Object : Sozialismus und Regierung

nämlich  die  Gesinnungen  der  Einzelnen  mit  dem  Dasein  der  Gesellschaft ­
  unverträglich  sein,  und  der  den  Schwachen  staatlich  gewährte
Schutz  könnte  ihre  Hilflosigkeit  verewigen,  Krankheitsvererbung
begünstigen  und  zu  dem  Untergange  der  Gesellschaft  führen.  Würde
die  Sozialgesetzgebung  nicht  tatsächlich  die  Zwecke  des  Staates  vereiteln, ­
  wenn  Geisteskranke  Irre,  Epileptiker  ihresgleichen  und  Blödsinnige ­
  schwachsinnige  Nachkommen  zeugen  dürften?  Und  müßte
sich  die  soziale  Lebensfähigkeit  nicht  verringern  und  der  Rassenfortschritt ­
  bedroht  sein,  wenn  die  Sorge  für  die  Gebrechlichen  auf
Verschlechterung  des  Blutes  der  Starken  hinausliefe  ?  Daß  diese
Schlußfolgerung  am  Platze  ist,  kann  nicht  geleugnet  werden.  Wir
stehen  an  der  Eingangspforte  zu  dem  weiten  Gebiete  der  Sozialpathologie, ­
  das  von  Gesetzgebern  und  Sozialreformatoren  noch  viel
emsiger  als  bisher  durchforscht  werden  muß.  Für  meine  Zwecke
genügt  es  jedoch,  daß  ich  nur  einen  flüchtigen  Blick  hinübergeworfen ­
  habe.
Der  Staat  muß  zweifellos  die  größte  Vorsicht  üben,  daß  kränkliche
Personen  ihre  Kränklichkeit  nicht  auf  Kind  und  Gesellschaft  als  Erbe
verpflanzen,  nur  kann  diese  schwere  Aufgabe  nicht  durch  Behandlung
im  einzelnen  gelöst  werden.  Große  Schuld  an  der  Hilflosigkeit,
die  der  Staat  lindern  soll,  trägt  unser  gegenwärtiger  Gesellschaftszustand ­
  mit  seiner  fieberhaften  Unruhe,  mit  den  Anforderungen,  die
er  an  die  Nerventätigkeit  stellt  und  mit  der  weit  verbreiteten  Unterernährung, ­
  die  durch  die  Armut  verursacht  wird.  Die  Vernunft  hat
wohl  die  Wiederholung  des  roheren  und  grausameren  Ausleseverfahrens ­
  der  Natur  (Auslese  durch  gewaltsame  Vernichtung,  Recht  des
Stärkeren)  verworfen,  noch  immer  aber  ist  der  Vernunft  ihre  Mitarbeit
untersagt  bei  dem  Hervorbringen  der  geeignetsten  Individuen  und
der  Beseitigung  von  rasseschädigenden  Einflüssen,  wie  Armut,  denen
man  zwar  nicht  mehr  völliges  Zerstören  und  Töten  erlaubt,  wohl  aber
sie  an  der  Volks  Wohlfahrt  sich  in  bestimmtem  Umfange  versündigen
läßt.  Dies  ist  nur  ein  anderer  Gedankengang,  der  direkt  zum  Sozialismus ­
  führt.  Soziale  Mithilfe,  die  sich  in  allen  sozialen  Betätigungen
ausdrückt,  ob  sie  politischen,  gewerblichen  oder  wirtschaftlichen
Charakters  sind,  ist  erforderlich,  die  Quellen  des  sozialen  Ungemachs ­
  zum  Versiegen  zu  bringen,  die  heute  die  Rasse  vergiften,  ihre
körperliche  und  geistige  Widerstandsfähigkeit  schwächen  und  so,  wie
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