Körting & Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig.
202’
den allgemeinen Zweck, an Beamte und Arbeiter der Firma in Notfällen irgendwelcher
Art Unterstützungen nach Maßgabe der Mittel der Kasse zu gewähren, sei es als zinslose
Darlehen, sei es als nicht rückzahlbare Spenden. Durch regelmäßige Zuführungen von der
Firma wurde die Kasse im Laufe der Zeit so gestärkt, daß die Leistungen mehrfach er
weitert werden konnten. Heute beläuft sich das Vermögen der Kasse auf rund ioo ooo M.
Die gegenwärtigen Leistungen sind folgende: i. Bei Todesfällen die Gewährung
von Sterbegeldern an die Beamten und Arbeiter der Firma bzw. deren Angehörige.
Voraussetzung ist, daß die Person, durch welche die Unterstützungsberechtigung begründet
wird, mindestens ein Jahr ununterbrochen im Dienste der Firma steht und zur Gewährung
des Unterhaltes gesetzlich verpflichtet ist, sei es als Ehegatte oder Familienvater oder sonst
wie. Das Sterbegeld bewegt sich je nach Art des Falles zwischen 150 und 75 M.
2. In Krankheitsfällen die Gewährung von Krankengeldern an die Beamten
und Arbeiter der Firma, an erstere aber nur, soweit deren Gehalt nicht eine gewisse Höchst
grenze übersteigt. Voraussetzung ist dreijährige Dienstzeit. Das Krankengeld wird ge
zahlt auf die Höchstdauer von 26 Wochen und beträgt nach der Höhe des Gehaltes bzw.
Lohnes abgestuft 3—6 M. pro Woche.
3. In Notfällen irgendwelcher Art die Gewährung von zinslosen Darlehen oder
nicht rückzahlbaren Un
terstützungen an Arbei
ter. Die Wartefrist be
trägt ein Jahr.
Die Gesamtleistung
der Kasse beziffert sich
auf nahezu 4000 M. pro
Jahr.
Das Vermögen der
Kasse wird von der Firma
verwaltet und ist mün
delsicher angelegt. Die
eingehenden Gesuche werden einer fünfköpfigen Kommission zur Erledigung überwiesen,
in welche die Firma ein Mitglied delegiert, ein Mitglied wird aus der Beamtenschaft, drei
Mitglieder von der Arbeiterschaft in dieselbe gewählt. Soviel über die Unterstützungskasse.
Eine weitere Einrichtung datiert aus neuerer Zeit, nämlich die Schaffung des
FONDS FÜR WOHLFAHRTSZWECKE. Die größte Wohlfahrtseinrichtung der
Firma ist der sogenannte „Fonds für Wohlfahrtszwecke“. Letzterer war schon vor einer
längeren Reihe von Jahren ins Leben gerufen worden mit dem allgemeinen Zwecke, aus
dessen Mitteln eine großzügige, wirklich nutzbringende Wohlfahrtseinrichtung für das
gesamte Personal zu schaffen. Im Jahre 1909 war der Fonds durch regelmäßige Zufüh
rungen von der Firma bereits so stark geworden, daß man daran denken konnte, der oben an
gedeuteten Idee eine konkrete Gestalt zu geben. Das Vermögen des Fonds betrug damals
gegen 350 000 M., heute über 550 000 M. Es wurden die verschiedenartigsten Projekte
erwogen, man dachte unter anderem an die Erbauung von Beamten- und Arbeiterwohn
häusern, an die Gründung einer Pensionskasse, an die Gründung einer Zuschußkasse zur
reichsrechtlichen Kranken- und Unfallversicherung, an die Gründung einer Kasse, aus
welcher Beamten und Arbeitern die Mittel zur Erholung in Sommerfrischen gewährt werden
sollten, endlich an die Gründung einer Kasse mit dem gleichen Zwecke in Verbindung mit
einem eigenen Heim, in dem die Beamten und Arbeiter freie Aufnahme und Verpflegung
haben würden. Schließlich entschied man sich für das letztere Projekt und so entstand
aus den Mitteln des Fonds für Wohlfahrtszwecke das
FERIENHEIM LÜCKENDORF in Lückendorf bei Oybin. Dieses Ferienheim hat
den Zweck, den Beamten, Arbeitern und Arbeiterinnen der Firma, ohne daß denselben
Ferienheim Lückendorf aus der Vogelschau.