sollen. Wir haben aber bis jetzt kein positives Aufenthaltsrecht des
politischen Flüchtlings, nach dem Flüchtlinge dem verfolgenden
Staat nicht ausgeliefert werden dürfen, Es gibt neben der Ausliefe-
rung aber die Ausweisung, d, h. die Verweisung aus den Grenzen
des Zufluchtsortes ohne Uebergabe an den verfolgenden Staat, Wenn
zs weiter heißt, der politische Flüchtling ist grundsätzlich nicht aus-
zuliefern, so ist darunter zu verstehen, er muß nicht ausgeliefert
werden. Das heißt, der Staat hat das Recht, seine Auslieferung zu
verweigern, aber das ist ein Recht des Asylrechts, und nicht ein
Recht des politischen Flüchtlings selbst, Er ist wehrlos, wenn der
Staat. die Bedingungen der Auslieferung verletzt und er nach der
Auslieferung wegen eines Delikts verurteilt wird, wegen dessen er
nicht ausgeliefert worden ist, Mir ist es in Oesterreich gelungen,
einen Freispruch zu erzielen, weil der Verurteilte nicht wegen. des
Delikts verurteilt worden ist, wegen dessen er ausgeliefert worden
war. Aber trotzdem gibt es bisher kein Recht, daß der politische
Flüchtling nicht ausgeliefert werden darf.
Außerdem fehlt es an einem Prinzip des politischen Deliktes und
es bestehen darüber, was ein politisches Delikt ist, tatsächlich ver-
schiedene Meinungen. Die ältere Theorie ist die sogenannte objek-
tive Theorie, wonach ‚der unmittelbare Tatbestand den Charakter
eines‘ politischen Delikts haben muß, Praktische Beispiele sind der
Hochverrat, der Angriff auf die bestehende Staatsordnung. Hingegen
wäre Mord nach dieser Theorie kein politisches Delikt, auch wenn
er im gegebenen Falle lediglich einen politischen Zweck verfolgt hat,
und wenn die Ermordung eines politischen Staatsmannes dabei in
Frage kommt.
Bei der anderen, der relativen Theorie, kommt es nicht auf den
gesetzlichen Tatbestand, sondern auf den einzelnen Fall an und ist
jedes Delikt als politisches Delikt anzusehen, welches im gegebenen
Fall ausschließlich einen politischen Zweck verfolgte, Aber
Dr. Lamasch schränkt seine Theorie ein auf den Fall, daß es sich um
die unmittelbare Vorbereitung des politischen Delikts handelt, daß
das Delikt nur den Zweck gehabt hat, einen hochverräterischen Um-
sturz vorzubereiten. Auch das ist ungenügend,
Die Praxis schwankt. So wurde z, B. Ford, der ein Attentat auf
den spanischen Ministerpräsidenten Dato verübte, von Deutschland
an Spanien ausgeliefert, obwohl es sich zweifellos um ein politisches
Delikt gehandelt hat, Hingegen wurden von Ungarn die Mörder
Erzbergers an Deutschland nicht ausgeliefert, wobei man sich auf
die relative Theorie stützte. So sehen wir, je nachdem ob es sich um
zinen revolutionären oder konterrevolutionären Anschlag handelt,
wie von den kapitalistischen Staaten die eine oder andere Theorie
angewandt wird.
Eine positive Einschränkung der Nichtauslieferung wegen poli-
tischer Delikte bzw. die positive Feststellung findet ihren Ausdruck
n der Attentatsklausel vom Jahre 1833, die von allen Ländern über-
1ommen wurde. Hier wird ausdrücklich bestimmt, daß ein Attentat
auf Staatsoberhäupter oder Mitglieder ihrer Familie, das absolut ein
politisches Delikt ist, niemals als politisches Delikt zu betrachten ist,
Weiter war die alte Zarenregierung bemüht, in ihren Verträgen
einzuschließen, daß auch wegen allgemeiner politischer Delikte aus-
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