Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

Mit Recht hat in jüngster Zeit R. Passow auf die Unzuläng- 
lichkeit unserer bisherigen Terminologie und Bezeichnungsweise 
hingewiesen. „So allgemeiner Anerkennung sich diese Gliederung 
(Eigenwirtschaft, geschlossene Hauswirtschaft, Tauschwirtschaft, 
Verkehrswirtschaft) auch erfreut, sie ist trotzdem nicht ausreichend, 
um eine befriedigende Einteilung auch nur der wichtigsten wirt- 
schaftlichen Erscheinungen, wie sie uns im Laufe der Geschichte 
entgegentreten, zu ermöglichen“?).“ Passow hob insbesonders auch 
hervor, daß der Ausdruck „Naturalwirtschaft“ von verschiedenen 
Nationalökonomen zur Bezeichnung ganz verschiedenartiger Dinge 
verwendet wird: nicht nur für Eigenwirtschaft, sondern auch für 
Naturaltauschwirtschaft, oder im Gegensatz schlechthin zur Geld- 
wirtschaft®?). „In der Literatur gehen diese Bezeichnungen meist 
wild durcheinander.“ Zutreffend führt Passow aus, daß das Wort 
Naturalwirtschaft ein außerordentlich unklares, verschwommenes 
Wort ist und sein Gebrauch dazu verführe, die verschiedenartigsten 
Dinge durcheinander zu werfen. 
Ferner aber wird hier als dringend notwendig erklärt, daß 
die Auffassung fallengelassen werde, als ob Eigenwirtschaft und 
Tauschwirtschaft erschöpfende (kontradiktorische) Gegensätze seien, 
daß das Auseinanderhalten dieser beiden Formen genüge, um die 
große Mannigfaltigkeit wirtschaftlicher Verhältnisse ausreichend zu 
klassifizieren®*). 
Passow hat seine treffende und scharfsinnige Kritik zunächst 
auf die grundherrschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse gerichtet. 
Begreiflicherweise, da ja gerade diese in der nationalökonomischen 
Literatur”), nicht nur bei Bücher, in dem Vordergrunde stehen. 
Dieselbe, ja eine noch viel größere Unzulänglichkeit der bisherigen 
Beurteilung besteht aber auch für die Wirtschaftsverhältnisse außer- 
halb der Grundherrschaften. Hier hat die ältere Juristendogmatik 
das Bild von den wirklichen Tatbeständen ganz verzeichnet. Hat 
man doch, wo nicht geradezu einen Urkommunismus mit strenger 
Feldgemeinschaft, so doch mindestens eine Wirtschaftseinheit der 
freien, gleichberechtigten Siedler in der Markgenossenschaft an- 
5) Die grundherrschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in der Lehre von den 
Wirtschaftssystemen, Jbb. f. Nat. Okon, u. Statistik 112, ı ff. (1919). 
®) Ebda. S. 13. 
5) Ebda. S. 8. 
5) Sie ist bei Passow a. a. O. angeführt.
	        
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