Object: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

100 
hinabzubringen. So wird die Notensteuer unter dein gegenwärtigen 
System von den Privatnotenbanken auf die Reichsbank abgewälzt. 
Durch das Unterbleibell dieser Rediskontierungerl würde ilicht 
nur dieser Nachteil für die Reichsbank vermieden werden, sondern 
die starke Ausdehilung ihres ungedeckten Notenumlaufs in gewisseil 
Zeitpunkten würde wohl eine immerhin nicht unbeträchtliche Ver 
minderung erfahren. Dadurch würde die Leistullgsfähigkeit der 
Reichsbank im Dienste des deutschen Geldwesens etwas verbessert 
werden. 
Die Änderung des Steuersatzes erscheint also, wie man sie auch 
betrachten mag, als eine überaus wünschenswerte Modifikation des 
bestehenden Kontingentierungssystems. 
Was aber auch immer geschehen Nlag, darüber kann meines 
Erachtens fein Zweifel sein, daß das Kontingentierungssystem in 
seiner gegenwärtigen Form nnb in seiner gegenwärtigeil Kontingents- 
bemessung nicht länger haltbar ist. 
e) Die taktischen Erwägungen. 
Sowohl gegeil eine Änderung der Kontingentierung des unge 
deckten Notenumlaufs als auch gegeil die wünschenswerte Erhöhung 
des Grundkapitals der Reichsbailk, wird auch von seiten solcher 
Leute, welche selbst diese Ällderungen für nützlich halten, ein taktisches 
Bedenken geltend gemacht. So sagt G. H. Kämmerer in seiner vor 
trefflichen Schrift, es sei „immer noch richtiger, auf solche an sich 
wohlthätigen Änderungen voll vornherein zu verzichten, wenn 
man dadurch das ganze Vankgesetz von 1875 zu einem Noli me 
tangere machen könnte"; und benfeiben Gedanken vertrat Herr M. 
Schinckel als Referent in der letzten Plenarversaininlung des delltschen 
Halldelstages. 
Wenll man für den praktischen Politiker die Richtigkeit des 
Stalldpunktes, daß ein kleinerer Vorteil der Vermeidung eines 
größereil Nachteiles geopfert werden lnüsse, auch voll und gallz zu 
gebe,l wird, so kann man sich doch in nnferent Fall der Einsicht 
kaum verschließen, daß der Verzicht auf rlützliche Reforinen an Ein- 
zelheitell nicht ben Erfolg haben wird, das Bankgesetz als unantast- 
bar erscheinen zu lassen. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, 
daß eine starke Gruppe des Reichstags alles versllchen wird, um die 
WtaaWdumg ber ^ed)eigufü^m^, ,mb % #er mirb 
kaum dadurch abgeschwächt werden, daß eine andere Gruppe jede Ände- 
rllng des Bankgesetzes vor, vorilherein von der Hand weist. Gänzlich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.