Full text: Bevölkerungslehre

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Erster geschichtlicher Teil 
unterstützte. Im Großherzogtum Baden hat die Staatskasse in den 
Jahren 1850—55 213781 fl. an Unterstützungen an Auswanderer 
gezahlt 1). Allerdings hat man damals auch schon auf manchen Seiten 
einen anderen Standpunkt eingenommen, auf die wirtschaftlichen 
Schäden der Auswanderung hingewiesen und betont, daß erfahrungs- 
gemäß die arbeitsfähigen Altersklassen auswandern und daß es des- 
halb besser sei, der überschüssigen Bevölkerung auf dem Wege der 
inneren Kolonisation die erforderliche Unterhaltsmöglichkeit in der 
Heimat zu beschaffen ®). 
Aber nicht nur auf dem Wege staatlich unterstützter 
Auswanderung wurde damals der Versuch gemacht, die Übervölkerungs- 
erscheinungen zu bekämpfen, wir sehen vielmehr, daß man damals unter 
dem Einfluß der Malthus’schen Lehren auch zu anderen Mitteln 
zriff, um einem zu starken Wachstum der Bevölkerung vorzubeugen. 
Hatte man im 18. Jahrhundert durch die Errichtung von Brautkassen 
und auf manch anderen Wegen die Eheschließungen zu erleichtern 
gesucht, so beschritt man jetzt vielfach den Weg der Ehe- 
erschwerungen. Ein Hauptgrund dazu lag in der Verpflichtung 
der Gemeinden, ihre Angehörigen im Falle der Verarmung aus 
öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Zum Teil waren Ehen unter 
einem gewissen Alter überhaupt verboten, zum Teil auch noch in 
späteren Altersjahren an gewisse Bedingungen geknüpft. In Sachsen 
sollten nach einem Gesetz von 1826 Gesellen nur dann zur Ehe- 
schließung zugelassen werden, wenn sie ein behördliches Zeugnis 
vorlegen konnten, daß sie „dem gemeinen Wesen nicht zur Last 
fallen werden“. In Bayern war eine Eheschließung nur statthaft, 
wenn eine obrigkeitliche Heiratsbewilligung vorlag, die einen sicheren 
Nahrungsstand des Betreffenden verbürgte. In Baden war eine Ehe- 
schließung an die gleichen Bedingungen geknüpft und ähnlich lagen 
die Verhältnisse auch in vielen anderen deutschen Staaten®. Eng 
zusammenhängend damit und auf den gleichen Motiven beruhend, 
war auch das Recht der Ansässigmachung und damit die Frei- 
1) Fleischmann, a. a. O., S. 105. — Vgl. dazu auch: Auswanderung u. 
Auswanderungspolitik in Deutschland. Schr. d. V. f, Soz., Bd. 52, 1892. — Ferner: 
Vorschlag z. zweckmäßigen Staatsunterstützung d. Auswanderung, 1848. 
2?) Über Auswanderung u. innere Kolonisation mit besonderer Beziehung auf 
Preußen, 1848. 
3) Vgl. zu dieser Frage L. Stein, Die Verwaltungslehre, 2. Teil, 1866. — Das 
Bevölkerungswesen u. sein Verwaltungsrecht, — F, Bitzer, Das Recht auf Armen- 
unterstützung u. d. Freizügigkeit, 1863. — K. Braun, Das Zwangszölibat f. Mittellose 
in Deutschland. V. f. Volkswirtschaft u. Kulturgesch., Bd. 4, 1867. — Schüz, Über 
das Verehelichungs- und Übersiedelungsrecht. Z. f. d. ges. Staatswissenschaft, 1848.
	        
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