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weit verbreitet. Sie stellen sich nicht als eine mißbräuchliche Ausnützung
tatsächlicher Machtgewalt seitens der großen Grundherrschaften
dar, sondern sind von der Staatsgewalt vielmehr selbst eingerichtet
worden zu dem ausdrücklichen Zwecke, um die einheimische
Bevölkerung wider ungerechte Ausbeutung und Bedrückung
zu schützen, indem diese der Schirmgewalt jener mächtigen
Herren unterstellt wurden?),
Endlich sind auch in der Neuzeit noch Zölle häufig in
Naturalien, gewöhnlich einem Teil der zollpflichtigen Handelswaren,
entrichtet worden (Naturalzölle)!°?).
+9) Vgl. Über die Encomienda in Mexiko J. G. Icazbalceta, Nueva
Coleccion de documentos para la historia de Mexico 4; 128 ff. — Für Chile:
D. Amunätegui Solar, Las encomiendas de indijenas en Chile. 1909.
11) Vgl. z. B. 1534 in Würzburg (Fischzoll). Grimm, VWeistümer, 6, 8o.