Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

oder die Eintragung der Auslosungsrechte in das 
Reichsschuldbuch, Die Eintragung erfolgt auf Grund 
der Mitteilung der entscheidenden Stelle. 
Die Vermittlungsstelle hat dem Anleihegläubiger 
eine Bescheinigung über die Aushändigung des Aus- 
losungsscheins zu erteilen, aus welcher Buchstabe, 
Gruppe und Nummer des Auslosungsscheins ersichtlich 
ist. Der Antragsteller hat der Vermittlungsstelle bei 
der Aushändigung eine Empfangsbescheinigung zu er- 
teilen, in der der Auslosungsschein nach Buchstabe, 
Gruppe und Nummer vermerkt ist; diese Empfangs- 
bescheinigung hat die Vermittlungsstelle 30 Jahre lang 
aufzubewahren und, falls sie ihren Geschäftsbetrieb 
vorher aufgibt, an die Reichsschuldenverwaltung ab- 
zuliefern.- 
b) Gewährung von Auslosungsrechten auf Grund 
von Namensschuldurkunden‘). 
8 36, 
Antragstellung und Verfahren. 
Der Antrag ist gleichzeitig mit der Anmeldung zum 
Umtausch der Schuldurkunden (8 15) unmittelbar an 
diejenige Landesbehörde zu richten, die die umzutau- 
schenden Markanleihen gemäß 8 4 des Gesetzes zur Aus- 
führung des Staatsvertrags über den Übergang der 
Staatseisenbahnen auf das Reich vom 29. Juli 1922 
verwaltet. Dieser steht die Entscheidung über den An- 
trag zu. Soweit die umzutauschenden Markanleihen 
von der Reichsschuldenverwaltung verwaltet werden, 
erfolgt die Entscheidung durch ein Mitglied oder einen 
Hilfsarbeiter (8 25 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung) 
der Reichsschuldenverwaltung. 
Die Vorschriften der $8 33 bis 85 finden ent- 
sprechende Anwendung. Beschwerdestelle ist die Reichs- 
schuldenverwaltune. 
*) Die Ablösung der Namensschuldurkunden hatte geringe 
Bedeutung, Namensschuldurkunden kamen nur bei den vom 
Reich übernommenen Länderanleihen vor. 
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