Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 22 
sichtlich jenes identischen Allgemeinen „gleich“ sind. „Mehrheitlich- 
keit“ hingegen — gewöhnlich „Uneinheitlichkeit“ genannt — ist die 
Beziehung der „Ungleichheit“, welche zwischen mehreren Gegebenen 
obwaltet, „Einheitlichkeit“ wird aber sehr häufig mit „Einheit“ ver- 
wechselt, obwohl mehrere Gegebene, die „einheitlich“ sind, d. h. ein 
und dasselbe identische Allgemeine gemeinsam haben, deshalb noch 
keineswegs zusammengehören, also eine „Einheit“ bilden. Ein anderer 
Gegensatz als jener von „Einheitlichkeit“ und „Mehrheitlichkeit“. ist 
jener von „Einzelnem“ („Einzelheit“) und „Mehrerem“ („Mehr- 
heit“, „Vielheit‘“. Die „Mehrheit“ bildet auch keineswegs den Gegen- 
satz zur „Einheit“, und der Schein solchen Gegensatzes entsteht ledig- 
lich, wenn man das Wort „Einheit“ im Sinne des Wortes „Eines“, 
„Einzelnes“ liest, während in Wahrheit jede „Einheit“ im Gegensatze 
zum „Einfachen“ „Mehreres in Zusammengehörigkeit“ darstellt. 
Der Gegensatz von ;„Einzelheit“ und „Mehrheit“ betrifft aber ausschließ- 
lich die Besonderheiten der gegenständlichen Bestimmtheit der Seele, 
da eine Seele in einem ihrer Augenblicke entweder ein Gegenständ- 
liches hat oder mehrere Gegenständliche hat, Im ersteren Falle ist 
der Seele ein Besonderes, d. h. von Anderem Unterschiedenes gegen- 
ständlich, im letzteren Falle sind ihr mehrere Besondere, d. h. von 
Anderen Unterschiedene gegenständlich. Es läßt sich also der Gegen- 
satz von „Einzelheit“ und „Mehrheit“ nur durch Hinweis auf das Selbst- 
bewußtsein aufzeigen, ebenso wie etwa das Gegebene „gegenständliche 
Bestimmtheit“ selbst, „Einzelnes“ nennen wir das Gewußte einer gegen- 
ständlichen Bestimmtheit mit einer Besonderheit, „Mehreres“ das Ge- 
wußte einer gegenständlichen Bestimmtheit mit mehreren Besonder- 
heiten. Das Wort „Mehrheit“ hat allerdings noch einen anderen Sinn 
als den von „Mehrerem“, „Vielem“, nämlich jenen Sinn, welcher sich 
in der Entgegensetzung von „Mehrheit“ und „Minderheit“ ausspricht. 
In solchem Falle werden zwei „Mehrheiten“ im Sinne von „Vielheiten“, 
welche zusammen eine umfassende Mehrheit bilden, einander als „größere“ 
und „kleinere“ jener Vielheiten entgegengesetzt. 
Ist Etwas als eine Mehrheit gewußt, aus welcher entweder a) einer 
Zweiheit oder mehreren Zweiheiten von Besonderen, die zusammen 
eine kleinere Mehrheit bilden, eine oder eine und dieselbe durch 
ein Allgemeines begründete Beziehung zugehört, welche anderen Zwei- 
heiten aus der größeren Mehrheit nicht zugehört oder b) mehrere Be- 
sondere, die zusammen eine kleinere Mehrheit bilden, zu einem Be- 
sonderen, welches sich nicht in jener kleineren Mehrheit findet, in 
einer und derselben durch zwei Allgemeine begründeten Beziehung 
stehen, so nennen wir jene kleinere Mehrheit eine „Gesamtheit“ oder 
„Allheit“. Jede „Gesamtheit“ ist also „als Mehrheit in einer umfassen- 
den Mehrheit Gewußtes“ derart, daß die Besonderen der Gesamtheit
	        
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