Gemeindesteuer.
Wert der Liegenschaften „VALLE. 1,244,000
Zuschlagssteuet 3%%60. ENT 8,182
Staats- und Gemeindesteuern Total Fr. 5,139
S Dieses Beispiel zeigt hinsichtlich der Staatssteuer, dass die
Genossenschaft nach dem kantonsrätlichen . Entwurf für den
Fr. 411,000 gewerteten Teil ihres Eigentums, der absolut ertraglos
ist, Fr. 237 mehr Steuer zu zahlen hätte, als für das Genossen-
Schaitskapital und den Ertrag aus dem übrigen, Fr. 833,000 ge-
werteien Teil ihrer Liegenschaften zusammen. Die Gemeindesteuer
von Fr. 3,732 vollends beanspruchte für sich allein mehr als 30°%/o
des Reingewinns der Genossenschaft.
Die Willkür einer derartigen Besteuerung tritt besonders
hervor, wenn man konstatiert, dass eine Aktiengesellschaft oder
Genossenschaft, die Fr. 200,000 Kapital irgendwie — nur nicht
in, Liegenschaften anlegt, erst bei einer Rendite von über 90 °/
annähernd gleich hohe Steuern zahlen müsste. Bei 90 °/ d. h.
FR 15 . - . * ©
Fr. 180,000 Jahresertrag würde die Gemeindesteuer wie folgt be-
rechnet:
Viertel der Dividenden... Fr. 45,000
Fr. 10,000 a 6°%o F1. 600
25.000 A 7,5%o0.. „.. 1875
„. 10,000:3. 9% 0 „2900
Se gan
Einkommenssteuer HI. 3
Hälfte des Genossenschaftskapitals Fr. 100,000
Zuschlagssteuer 3 Yo 2 a, 2 300
Gemeindesteuer Total. . ... Fr. 3,675
Für das supponierte, 90 °%o rentierende Aktien- oder Genos-
Senschaftskapital würde -die Gemeindesteuer nach dem kantons-
rätlichen Entwurf nur Fr. 3675 betragen, während der Im-
mobilien-Genossenschaft Zürich mit ihrem 4°/o rentierenden Kapital
von gleichem Betrag des besondern Geschäftsbetriebes wegen
Fr. 3732, die Hälfte ihres Reingewinns, abverlangt werden soll.
Setzt man voraus, die Liegenschaften wären hypothekenfrei
und das Genossenschaftskapital betrüge Fr. 1,244,000, so
kommt man zu folgendem Ergebnis. Die Gemeindesteuer wäre