Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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Perlen und Edelsteinen der Erlaubnis der kaiserlichen Beamten““). 
Bei einzelnen Lebensmitteln, wie Fischen, ist die Ausfuhr dann 
erlaubt, wenn solche in überflüssiger Menge vorhanden sind. Daß 
für die in Konstantinopel selbst hergestellten Kerzen und Seifen- 
waren keine Ausfuhrbeschränkungen zu beobachten sind**), dürfte 
wohl im Sinne einer Exportprämie zur Hebung dieser heimischen 
[ndustrie aufzufassen sein, denn die Wirtschaftspolitik der byzan- 
vinischen Herrscher weist ebenso merkantilistische Züge auf wie 
jene der hellenistischen Periode*®®). 
Beachtung verdient auch das Verbot des Zwischenhandels. 
Nicht nur wegen der darin ruhenden wirtschaftspolitischen Für- 
sorge des Staates, weil durch den Gewinn der Zwischenhändler 
die Preise gesteigert würden‘), es lassen diese mehrfach vor- 
kommenden Verbote, glaube ich, darauf schließen, daß tatsächlich 
ein solcher Zwischenhandel wegen dessen Einträglichkeit nicht 
ganz unterdrückt werden konnte. 
Nicht unerwähnt soll bleiben, daß in dem &tapyıxöv Bıßhiov 
auch zahlreiche Geldstrafen vorkommen, welche den Zünften, 
sowie deren Mitgliedern für den Fall der Übertretung der hier 
getroffenen Verordnungen auferlegt werden. Die Geldstrafen er- 
scheinen danach als leichteste Strafen angesehen und verhängt 
worden zu sein®”). 
Von der Spezialforschung ist unter anderem auch bemerkt 
worden, daß im Verlaufe des ıo. Jahrhunderts die Ausfuhr- 
verbote auf gewisse Waren verschärft worden sind®®). Ich möchte 
dies aber nicht so sehr als die Folge einer kraftvollen Expansions- 
politik ansehen, die seit Kaiser Nikephoros einsetzte und dazu 
führte, daß der Kaiser, gestützt auf seine Erfolge, die Fremden 
weniger rücksichtsvoll behandelte*®); vermutlich hat auch ein 
wirtschaftliches Motiv dazu mitgewirkt. Es war anscheinend damals 
schon die Aktivität der italienischen Seehandelsplätze, vor allem 
Amalfis und Venedigs, welche dem byzantinischen Handel eine 
33) Vgl. Stöckle a.a.O. S. 105. 
54) Ebda. 2. Absatz. 
3) Vgl. oben S. 76 ff. 
38) Stöckle a.a.O., S. 110. 
37) Ebda. S. 123 ff. 
38) Ebda. S. 122 f. 
®) So Stöckle a.a.O. S. 123.
	        
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