Object: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Körting & Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig. 
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den allgemeinen Zweck, an Beamte und Arbeiter der Firma in Notfällen irgendwelcher 
Art Unterstützungen nach Maßgabe der Mittel der Kasse zu gewähren, sei es als zinslose 
Darlehen, sei es als nicht rückzahlbare Spenden. Durch regelmäßige Zuführungen von der 
Firma wurde die Kasse im Laufe der Zeit so gestärkt, daß die Leistungen mehrfach er 
weitert werden konnten. Heute beläuft sich das Vermögen der Kasse auf rund ioo ooo M. 
Die gegenwärtigen Leistungen sind folgende: i. Bei Todesfällen die Gewährung 
von Sterbegeldern an die Beamten und Arbeiter der Firma bzw. deren Angehörige. 
Voraussetzung ist, daß die Person, durch welche die Unterstützungsberechtigung begründet 
wird, mindestens ein Jahr ununterbrochen im Dienste der Firma steht und zur Gewährung 
des Unterhaltes gesetzlich verpflichtet ist, sei es als Ehegatte oder Familienvater oder sonst 
wie. Das Sterbegeld bewegt sich je nach Art des Falles zwischen 150 und 75 M. 
2. In Krankheitsfällen die Gewährung von Krankengeldern an die Beamten 
und Arbeiter der Firma, an erstere aber nur, soweit deren Gehalt nicht eine gewisse Höchst 
grenze übersteigt. Voraussetzung ist dreijährige Dienstzeit. Das Krankengeld wird ge 
zahlt auf die Höchstdauer von 26 Wochen und beträgt nach der Höhe des Gehaltes bzw. 
Lohnes abgestuft 3—6 M. pro Woche. 
3. In Notfällen irgendwelcher Art die Gewährung von zinslosen Darlehen oder 
nicht rückzahlbaren Un 
terstützungen an Arbei 
ter. Die Wartefrist be 
trägt ein Jahr. 
Die Gesamtleistung 
der Kasse beziffert sich 
auf nahezu 4000 M. pro 
Jahr. 
Das Vermögen der 
Kasse wird von der Firma 
verwaltet und ist mün 
delsicher angelegt. Die 
eingehenden Gesuche werden einer fünfköpfigen Kommission zur Erledigung überwiesen, 
in welche die Firma ein Mitglied delegiert, ein Mitglied wird aus der Beamtenschaft, drei 
Mitglieder von der Arbeiterschaft in dieselbe gewählt. Soviel über die Unterstützungskasse. 
Eine weitere Einrichtung datiert aus neuerer Zeit, nämlich die Schaffung des 
FONDS FÜR WOHLFAHRTSZWECKE. Die größte Wohlfahrtseinrichtung der 
Firma ist der sogenannte „Fonds für Wohlfahrtszwecke“. Letzterer war schon vor einer 
längeren Reihe von Jahren ins Leben gerufen worden mit dem allgemeinen Zwecke, aus 
dessen Mitteln eine großzügige, wirklich nutzbringende Wohlfahrtseinrichtung für das 
gesamte Personal zu schaffen. Im Jahre 1909 war der Fonds durch regelmäßige Zufüh 
rungen von der Firma bereits so stark geworden, daß man daran denken konnte, der oben an 
gedeuteten Idee eine konkrete Gestalt zu geben. Das Vermögen des Fonds betrug damals 
gegen 350 000 M., heute über 550 000 M. Es wurden die verschiedenartigsten Projekte 
erwogen, man dachte unter anderem an die Erbauung von Beamten- und Arbeiterwohn 
häusern, an die Gründung einer Pensionskasse, an die Gründung einer Zuschußkasse zur 
reichsrechtlichen Kranken- und Unfallversicherung, an die Gründung einer Kasse, aus 
welcher Beamten und Arbeitern die Mittel zur Erholung in Sommerfrischen gewährt werden 
sollten, endlich an die Gründung einer Kasse mit dem gleichen Zwecke in Verbindung mit 
einem eigenen Heim, in dem die Beamten und Arbeiter freie Aufnahme und Verpflegung 
haben würden. Schließlich entschied man sich für das letztere Projekt und so entstand 
aus den Mitteln des Fonds für Wohlfahrtszwecke das 
FERIENHEIM LÜCKENDORF in Lückendorf bei Oybin. Dieses Ferienheim hat 
den Zweck, den Beamten, Arbeitern und Arbeiterinnen der Firma, ohne daß denselben 
Ferienheim Lückendorf aus der Vogelschau.
	        
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