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Weigert.
Unser würdiger Wilhelm Borchert juu. hat im Jahre 1868 sein
Messingwerk in eine Arbeitsgesellschaft umgewandelt, indem er seinen Angestellten
und Arbeitern gestattete, Antheile daran zu erwerben und dieselben
sowohl nach Maßgabe ihrer Einlage, wie der geleisteten Arbeit an dem Productionsgewinn
participiren ließ. Derselbe entsteht, nachdem 5 Procent Leihgebühr,
6 Procent Risikoprümie für das Capital, sowie 3000 Thaler Gehalt
an den Besitzer gedeckt worden sind. Die auf die Arbeit entfallende
Quote wird Bonus genannt, der dem Capital zukommende Antheil Dividende;
beide sind gleichwerthig. An dem Bonus haben die festen Zeitlöhne
höheren Antheil als die Accord- und Stücklöhne. Diese Einrichtung Hai sick
5 Jahre bis Ende 1872 bewährt. Daß eine vergrößerte Leistungsfähigkeit des
Etablissements stattgefunden hat, ist zwar nicht behauptet worden; der edle
Sinn des Besitzers hat seine kleine Zahl von Arbeitern (circa 70) an dem
Gewinn des Geschäfts participiren lassen und war in der Lage, ihnen einen
jährlichen Bonus auszahlen zu können; die Einlagen der Beamten und
Arbeiter waren am Schlüsse des Jahres 1871 auf 31,325 Thaler herangewachsen,
es participirten daran 4 Beamte und 39 Arbeiter, also ungefähr
die Hälfte derselben. Der weitere Erfolg dieses Unternehmens, welches durch
die geringe Zahl der Beschäftigten einen Theil der Mißstände der Arbeitsgesellschaft
vermeidet und durch die Humanität des Besitzers gute Garantien
bot, wurde durch die im Jahre 1873 eingetretene Umwandlung desselben in
eine Actiengesellschaft unterbrochen. Mit derselben ist die Betheiligung
der Arbeiter am Productionsgewinne gefallen und denselben
nur eine Capitalbetheiligung unter einigen Modificationen, die durch die Umwandlung
in die Actiengesellschaft hervorgerufen worden, gestattet. Der
socialistische Bonus hat also aufgehört, und die individualistische Fleißprämie
ist eingeführt worden. Borchert sagt in seinem von Engel verfaßten Schreiben
an die Arbeiter („Eine Partnerschaft als Actienunternehmen" Arbeiterfreund
X. Pag. 335 sq.) Folgendes: „Es soll zu dem Normallohn eine
P roductionstantiöme hinzutreten und zwar, indem eine gewisse Normalleistung
angenommen wird in progressivein Verhältnisse zu der dieselbe überschreitenden
wirklichen Leistung. Diese Productionstantimne ersetzt den Bonus,
der ja nur die Frucht des Fleißes ist (sein sollte!!); sie wird monatlich von
dem Geschäft festgestellt und ausbezahlt.
„Zwei Erfahrungen sind es vorzugsweise, die mich zu dieser Verwandlung
des Bonus in eine Productionstantieme gedrängt haben.
„Die eine Erfahrung, die ich gemacht, ist die, daß ein großer Theil,
namentlich der nur kürzere Zeit im Geschäfte verbleibenden Arbeiter die
Bonusverthcilung als etwas in so ferner Zukunft Liegendes und Unbestimmtes
betrachtet, daß sie ihm kein hinlänglicher Antrieb zur Entfaltung eines
Maximums von Fleiß und Sorgfalt während eines ganzen, Jahres ist.
Weil ihm die kleine Wochen- oder Monats-Lohnzulage wie der Sperling in
der Hand, die größere, am Jahresschluß auf einmal zu Theil werdende
Summe des Bonus aber wie die Taube auf dem Dache erscheint, so zieht
er in der Regel eine Monatszulage vor und macht davon fein Gehen oder
Bleiben in der Fabrik abhängig.
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,Die Herrschaft des Wortes“,
unendlich mehr, als die verwickeltste Paragraphierung, nach Satzung und
Herkommen, zu erfassen vermöchte; er ist gleichsam juristisch inkommensurabel.
Auf der anderen Seite erscheint das Sprüchlein von
„Amt“ und „Verstand“ nur in einem recht minderen Sinne begründet. Es
beruht in der „Organisation“ des Denkens schöpferischer Begriffe, wenn sich
auch die höchstverwickelten nicht um gar zu vieles schwerer denken lassen,
als es etwa dort Anstrengungen kostet, wo die Interessen von „Schulzens“
zu wahren sind. Das geht Hand in Hand mit der Erleichterung des Verflechtens;
es ist „organisch“ Alles so klüglich vorgerüstet, daß es stets wieder
auf ein Exempel des Mutterwitzes hinausläuft. Das Aufsteigen ist freilich
nicht leicht, aber daß man dann im Sattel des frommen „Amtsschimmels“ sitzt,
der schon selber Bescheid weiß, trifft ein bißchen allerorten zu. Wo nur
der Mutterwitz und die Tatkraft da sind, lassen sich die „Portefeuilles“ am
ehesten wechseln; denn bei ihnen kulminiert die „organische“ Zurüstung.
Das Denken in „höheren Wirklichkeiten“ ist also nicht als etwas wirklich
Höheres zu denken. Umgekehrt aber kann jener alte Schwede mit seiner
Indiskretion unmöglich recht haben; sofern er nämlich das normale Verhältnis
meint, bei dem die Staatsschifflein doch nicht jeden Augenblick
Schiffbruch leiden. Das müßte aber dort erfolgen, wo das „staatsmännische“
Denken, laut jener Eintaxierung, den schöpferischen Begriffen ebensowenig
als anderen gewachsen wäre. Es kann also schlimmsten Falles nur Dies vorliegen,
daß der Staatsmann des Amtes bloß der Strohmann der Tat ist!
Tat, und mit ihr schöpferischer Begriff, die können nicht fehlen. Unterschrieben
heißt noch nicht regiert; es bleibt dann noch in der Schwebe, von
woher regiert wird. Dies aber ist Handeln, das vom schöpferischen
Begriffe getragen wird. Irgend jemand muß ihn denken; ob er sich
im j,Subalternen“, oder im „Externen“ verbirgt. Auch darin zeichnet sich
das grüne Leben vor der grauen Theorie aus, daß bei ihm die Regierung
niemals dem Worte abgetreten werden kann. Das „Deutsche Reich“ besteht
nur durch ein Denken seiner fort; aber es wird nicht durch seinen Namen
zusammengehalten, und ist ebensowenig an eine richtige Definition desselben
gebunden. Schöpferische Begriffe lassen sich überhaupt nicht in einer Definition
einfangen. Empirisch ergeben sie sich aus der Fühlung mit dem
Handeln; theoretisch aber kommt man ihnen nur durch die schildernde Auflösung
ihres Geschöpfes bei. Für ein Denken, das in der Anwendung auf
das Handeln zu einem wortseligen wird, bleiben sie unerfaßlich. Schon deshalb
muß der Staatsmann den Juristen ausziehen, sonst spielt er den Strohmann,
der zwar überall sehr gut weiß, wie er es tun soll, aber nirgends zu
überblicken vermag, was er eigentlich tut.
An der Tatsache, daß auch bei den Zuständlichen Gebilden der Begriff
vor dem Begriffenen da sein, und hier auch bleiben muß, darf uns noch