Full text: Gesellschaftslehre

264 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
drückt, nur mein Verwalter, der glorreich handelt zum Erwerb für mich. 
[n allen diesen Fällen erhebt sich der Kampf über die bloße Vernichtung 
zu einer starken Bejahung des Lebens, und er spielt sich im GegensaB zu 
der naturalistischen Auffassung nicht nur in der Welt der Anpassung und 
Erhaltung, sondern ebensosehr in der Welt der Entfaltung und der Werte 
ab. Sein Schwerpunkt wird aus dem Biologischen ins Geistige transpo- 
niert. — Freilich ist hiermit, wie schon gesagt, der höchste Typus des 
Kampfes in seiner idealen Reinheit gezeichnet. Allgemein hat jeder 
Kampf an diesen Gütern Anteil in dem Maße, in dem er hinausragt über 
den rein animalischen Kampf, der sich lediglich in der Außenwelt ab- 
spielt (z. B. der Kampf gegen die Räuber), und auf den allein die natura- 
listische Auffassung des Kampfes zutrifft. Ebenso hat an ihm Anteil 
jeder Mensch in dem Maße, in dem er sich über den individualistisch- 
egoistischen Standpunkt erhebt, auf dem der Kampf (z. B. ein Rechts- 
kampf) lediglich um die Interessen der eigenen Person statt um die Sache 
geführt wird. 
Bei der Würdigung des Machtverhältnisses denken wir 
zunächst an einen besonderen Typus (von dem bei seiner späteren aus- 
führlicheren Erörterung des Verhältnisses nicht weiter die Rede sein 
wird), nämlich an die Unterordnung unter über- und unpersönliche Ge- 
bilde, mit denen man sich vergemeinschaftet fühlt, in der herrschaftlichen 
Organisation; insbesondere an die Unterordnung unter den Staat. Die 
Unterordnung unter ein solches objektives Gebilde enthält ihre beson- 
deren Werte in sich. Der Zustand der Verehrung und Hingabe kann sich 
voll erst solchen unpersönlichen Gebilden gegenüber entwickeln, die den 
Menschen wohl mit sich verbinden, zugleich aber in einer inneren Distanz 
von sich halten. Die Fähigkeit der Hingabe an geistige Güter wird so 
wahrscheinlich erst durch diese Art von Machtverhältnis entwickelt. Man 
denke an die weitgreifenden Ziele, die sich das staatliche Leben stellt, und 
an die Gewalt, mit der es alle in seinen Umkreis Eintretenden zur Teil- 
nahme an diesen Zielen gleichsam zwingt. 
Solche Wirkungen ergeben sich aber mindestens uneingeschränkt nur 
unter günstigen Verhältnissen; unter ungünstigen treien entgegen- 
resetzte Wirkungen ein. Das Klassenverhältnis kann bei star- 
ker Ausprägung auf den schwächeren Teil hemmend und lähmend wir- 
ken; und die früher ($ 5) erwähnte Polarisierung der Persönlichkeit kann 
durch eine Vergewaltigung und Verkrüppelung des eigenen Wesens er- 
set werden. Im Verhalten des stärkeren Teiles ferner ist eine wichtige 
Unterscheidung zu machen bei den Rechten, die er genießt. Gewisse 
Rechte ergeben sich aus dem Wesen der Herrschaft und sind für die Lei- 
stung unentbehrlich. Andere liegen in der Richtung des Luxus und des 
Genusses und erscheinen als eine Belohnung, die der Stärkere für seine
	        
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