Mit Recht hat in jüngster Zeit R. Passow auf die Unzuläng-
lichkeit unserer bisherigen Terminologie und Bezeichnungsweise
hingewiesen. „So allgemeiner Anerkennung sich diese Gliederung
(Eigenwirtschaft, geschlossene Hauswirtschaft, Tauschwirtschaft,
Verkehrswirtschaft) auch erfreut, sie ist trotzdem nicht ausreichend,
um eine befriedigende Einteilung auch nur der wichtigsten wirt-
schaftlichen Erscheinungen, wie sie uns im Laufe der Geschichte
entgegentreten, zu ermöglichen“?).“ Passow hob insbesonders auch
hervor, daß der Ausdruck „Naturalwirtschaft“ von verschiedenen
Nationalökonomen zur Bezeichnung ganz verschiedenartiger Dinge
verwendet wird: nicht nur für Eigenwirtschaft, sondern auch für
Naturaltauschwirtschaft, oder im Gegensatz schlechthin zur Geld-
wirtschaft®?). „In der Literatur gehen diese Bezeichnungen meist
wild durcheinander.“ Zutreffend führt Passow aus, daß das Wort
Naturalwirtschaft ein außerordentlich unklares, verschwommenes
Wort ist und sein Gebrauch dazu verführe, die verschiedenartigsten
Dinge durcheinander zu werfen.
Ferner aber wird hier als dringend notwendig erklärt, daß
die Auffassung fallengelassen werde, als ob Eigenwirtschaft und
Tauschwirtschaft erschöpfende (kontradiktorische) Gegensätze seien,
daß das Auseinanderhalten dieser beiden Formen genüge, um die
große Mannigfaltigkeit wirtschaftlicher Verhältnisse ausreichend zu
klassifizieren®*).
Passow hat seine treffende und scharfsinnige Kritik zunächst
auf die grundherrschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse gerichtet.
Begreiflicherweise, da ja gerade diese in der nationalökonomischen
Literatur”), nicht nur bei Bücher, in dem Vordergrunde stehen.
Dieselbe, ja eine noch viel größere Unzulänglichkeit der bisherigen
Beurteilung besteht aber auch für die Wirtschaftsverhältnisse außer-
halb der Grundherrschaften. Hier hat die ältere Juristendogmatik
das Bild von den wirklichen Tatbeständen ganz verzeichnet. Hat
man doch, wo nicht geradezu einen Urkommunismus mit strenger
Feldgemeinschaft, so doch mindestens eine Wirtschaftseinheit der
freien, gleichberechtigten Siedler in der Markgenossenschaft an-
5) Die grundherrschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in der Lehre von den
Wirtschaftssystemen, Jbb. f. Nat. Okon, u. Statistik 112, ı ff. (1919).
®) Ebda. S. 13.
5) Ebda. S. 8.
5) Sie ist bei Passow a. a. O. angeführt.