zusetzen ist. Dann würde ohne Berücksichtigung der Verzinsung des
arbeitenden Eigenkapitals und der Ertragssteuern bei Errechnung der
Kosten sich das nachfolgende Bild ergeben:
Entwicklung der Verluste oder
Kaliindustrie.
Überschüsse der
Verlust (—) oder Überschuß (+) nach der Kostenrechnung |
auf Grund der Abschreibungen 1927
(20 001 000 RM)
Jahr
absolut
Mill. RM
n % vonlin % vonlin % von|
450 Mill.(350 Mill. ]250 Mill.
RM RM RM
1926 —124 - 28
1927 +27,9 + 62
1928 | +546 | +19,
8.5
7
15.9
TH
auf Grund der Abschreibungen 1926
(16 042 000 RM)
in % vonjin % vonlin % von
Sal (50° Lt 860° nf 250 Mill.
Mill, RM RM RM | RM
a
— 38,4
+ 18,8
4946
Diese gesamte Errechnung betrachtet die Industrie als eine Einheit.
Sowohl hinsichtlich der Kosten wie der Erlöse geht sie von Durch-
schnitten aus, die zwar in ihrer Errechnung der Kräftezusammensetzung
der Industrie annähernd entsprechen, von denen jedoch die Kosten- und
Erlöslage der einzelnen Werke, zum Teil außerordentlich stark, ab-
weicht. Allerdings sind die Verschiedenheiten in den Kosten der Werke
als Folge der Betriebskonzentration erheblich zurückgegangen, sie be-
tragen nach der Auffassung der Sachverständigen etwa 20 %. der
Gesamtkosten je Doppelzentner Reinkali. Mehr als in anderen Industrie-
Zweigen wäre es bei der Kaliindustrie, bei der diese Verschiedenheiten
vornehmlich von natürlichen, unwandelbaren Gegebenheiten verursacht
werden, irrig, lediglich durchschnittliche Errechnung für die Be-
uürteilung der für diesen Industriezweig zu betreibenden Wirtschafts-
politik im allgemeinen und Preispolitik im besonderen heranziehen zu
wollen. Die heutige Ausnutzung der noch arbeitenden Kaliwerke ist
namentlich bei Berücksichtigung der saisonalen Ansprüche, die an sie
herantreten, eine 80 hohe, daß eine Reihe von Werken im Laufe des
vorigen und seit Beginn dieses ‚Jahres Erweiterungsarbeiten haben in
Angriff nehmen müssen, um den steigenden Ansprüchen des Marktes zu
genügen. Unter diesen Umständen kann auf keines der vorhandenen
Werke verzichtet werden, es sei denn, daß mit seiner Stillegung gleich-
zeitig an anderer Stelle neue Anlagen errichtet, also neues Kapital in-
vestiert würde.
Die Absatzorganisation der Kaliindustrie. -
Nach den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die
Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 in der Fassung, die
ihnen durch die Verordnung vom 22. Oktober 1921 (Stillegungsver-
ordnung) gegeben worden ist, sind die Kalierzeuger zu einer Vertriebs-
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