Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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ihren Eigenbedarf zu decken vermochten*?), desto mehr mußte für 
den allgemeinen Bedarf eine wirtschaftliche Sonderproduktion im 
Gewerbe*®) und eine ökonomische Vermittlung (Markt und Handel) 
vorhanden sein“). Das ist eine natürliche Voraussetzung, die sich 
aus der ökonomischen Gesamtstruktur unmittelbar ergibt, wie sie 
durch die neuere Forschung über die Siedlungs- und Grundbesitz- 
verhältnisse jener Zeiten erwiesen wurde. 
Diese Zusammenhänge, die jedem einleuchten, der mit den 
Grundsätzen der Nationalökonomie auch nur einigermaßen vertraut 
ist, sind besonders von einzelnen französischen Forschern nicht 
beachtet worden. Es kann um so mehr auffallen, daß z. B. ein so 
guter Kenner der Quellen wie L. Halphen es ist, wieder für die 
alte Lehre von der Geringfügigkeit des Gewerbes und Handels in 
der Karolingerzeit eintritt‘), zumal er mir doch in der andern 
Hauptfrage recht gegeben hat, welche die großen Grundherr- 
schaften und die Zersplitterung des Grundeigentums in der 
Karolingerzeit betrifft“). Überraschenderweise hat freilich sowohl 
er wie auch neuestens H. v. Werveke, der gleichfalls dem Handel 
der Karolingerzeit jegliche Bedeutung abspricht*"), die Existenz 
ziner geschlossenen Hauswirtschaft in jener Zeit für sicher an- 
zesehen. Halphen scheint gar nicht überlegt zu haben, welche 
Schwierigkeiten sich daraus für die Wirtschaft jener Zeit hätten 
ergeben müssen. 
Wer hätte denn die Versorgung mit jenen Gewerbeartikeln 
des täglichen Bedarfes durchführen sollen, die selbst große Grund- 
herrschaften nicht aus eigenem zu produzieren vermochten? Und 
dann erst die große Menge der kleinen freibäuerlichen Wirte? 
Woher haben denn diese ihren Bedarf bezogen? 
42) Vgl. G. v. Below, Die Entstehung des Handwerks in Deutschland. 
Zschr. f. Soz. und Wirtschg. 5, 147 ff., sowie E. Kober, Die Anfänge des 
deutschen Wollgewerbes, S. 25 ff. 
“) v. Below a. a. O. S. 152 ff. 
*) Schon im 6. Jahrhundert werden vom Konzil v. Orleans (5 38) Kauf- 
leute erwähnt, die dem Bedarf des Volkes durch öffentlichen Handel pro- 
fessionsmäßig dienen: publici, qui ad populi responsum negutiaturis observiant 
M. G. Coneil x., 82, c. 30, vgl. dazu mein Buch, Wirtschaftl. und soziale Grund- 
lagen 3. Europäischen Kulturentwicklung 2, 440n., 252 = 2°, 448 0. 258. 
) Etudes Critiques sur ]’Histoire de Charlemagne. Paris 1921, S. 305 f. 
%) Ebda. S. 266 £. 
”) Note sur le commerce du plomb au moyen äge in Melanges d’Histoire 
»ferts 4 Henri Pirenne (1926) 2, 6s3 ff.
	        
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