[IL Die Zweige des deutschen Buchhandels, 49
Zur Vermeidung von Mißbräuchen im Restbuchhandel hat: der
Börsenverein der Deutschen Buchhändler die Restbuchhandels-Ordnung
vom 16. Mai 1897 aufgestellt, die den Verkauf von Restbeständen
nach jeder Seite hin regelt; sie ist später in die Verkaufsordnung
als deren 88 14—18. aufgenommen worden.
Der Musikalienhandel.
In verwandtschaftlichem Verhältnis zum Buchhandel steht der
Musikalienhandel; beide gehen hinsichtlich ihrer betriebstechnischen
Organisation und ihrer Zentralisation in Leipzig Hand in Hand.
Nur in Städten mit größeren Einwohnerzahlen finden wir Musikalienhandlungen
als Spezialbetriebe, zuweilen in Verbindung mit
Musikinstrumenten- und Saitengeschäften; ein großer Teil der Provinzialbuchhandlungen
widmet sich jedoch dem Musikaliengeschäft
im Nebenbetrieb. Für alle diese Geschäfte herrschen beim Bezug
von Musikalien die gleichen Verkehrsgebräuche wie beim Bücherbezug;
in beiden Fällen ist der Leipziger Kommissionär der Vermittler.
Er behandelt die Musikalienbestellzettel ebenso wie die
Bücherbestellzettel, die er von seinen Kommittenten empfängt; das
gilt auch von den bei ihm eingehenden Beischlüssen und Barpaketen,
Das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels macht keinen Unterschied
zwischen den Firmen, die sich dem Buch- oder dem Musikalienhandel
widmen; die Firmen, die Aufnahme in das Adreßbuch
gefunden haben, sind für beide Schwestergeschäfte rabattberechtigte
Wiederverkäufer, Die Anzahl der Firmen, die sich hauptsächlich
mit dem Musikalienhandel beschäftigen, beziffert das Adreßbuch 1928
auf 469; die Nebenbetriebe sind in der Ziffer von 6273 der Buchsortimenter
enthalten.
Das bibliographische Nachschlagewerk, das für den Musikalienhandel
die gleiche Bedeutung hat wie das vom Börsenverein der
Deutschen Buchhändler herausgegebene Deutsche Bücherverzeichnis,
ist das „Handbuch der musikalischen Literatur, oder Verzeichnis
der im Deutschen Reiche, in den Ländern deutschen Sprachgebiets,
sowie der für den Vertrieb im Deutschen Reiche wichtigen, im
Auslande erschienenen Musikalien, auch musikalischen Schriften,
Abbildungen und plastischen Darstellungen mit Anzeige der Verjeger
und Preise. In alphatetischer Ordnung mit systematisch geordneter
Übersicht und einem Titel- und Textregister (Schlagwort-Register).“
Im Verlag bei Fr. Hofmeister in Leipzig.
Der erste Band enthält die bis 1844 erschienenen Werke; die
folgenden Bände umfassen Zeiträume von je fünf Jahren. Dieser
Katalog wird durch Jahreskataloge immer wieder ergänzt, die aus
den monatlich erscheinenden Verzeichnissen zusammengestellt werden.