmungen, welche regelmässig die Bahn in
grösserem Massstabe in Anspruch nehmen, z. B. ein Bergwerk, welches
täglich eine ganze Anzahl Waren befrachtet, können mit Recht einen
gewissen Rabatt beanspruchen gegenüber denjenigen Kunden, welche nur
ab und zu eine Wagenladung aufzugeben haben, oder gar nur eine
teilweise, oder mit grosser Unregelmässigkeit. In dem ersteren Falle
kann die Bahn sich leichter auf die Ansprüche einrichten und sie findet
eine gleichmässigere Verwendung ihres Wagenmaterials, während die
andern ihr Schwierigkeiten und Störungen durch plötzliche mehr oder
weniger erhebliche Anforderungen bereiten.
Handelt es sich um die Anlage einer Fabrik, eines Bergwerks,
welche der Bahn wie der Volkswirtschaft in der Zukunft erhebliche
Vorteile in Aussicht stellen, so wird es gerechtfertigt sein, denselben für
die ersten Jahre Vergünstigungen zu teil werden zu lassen, um die
Entwicklung zu fördern. ‘Also nicht uur eine Differenzierung, sondern
auch Individualisierung zeigt sich als gerechtfertigt und notwendig.
In Preussen herrscht eine nahezu völlige Einheitlichkeit der Tarif-
vorschriften und der Tarifsätze selbst. Eine Abstufung findet nach
der Schnelligkeit der Beförderung und der Art der Verpackung nach
verschiedenen Wagenladungsklassen statt. Ferner sind nach der Quan-
tität der Aufgabe und nach drei grossen Spezialtarifen verschiedene
Sätze für Fabrikate, Halbfabrikate und Rohprodukte angesetzt, wenn
sie in Quantitäten von 10000 kg und mehr aufgegeben werden. Neben
den Streckensätzen sind noch besondere Expeditions- oder Abfertigungs-
gebühren zu zahlen; und dies ist unbedingt gerechtfertigt, da hiermit
gerade die grössten Umstände und Unkosten für die Bahnen verbunden
sind. Bei grösseren Ladungen muss der Wagen schon eine Zeit lang
vorher zur Beladung, sowie nach der Ankunft zur Entleerung zur Ver-
fügung des Verfrachters stehen, und die Verladung selbst nimmt Zeit