Full text : Bevölkerungslehre

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Erster geschichtlicher Teil

teilung gewährt“ !). Als erstes Haupterfordernis für die Herrschaft
vorsichtiger Gewohnheiten als Hemmnis gegen die Tendenz zur
Volksvermehrung sieht Malthus nicht nur die völlige Sicherheit
des Eigentums an, sondern auch „das Ansehen und die Wichtigkeit,
welche den niederen Volksklassen durch gerechte Gesetze und durch
den Besitz einigen Einflusses auf die Gesetzgebung erteilt wird“ ?).
Freilich geht er bei Betrachtung dieser Zusammenhänge nicht sehr
in die Tiefe, er hat ihnen auch zu wenig Bedeutung beigemessen;
man muß aber, wenn man objektiv urteilen will, dabei berücksichtigen,
 daß sein Buch als Streitschrift gegen die entstanden ist,
welche alle Heilung von Not und Armut allein von einer Änderung
der gesellschaftlichen Organisation erwarteten. Malthus hat selbst
betont, daß er vielleicht deshalb den Bogen zu sehr nach der anderen
Seite hin gespannt habe. Die Tatsache, daß Malthus trotz der
durchaus naturalistischen Grundlage seiner ganzen Lehre recht wohl
auch die Bedeutung der gesellschaftlichen Verfassung eines Landes,
besonders auch für die Größe des Nahrungsspielraumes, erkannt hat,
bringt es mit sich, daß er der sozialen Notlage keineswegs so verständnis-
 und gefühllos gegenüberstand, wie das So oft von seinen
Gegnern behauptet worden ist.
Das gilt nicht nur davon, daß die soziale Notlage den Ausgangspunkt
 seiner ganzen Betrachtungen bildete, daß er gerade die Herrschaft
 der präventiven Hemmnisse herbeiwünschte, um auf diese
Weise Not und Elend auf die Dauer mit Erfolg zu bekämpfen, er
war gerade auch aus sozialpolitischen Gründen — mag er dabei
Recht gehabt haben oder nicht — ein so entschiedener Gegner der
damaligen Armengesetzgebung. Denn es ist ihre klare Tendenz,
 so meint er, „die Volksmenge zu vermehren, ohne die zu
deren Unterhalt notwendigen Nahrungsmittel zu vermehren, Ein
Armer kann heiraten, wenn er noch so wenig oder gar keine Aussichten
 hat, seine Familie ohne Kirchspielunterstützung ernähren zu
können. Man kann daher sagen, daß die Armengesetze die Armen,
die sie ernähren, schaffen; und da die Lebensmittel des Landes infolge
 der vermehrten Bevölkerung in kleineren Anteilen verteilt
werden müssen, so können offenbar diejenigen, welche kein Almosen
empfangen, für ihren Arbeitsverdienst nicht mehr so viel Lebensmittel
 kaufen als früher und es werden mithin mehr von ihnen ‚gezwungen,
 auch um Almosen zu bitten“ ... „Die englischen Armena.

 a. O., S. 129.
3) a. a, O,, S. 677.
            
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