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Amter hatten Leistungen zu entrichten, die bald zur Amterflucht
ebenso Anlaß gaben, wie dies bei den gewerblichen Genossenschaften
(collegia) der Fall war.
Die Steuerpacht, welche. Generalpächter (conductores) übernahmen,
führte mit der Zwangsverpflichtung auch für die unbebauten
Grundstücke (&ußolH) sowie der Gesamthaftung für den
Steuersoll bald zu schwerer Bedrückung der landbautreibenden
Bevölkerungsklasse. Sie litt zudem durch die Kriegsläufte und Einfälle
der „Barbaren“, die in immer größerer Menge in das römische
Reich einströmten. Schon kam es im 3. Jahrhundert an verschiedenen
Stellen‘ des Reiches zu Aufständen des Landvolkes (seditiones),
da auch der kaiserliche Beamte (procurator) keine Hilfe
gewährte, sondern mit dem Steuerpächter gemeinsame Sache
machte®®),
Die Armee in den Provinzen gewann politisch immer größere
Bedeutung, und in ihr griff bald auch eine Barbarisierung der
Offiziersstellen Platz.
Diese Armee war im 3. Jahrhundert keine eigentlich römische
mehr. Sie wandelte sich zu einer aus Provinzialen bestehenden
Truppe. Die Rivalität der Kaiser und Thronprätendenten ließ die
Soldateska übermächtig werden, die, aus dem Landvolk selbst
hervorgegangen, in diesem ihren natürlichen Bundesgenossen und
Rückhalt erblickte. Besonders schwer lasteten die Lieferungen für
die Truppen auf dem Lande (annona)’’), zumal auch die äußere
Bedrohung der reichsten Provinzen (durch die Goten) zu argen Verwüstungen
Anlaß bot. Die Truppen selbst ließen sich Gewalttätigkeiten
zu Schulden kommen und erpreßten Geld wie auch Natural-‚eistungen.
Der Gegensatz zwischen Stadt und Land verschärfte sich nun
zusehends®®). Die Ausdehnung und Erstarkung des Großgrundbesitzes
führte zur Schollenpflichtigkeit der Kolonen und schließlich
zu einer Feudalisierung der öffentlichen Gewalten®?). Die feste
Bindung an die Origo sollte jede Entziehung oder Flucht aus den
Verpflichtungen der ursprünglichen Zugehörigkeit verhindern.
%) Ebda. 349.
”) A.a.O. S. 433.
%) Ebda. S. 444.
%) Vgl. Rostovtzeff, Studien z. Gesch. d. röm. Colonats. Arch. f. Papyrus-{orsch.
Beiheft x (1910).