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155—157. Zur „Internationalisierung‘“ der deutschen Ströme: Die Verwaltung
des Rheins wird von 4 Deutschen (Vertretern der einzelnen deutschen Rheinıferstaaten)
und 14 Nichtdeutschen, die der Elbe von 4D. und 6 Nd., die der
Oder von 3 D. und 6 Nd. geführt.
das Reich eine Einbuße an Hoheitsrechten! und an Einnahmen aus
Frachtgebühren und Abgaben, aber auch eine große Gefahr für die
Instandhaltung und den Weiterausbau unseres Binnenschiffahrtsnetzes.
Denn die internationalen Kommissionen, denen die. Verwaltung der
großen . deutschen Ströme anvertraut ist und in denen die deutschen
Vertreter gegenüber denen der früheren Feindstaaten stets in der Minderzahl
sind (vgl. Abb. 155 — 157), werden nicht in erster Linie das Interesse
des deutschen Binnenverkehrs wahrnehmen ?, zumal vielfach politische
Erwägungen die sachliche Arbeit stören.
Die Donau, von Ulm an für größere Kähne, von Regensburg für
Dampfschiffe fahrbar, steht, obgleich ihre schiffbare Strecke mit 2600 km
viel länger und wasserreicher ist als die des Rheins und der Elbe,
hinter diesen beiden an Verkehrsbedeutung stark zurück. Die Ursachen
3ind der Mangel an weithin schiffbaren Nebenflüssen, die Behinderung
des Fahrwassers durch Stromschnellen in engen Durchbruchstälern
(Eisernes Tor), die geringere, meist nur nach der landwirtschaftlichen
Seite hin liegende Entwicklung der von ihr durchflossenen Länder,
die geringe Tiefe ihrer Deltamündungsarme und ganz besonders die
Mündung in ein verschlossenes, vom großen Weltverkehr abseits liegendes
Meer. Allerdings wird die Donau immer eine nicht geringe Bedeutung
für den Güteraustausch zwischen Mitteleuropa und den süd-1
Mußten doch sogar der Tschechoslowakei in Stettin und Hamburg cigene Pachtgebiete für
3inen Zeitraum von 99 Jahren als Freizonen für die besonderen Zwecke dieses Staates eingeräumt
werden. (Art. 363 und 364 des Versailler Vertrages.)
2 Auch mit dem Nordostseekanal, einem in seiner ganzen Länge durch deutsches Gebiet führenden
Seekanal, beschäftigt sich der Versailler Vertrag in mehreren Artikeln (380—886), die der
iremden. Schiffahrt genau die gleichen Röchte einräumen wie der deutschen, und den Völkerbund
bei allen strittigen Kanalfragen zur obersten Instanz bestimmen. Ebenso ist für den künftigen
RXhein-Donau-Kanal die Internationalisierung schon festgelegt.
3 Die Behinderung der Schiffahrt durch die Stromschnellen des Eisernen Tores wurde durch
3inen Umgehungskanal nur unvollkommen beseitigt.