Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Weigert.

Unser  würdiger  Wilhelm  Borchert  juu.  hat  im  Jahre  1868  sein
Messingwerk  in  eine  Arbeitsgesellschaft  umgewandelt,  indem  er  seinen  Angestellten ­
  und  Arbeitern  gestattete,  Antheile  daran  zu  erwerben  und  dieselben
sowohl  nach  Maßgabe  ihrer  Einlage,  wie  der  geleisteten  Arbeit  an  dem  Productionsgewinn
  participiren  ließ.  Derselbe  entsteht,  nachdem  5  Procent  Leihgebühr, ­
  6  Procent  Risikoprümie  für  das  Capital,  sowie  3000  Thaler  Gehalt ­
  an  den  Besitzer  gedeckt  worden  sind.  Die  auf  die  Arbeit  entfallende
Quote  wird  Bonus  genannt,  der  dem  Capital  zukommende  Antheil  Dividende; ­
  beide  sind  gleichwerthig.  An  dem  Bonus  haben  die  festen  Zeitlöhne
höheren  Antheil  als  die  Accord-  und  Stücklöhne.  Diese  Einrichtung  Hai  sick
5  Jahre  bis  Ende  1872  bewährt.  Daß  eine  vergrößerte  Leistungsfähigkeit  des
Etablissements  stattgefunden  hat,  ist  zwar  nicht  behauptet  worden;  der  edle
Sinn  des  Besitzers  hat  seine  kleine  Zahl  von  Arbeitern  (circa  70)  an  dem
Gewinn  des  Geschäfts  participiren  lassen  und  war  in  der  Lage,  ihnen  einen
jährlichen  Bonus  auszahlen  zu  können;  die  Einlagen  der  Beamten  und
Arbeiter  waren  am  Schlüsse  des  Jahres  1871  auf  31,325  Thaler  herangewachsen, ­
  es  participirten  daran  4  Beamte  und  39  Arbeiter,  also  ungefähr
die  Hälfte  derselben.  Der  weitere  Erfolg  dieses  Unternehmens,  welches  durch
die  geringe  Zahl  der  Beschäftigten  einen  Theil  der  Mißstände  der  Arbeitsgesellschaft ­
  vermeidet  und  durch  die  Humanität  des  Besitzers  gute  Garantien
bot,  wurde  durch  die  im  Jahre  1873  eingetretene  Umwandlung  desselben  in
eine  Actiengesellschaft  unterbrochen.  Mit  derselben  ist  die  Betheiligung
der  Arbeiter  am  Productionsgewinne  gefallen  und  denselben
nur  eine  Capitalbetheiligung  unter  einigen  Modificationen,  die  durch  die  Umwandlung ­
  in  die  Actiengesellschaft  hervorgerufen  worden,  gestattet.  Der
socialistische  Bonus  hat  also  aufgehört,  und  die  individualistische  Fleißprämie
ist  eingeführt  worden.  Borchert  sagt  in  seinem  von  Engel  verfaßten  Schreiben
an  die  Arbeiter  („Eine  Partnerschaft  als  Actienunternehmen"  Arbeiterfreund ­
  X.  Pag.  335  sq.)  Folgendes:  „Es  soll  zu  dem  Normallohn  eine
P  roductionstantiöme  hinzutreten  und  zwar,  indem  eine  gewisse  Normalleistung ­
  angenommen  wird  in  progressivein  Verhältnisse  zu  der  dieselbe  überschreitenden ­
  wirklichen  Leistung.  Diese  Productionstantimne  ersetzt  den  Bonus,
der  ja  nur  die  Frucht  des  Fleißes  ist  (sein  sollte!!);  sie  wird  monatlich  von
dem  Geschäft  festgestellt  und  ausbezahlt.
„Zwei  Erfahrungen  sind  es  vorzugsweise,  die  mich  zu  dieser  Verwandlung ­
  des  Bonus  in  eine  Productionstantieme  gedrängt  haben.
„Die  eine  Erfahrung,  die  ich  gemacht,  ist  die,  daß  ein  großer  Theil,
namentlich  der  nur  kürzere  Zeit  im  Geschäfte  verbleibenden  Arbeiter  die
Bonusverthcilung  als  etwas  in  so  ferner  Zukunft  Liegendes  und  Unbestimmtes
betrachtet,  daß  sie  ihm  kein  hinlänglicher  Antrieb  zur  Entfaltung  eines
Maximums  von  Fleiß  und  Sorgfalt  während  eines  ganzen,  Jahres  ist.
Weil  ihm  die  kleine  Wochen-  oder  Monats-Lohnzulage  wie  der  Sperling  in
der  Hand,  die  größere,  am  Jahresschluß  auf  einmal  zu  Theil  werdende
Summe  des  Bonus  aber  wie  die  Taube  auf  dem  Dache  erscheint,  so  zieht
er  in  der  Regel  eine  Monatszulage  vor  und  macht  davon  fein  Gehen  oder
Bleiben  in  der  Fabrik  abhängig.
            
210 ,Die Herrschaft des Wortes“, unendlich mehr, als die verwickeltste Paragraphierung, nach Satzung und Herkommen, zu erfassen vermöchte; er ist gleichsam juristisch inkommensurabel. ­ Auf der anderen Seite erscheint das Sprüchlein von „Amt“ und „Verstand“ nur in einem recht minderen Sinne begründet. Es beruht in der „Organisation“ des Denkens schöpferischer Begriffe, wenn sich auch die höchstverwickelten nicht um gar zu vieles schwerer denken lassen, als es etwa dort Anstrengungen kostet, wo die Interessen von „Schulzens“ zu wahren sind. Das geht Hand in Hand mit der Erleichterung des Verflechtens; es ist „organisch“ Alles so klüglich vorgerüstet, daß es stets wieder auf ein Exempel des Mutterwitzes hinausläuft. Das Aufsteigen ist freilich nicht leicht, aber daß man dann im Sattel des frommen „Amtsschimmels“ sitzt, der schon selber Bescheid weiß, trifft ein bißchen allerorten zu. Wo nur der Mutterwitz und die Tatkraft da sind, lassen sich die „Portefeuilles“ am ehesten wechseln; denn bei ihnen kulminiert die „organische“ Zurüstung. Das Denken in „höheren Wirklichkeiten“ ist also nicht als etwas wirklich Höheres zu denken. Umgekehrt aber kann jener alte Schwede mit seiner Indiskretion unmöglich recht haben; sofern er nämlich das normale Verhältnis ­ meint, bei dem die Staatsschifflein doch nicht jeden Augenblick Schiffbruch leiden. Das müßte aber dort erfolgen, wo das „staatsmännische“ Denken, laut jener Eintaxierung, den schöpferischen Begriffen ebensowenig als anderen gewachsen wäre. Es kann also schlimmsten Falles nur Dies vorliegen, ­ daß der Staatsmann des Amtes bloß der Strohmann der Tat ist! Tat, und mit ihr schöpferischer Begriff, die können nicht fehlen. Unterschrieben ­ heißt noch nicht regiert; es bleibt dann noch in der Schwebe, von woher regiert wird. Dies aber ist Handeln, das vom schöpferischen Begriffe getragen wird. Irgend jemand muß ihn denken; ob er sich im j,Subalternen“, oder im „Externen“ verbirgt. Auch darin zeichnet sich das grüne Leben vor der grauen Theorie aus, daß bei ihm die Regierung niemals dem Worte abgetreten werden kann. Das „Deutsche Reich“ besteht nur durch ein Denken seiner fort; aber es wird nicht durch seinen Namen zusammengehalten, und ist ebensowenig an eine richtige Definition desselben gebunden. Schöpferische Begriffe lassen sich überhaupt nicht in einer Definition ­ einfangen. Empirisch ergeben sie sich aus der Fühlung mit dem Handeln; theoretisch aber kommt man ihnen nur durch die schildernde Auflösung ­ ihres Geschöpfes bei. Für ein Denken, das in der Anwendung auf das Handeln zu einem wortseligen wird, bleiben sie unerfaßlich. Schon deshalb ­ muß der Staatsmann den Juristen ausziehen, sonst spielt er den Strohmann, ­ der zwar überall sehr gut weiß, wie er es tun soll, aber nirgends zu überblicken vermag, was er eigentlich tut. An der Tatsache, daß auch bei den Zuständlichen Gebilden der Begriff vor dem Begriffenen da sein, und hier auch bleiben muß, darf uns noch
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