Full text: error

  
      
  
  
  
   
    
  
   
    
  
  
  
   
  
  
   
  
    
    
  
   
  
  
     
  
   
  
  
   
    
Gemeindesteuer. 
Wert der Liegenschaften „VALLE. 1,244,000 
Zuschlagssteuet 3%%60. ENT 8,182 
Staats- und Gemeindesteuern Total Fr. 5,139 
  
S Dieses Beispiel zeigt hinsichtlich der Staatssteuer, dass die 
Genossenschaft nach dem kantonsrätlichen . Entwurf für den 
Fr. 411,000 gewerteten Teil ihres Eigentums, der absolut ertraglos 
ist, Fr. 237 mehr Steuer zu zahlen hätte, als für das Genossen- 
Schaitskapital und den Ertrag aus dem übrigen, Fr. 833,000 ge- 
werteien Teil ihrer Liegenschaften zusammen. Die Gemeindesteuer 
von Fr. 3,732 vollends beanspruchte für sich allein mehr als 30°%/o 
des Reingewinns der Genossenschaft. 
Die Willkür einer derartigen Besteuerung tritt besonders 
hervor, wenn man konstatiert, dass eine Aktiengesellschaft oder 
Genossenschaft, die Fr. 200,000 Kapital irgendwie — nur nicht 
in, Liegenschaften anlegt, erst bei einer Rendite von über 90 °/ 
annähernd gleich hohe Steuern zahlen müsste. Bei 90 °/ d. h. 
FR 15 . - . * © 
Fr. 180,000 Jahresertrag würde die Gemeindesteuer wie folgt be- 
rechnet: 
Viertel der Dividenden... Fr. 45,000 
Fr. 10,000 a 6°%o F1. 600 
25.000 A 7,5%o0.. „.. 1875 
„. 10,000:3. 9% 0 „2900 
Se gan 
Einkommenssteuer HI. 3 
Hälfte des Genossenschaftskapitals Fr. 100,000 
Zuschlagssteuer 3 Yo 2 a, 2 300 
Gemeindesteuer Total. . ... Fr. 3,675 
Für das supponierte, 90 °%o rentierende Aktien- oder Genos- 
Senschaftskapital würde -die Gemeindesteuer nach dem kantons- 
rätlichen Entwurf nur Fr. 3675 betragen, während der Im- 
mobilien-Genossenschaft Zürich mit ihrem 4°/o rentierenden Kapital 
von gleichem Betrag des besondern Geschäftsbetriebes wegen 
Fr. 3732, die Hälfte ihres Reingewinns, abverlangt werden soll. 
Setzt man voraus, die Liegenschaften wären hypothekenfrei 
und das Genossenschaftskapital betrüge Fr. 1,244,000, so 
kommt man zu folgendem Ergebnis. Die Gemeindesteuer wäre 
  
 
	        
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