Full text : Bevölkerungslehre

180

Erster geschichtlicher Teil

unterstützte. Im Großherzogtum Baden hat die Staatskasse in den
Jahren 1850—55 213781 fl. an Unterstützungen an Auswanderer
gezahlt 1). Allerdings hat man damals auch schon auf manchen Seiten
einen anderen Standpunkt eingenommen, auf die wirtschaftlichen
Schäden der Auswanderung hingewiesen und betont, daß erfahrungsgemäß
 die arbeitsfähigen Altersklassen auswandern und daß es deshalb
 besser sei, der überschüssigen Bevölkerung auf dem Wege der
inneren Kolonisation die erforderliche Unterhaltsmöglichkeit in der
Heimat zu beschaffen ®).
Aber nicht nur auf dem Wege staatlich unterstützter
Auswanderung wurde damals der Versuch gemacht, die Übervölkerungserscheinungen
 zu bekämpfen, wir sehen vielmehr, daß man damals unter
dem Einfluß der Malthus’schen Lehren auch zu anderen Mitteln
zriff, um einem zu starken Wachstum der Bevölkerung vorzubeugen.
Hatte man im 18. Jahrhundert durch die Errichtung von Brautkassen
und auf manch anderen Wegen die Eheschließungen zu erleichtern
gesucht, so beschritt man jetzt vielfach den Weg der Eheerschwerungen.
 Ein Hauptgrund dazu lag in der Verpflichtung
der Gemeinden, ihre Angehörigen im Falle der Verarmung aus
öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Zum Teil waren Ehen unter
einem gewissen Alter überhaupt verboten, zum Teil auch noch in
späteren Altersjahren an gewisse Bedingungen geknüpft. In Sachsen
sollten nach einem Gesetz von 1826 Gesellen nur dann zur Eheschließung
 zugelassen werden, wenn sie ein behördliches Zeugnis
vorlegen konnten, daß sie „dem gemeinen Wesen nicht zur Last
fallen werden“. In Bayern war eine Eheschließung nur statthaft,
wenn eine obrigkeitliche Heiratsbewilligung vorlag, die einen sicheren
Nahrungsstand des Betreffenden verbürgte. In Baden war eine Eheschließung
 an die gleichen Bedingungen geknüpft und ähnlich lagen
die Verhältnisse auch in vielen anderen deutschen Staaten®. Eng
zusammenhängend damit und auf den gleichen Motiven beruhend,
war auch das Recht der Ansässigmachung und damit die Frei-1)

 Fleischmann, a. a. O., S. 105. — Vgl. dazu auch: Auswanderung u.
Auswanderungspolitik in Deutschland. Schr. d. V. f, Soz., Bd. 52, 1892. — Ferner:
Vorschlag z. zweckmäßigen Staatsunterstützung d. Auswanderung, 1848.
2?) Über Auswanderung u. innere Kolonisation mit besonderer Beziehung auf
Preußen, 1848.
3) Vgl. zu dieser Frage L. Stein, Die Verwaltungslehre, 2. Teil, 1866. — Das
Bevölkerungswesen u. sein Verwaltungsrecht, — F, Bitzer, Das Recht auf Armenunterstützung
 u. d. Freizügigkeit, 1863. — K. Braun, Das Zwangszölibat f. Mittellose
in Deutschland. V. f. Volkswirtschaft u. Kulturgesch., Bd. 4, 1867. — Schüz, Über
das Verehelichungs- und Übersiedelungsrecht. Z. f. d. ges. Staatswissenschaft, 1848.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.