Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

spruchs unter Lebenden werden die erhöhte Stammentschädigung
 ($ 5 Nr. 1) sowie der Zuschlag (8 5 Nr. 2)
nur gewährt, wenn die Voraussetzungen des 8 5 bei dem
Übertragenden vorliegen, bei einem Übergange des An:
spruchs von Todes wegen nur dann, wenn auch der Erwerbende
 von Todes wegen die Reichsangehörigkeit besitzt
 und aufbaut ($ 7) und, soweit $ 5 eine Entwurze:
lung ($ 6) erfordert, der Erblasser entwurzelt war.
Der Entschädigungsanspruch ist insoweit unpfändbar,
 als der Zahlungsbetrag ($ 9) 1000 Reichsmark nicht
übersteigt.

buch erhält diese gegenüber dem Kontoinhaber die Stellung
einer Treuhänderin Nach Eingang der Nachricht der
Reichsschuldenverwaltung von der auf den Namen der Bank
Jes Berliner Kassen-Vereins erfolgten Eintragung können die
Kontoinhaber über den betreffenden Betrag bei der Bank des
Berliner Kassen-Vereins durch Überweisung verfügen, Auch
steht es ihnen frei, die Wiederumschreibung der Reichsschuldbuchforderung
 von dem Namen der Bank des Berliner Kassen-Vereins
 auf einen anderen Gläubiger zu verlangen. Die Bestimmungen
 der Bank des Berliner Kassen-Vereins vom 26. November
 1928 über diesen Schuldbuchgiroverkehr sind in der
[. Handelsbeilage der „Berliner Börsen-Zeitung‘‘ Nr. 554 vom
27. November 1928 abgedruckt und auch bei der Bank des Berliner
 Kassen-Vereins erhältlich. Übertragungen im Reichsschuldbuch
 sind nach dem Gesetz entweder in Höhe der Gesamtforderung
 oder in durch 50 teilbaren Reichsmarkbeträgen
zulässig. Dagegen können Verfügungen über die auf den Namen
der Bank des Berliner Kassen-Vereins übertragenen Forderungen
 bei der Bank des Berliner Kassen-Vereins in jeder beliebigen
 Höhe vorgenommen werden. Wiederumschreibungen
im Reichsschuldbuch von dem Namen der Bank des Berliner
Kassen-Vereins auf den Namen eines anderen Gläubigers sind
jedoch nur in durch 50 teilbaren Reichsmarkbeträgen möglich,
Die Anträge auf Umschreibung der Schuldbuchforderungen auf
den Namen der Bank des Berliner Kassen-Vereins sind ausschließlich
 an die Reichsschuldenverwaltung, Liquidations-Abteilung,
 Berlin SW 68, Oranienstraße 106—109, nicht an die Bank
des Berliner Kassen-Vereins zu richten. Handelt es sich hierbei
 um einen Antrag, der von dem Kunden ‘einer Bankfirma
zu vollziehen ist, so ist in ihm auch die beireffende Bankfirma
durch Stempelaufdruck oder dergleichen anzugeben. Von der
Stellung eines jeden Umschreibungsantrages ist der Bank des
Berliner Kassen-Vereins alsbald durch die betreffende Banklirma
 briefliche Mitteilung zu machen, Die Bank des Berliner
Kassen-Vereins stellt ihren Kontoinhabern besondere Vordruck-Sätze
 zur Verfügung. Die allgemeinen Gesichtspunkte des
Schuldbuchgiroverkehrs sind von Schoenwandt im
10. Jahrgang Nr. 11 der Zeitschrift ‚‚Zahlungsverkehr und
Bankbetrieb‘“ vom 20. November 1928 (S, 261 ff.) eingehend er-Örtert
 worden
            
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