Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bei einer Aufgliederung der landwirtschaftlichen und verwandten Betriebe nach 
Betriebsgrößen zeigt sich die analoge Erscheinung. Nach der Zahl haben die Klein- und 
Parzellenbetriebe allgemein eine sehr große Bedeutung, nach der Fläche spielen sie 
dagegen nur innerhalb der Weinbaubetriebe und der gärtnerischen Betriebe eine ge- 
wichtige Rolle, denn diese. beiden Betriebsarten sind ihrer intensiven Wirtschafts- 
methode entsprechend vorwiegend auf kleine Flächen angewiesen. Umgekehrt liegt 
in der Forstwirtschaft das Schwergewicht entscheidend bei den Betrieben mit ganz 
großer Fläche. Die Fläche der landwirtschaftlichen Betriebe schließlich ist größten- 
teils in der. Hand von Bauernwirtschaften (5 bis 100 ha). — Die im Durchschnitt für 
den Hektar ermittelten Einheitswerte sinken bei den landwirtschaftlichen und gärt- 
nerischen Betrieben ziemlich regelmäßig mit der Zunahme der Betriebsgröße; bei den 
Weinbaubetrieben und forstwirtschaftlichen Betrieben ist die Bewegung uneinheitlich; 
jedoch 1äßt sich für die Betriebsgrößen zwischen 5 ha und 2000 ha in der Forstwirtschaft 
ein stetes Steigen des durchschnittlichen Hektarwertes beobachten. — Im Gesamt- 
durchschnitt erreicht der Hektarwert der landwirtschaftlichen Betriebe jenen der Wein- 
baubetriebe nicht einmal zu einem Drittel und jenen der gärtnerischen Betriebe nicht 
einmal zu einem Siebentel, übersteigt aber jenen der forstwirtschaftlichen Betriebe um 
mehr als das Doppelte (Übersicht 47). 
Eine spezielle Betrachtung der gewerblichen Betriebe und ihre Aufgliederung nach 
Wirtschaftsgruppen läßt das starke zahlenmäßige Übergewicht der kleingewerblichen 
Betriebe erkennen. Die relativ höchste Zahl der Betriebe stellen die »übrigen‘ Handels- 
gewerbe« (außer Geld-, Bank- und Börsenwesen und Tabakhandel) und das Gast- und 
Schankwirtschaftsgewerbe, daneben die Bäckerei, das Holz- und Schnitzstoffgewerbe 
sowie die Herstellung von Eisen-, Stahl- und Metallwaren. Die ȟbrigen Handels- 
gewerbe« nehmen auch nach dem Anteil am Rohvermögen die erste Stelle ein; neben 
ihnen steht das Geld-, Bank- und Börsenwesen und erst in weitem Abstande folgen die 
Textilindustrie, der Maschinen-, Apparate-, Fahrzeugbau und die Herstellung von Eisen-, 
Stahl- und Metallwaren. — Der durchschnittliche Rohvermögenswert je Betrieb ist 
nächst dem Bergbau am höchsten in der Zuckerindustrie und im Geld-, Bank- und 
Börsenwesen (Übersicht 48). 
Die Verschuldung der ‚Gewerbebetriebe ist, abgesehen von den vorwiegend klein- 
gewerblichen Wirtschaftszweigen, zumeist sehr beträchtlich; sie erfaßt in der Regel 
mehr als die Hälfte der Betriebe der einzelnen Wirtschaftszweige. Gemessen am Roh- 
vermögen beträgt sie im Geld-, Bank- und Börsenwesen 83,2, im Versicherungswesen 
31,5 vH; auf mehr als 50 vH stellt sie sich außerdem im Salzbergbau und Salinenwesen 
sowie in der Tabakindustrie, Eine Verschuldung von weniger als 15 vH des Rohvermögens 
wird allein für die Forstwirtschaft (3,2), für die Ärzte (7,3) und für die Fleischerei (14,7) 
nachgewiesen. Im »übrigen Handelsgewerbe« ist die Verschuldung mit 45,5 vH recht 
hoch, aber dennoch entfällt auch vom Einheitswert der weitaus größte Anteil (mit 
21,8 vH) auf diesen Wirtschaftszweig. Den nächsthöchsten Anteil an der Einheitswert- 
summe stellt der Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau (mit nur 6,8), die Textil- 
industrie (6,6) und die Gruppe »übriger Bergbau« (außer Salzbergbau und Salinenwesen) 
und Torfgräberei (6,6). Abgesehen von der chemischen Industrie (5,1) haben alle weiteren 
Wirtschaftszweige einen Anteil an der Einheitswertsumme von weniger als 5 vH. — Nach 
dem durchschnittlichen Einheitswert je Betrieb stehen Bergbau und Zuckerindustri® 
Metallhütten und Großeisenindustrie allen anderen Wirtschaftszweigen voran. Am 
geringsten ist der durchschnittliche Einheitswert bei den freien Berufen sowie in der 
Bäckerei, Fleischerei, Schuhmacherei usw. (Übersicht 48). (Die für Landwirtschaft, 
Forstwirtschaft und Weinbau in Übersicht 48 aufgeführten Zahlen erstrecken sich nur 
auf die von nichtnatürlichen Personen betriebenen Unternehmungen dieser Art.)
	        
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