Metadata: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Reser vekap Italien. 
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würde; zweckmäßig ist seine spezielle Deckung. (Vgl. 10. Ab 
schnitt.) 
Reserven sind auch bei Einzelkaufleuten und bei der offenen 
Handelsgesellschaft zu finden. Auch beim Einzelkaufmann 
Sl nd Reserven weiter nichts als Teile des Kapitalkontos, eine 
überflüssige Scheidung des Schlußkapitals in zwei Posten. Re 
serven, besonders die Verlustreserven der offenen Handels 
gesellschaft, sind es äußerlich auch; wirtschaftlich bedeutet 
f He Zurückstellung eines Teilgewinnes eine Selbstbesteuerung 
des verteilbaren Reingewinns zwecks Tragung eines voraus 
sichtlichen Verlustes auf gemeinsame Rechnung ohne Inanspruch 
nahme des Kontos der Gesellschafter. Die Verluste des abge- 
'aufenen Bilanzjahres werden gegen Gewinne aus früheren Jahren 
auf gerechnet und dadurch auf das Erfolgsergebnis des abge- 
'aufenen Bilanzjahres unwirksam. 
Das Bedürfnis nach Rückstellungen ist individuell ver 
schieden nach Geschäftszweig, Konjunktur, Zeitverhältnissen 
u - a. m. Wirtschaftlich entscheidend ist die Größe der Gefahr, 
f He der Ertragswirtschaft der Unternehmung in Zukunft drohen; 
Rückstellungen sind Gewinn- und Verlustausgleichsposten mehre- 
Ier Bilanzjahre. 
Die Kritik der Reservekapitalien hat zu berücksichtigen: die 
innerhalb der die Ansammlung erfolgt ist, und die Zu 
sammensetzung der gesetzlichen Reserve, ob diese durch Auf- 
Sdd oder durch Gewinnrücklagen entstanden ist. Die Agioreserve 
ls t eine Kapitalvermehrung aus den Taschen der Aktionäre, 
Hewinnrücklagen sind Teile des von der Unternehmung produ 
zierten Kapitals. Zweckmäßig wäre eine gesetzlich vorgeschrie 
be Trennung der Quellen der Zwangsreserve x ) 2 ). 
Der sogenannte Pensionsfonds 3 ) kann sein 1. eine Rücklage 
'''egen beabsichtigter Gründung eines solchen (steuerpflichtige 
J ) So bilanziert der Wiener Bankverein: Reservefonds aus Kapital- 
Ver mehrungen 1899, 1905 und 1906 Kr. 16,104 Milk; Reservefonds I usw. 
2 ) Wegen einer Verschleierung der Verwendung vgl. 17. Abschnitt 
einer Bilanzvergleichung ist der Sollbestand (Bestand + Zuweisung aus 
e ® Reingewinn des Vorjahres) dem /stbestand in der vorliegenden Schluß- 
danz gegenüberzustellen. 
8 ) Götze, Die Rechtsverhältnisse der Fabrikpensions- und Unter- 
•Vützungskassen. Berlin 1910,
	        
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