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eignet sein könnte, den Mechanismus in Betrieb zu erhalten.
Es läßt sich schwer angeben, unter welchen Umständen die Vorkeh
rungen auf dem Gebiete des Notenbankwesens genügen, um die Zahlungs
und Kreditverhältnisse im Kriegsfall zu ordnen, wann auch die Verfügung
über das Girogold sich als zweckmäßig erweisen würde, wann die Emission
von Staatspapiergeld zur Begleichung der Inland-, in letzter Reihe auch der
Auslandzahlungen nötig wird. Die Verwendung sonstiger Zahlungsmittel, z. B.
von Obligationen, Briefmarkenzerstückelten Noten, wenn die emittierten
für den Kleinverkehr nicht ausreichen, sei hier nur erwähnt. Bei Staatspapier
geld wird im allgemeinen Steuerfundation vorhanden sein, doch kann dieselbe
feblpn 125) und der Staat auf diese Weise Gold sammeln und Papier ausgeben
— wenn es ihm gelingt. 1st die Emission der verschiedenen Zettelgeldarten
mit Bedacht geregelt, so braucht gar keine erhebliche Störung der Wirtschaft
zu erfolgen, es kann vielmehr, wie wir schon erwähnten, geradezu günstig
wirken, wenn die Wirtschaft, auf einige Zeit wenigstens, im Inland von der
Verpflichtung, in jedem Augenblick alle Forderungen in Metallgeld erfüllen
zu müssen, befreit ist. Wenn auch nicht ohne weiteres gesagt werden kann, daß
die Geldvermehrung an sich die Produktion hervorruft, so kann sie doch eine
Produktion, die sich entwickeln möchte, darin unterstützen. Tritt die Geldver
mehrung ein, so ist eine Erhöhung der Preise aller Waren und Dienste,
sowie eine Erniedrigung des Zinsfußes die Folge. Wäre der Zinsfuß im
Steigen begriffen, so würde das Steigen jedenfalls langsamer erfolgen als
sonst. Die weiteren Wirkungen der Zettelgeldemission oder der Vermehrung
sonstiger Zahlungsmittel hängt vorwiegend davon ab, ob die Bevölkerung
durch die Kriegsereignisse gehemmt oder angeregt wird. Wo volles Vertrauen
auf die Zukunft herrscht, wird es leicht zu einem regen und gedeihlichen Wirt
schaftsbetrieb kommen, während die Geldvermehrung bei träger Geschäfts
führung, bei verlangsamter Umlaufsgeschwindigkeit nur dazu führt, den Staat
zu immer neuen Emissionen zu drängen. Es tritt keine Mehrproduktion ein,
keine entsprechende Vergrößerung der Steuerkraft, keine entsprechende Ver
mehrung der Fähigkeit, Anleihen zu kaufen, nur eine allgemeine Teuerung.
Die Kaufkraft des Papieres kann beliebig tief sinken, namentlich dann, wenn
der Staat die Steuerfundation aufhebt. Geschädigt sind verhältnismäßig die
jenigen, die am meisten Papiergeld in der Hand haben. Diese Möglichkeit kann
von vornherein das dem Zettelgeld entgegengebrachte Vertrauen schwer er
schüttern. Hierzu kommt noch, daß Papiergeld in kritischen Zeiten weit
mehr der Fälschung ausgesetzt ist als anderes Geld.^^e) Die Fälscher hoffen^
es im Trubel eher unterzubringen. Da die Ausgabe falschen Papiergeldes den
Kurs des Papieres überaus stark zu drücken pflegt, soll von feindlichen Staaten
schon geradezu falsches Papiergeld eingeschmuggelt worden sein, um dies Ziel
zu erreichen.
Trotz dieser schweren Störungen, die beim Zettelgeldumlauf Vorkommen
können, darf man nicht vergessen, daß die Realeinkommen eines Staates unter
dem Einfluß desselben doch erheblich gestiegen sein können. Was an Fabriken
g egründet wurde, was nun an produktiven Kräften befreit wurde, ist auch weiter
in wirksam, und wenn die Verwirrung überwunden ist, befindet man sich häufig
auf einer höheren Wirtschaftsstufe als vorher. Es findet dann eine ähnliche Ent
wicklung satt, wie sie Law in Frankreich hervorrief. Über der Schilderung des
finanziellen Zusammenbruchs und der Verwirrung der Geld Verhältnisse ver
gißt man nicht selten die Entfaltung, welche in der Welt der Produktion
erfolgte und die nicht wieder rückgängig gemacht wurde.
Die Realeinkommen der Unternehmer und Arbeiter pflegen sich, falls ein
wirtschaftlicher Fortschritt stattfindet, bei dieser Gelegenheit zu ungunsten der
Geldverleiher und Rentenbezieher, sowie jener, die fixe Bezüge haben, zu erhöhen.
Der große Vorteil, der in diesen Zeiten Unternehmern zufließt, veranlaßt viele
124) Vgl. C. V. Hock, a. a. O. S. 448, 461.
125) Vgl. C. V. Hock, a. a. O. S. 403.
126) Vgl. C. V. Hock, S. 514.