Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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Im alten Ägypten war die Naturalwirtschaft auch sonst, ab- 
gesehen vom König, die weitaus vorherrschende Form der Wirt- 
schaft. Aus Inschriften über die Vermögensverhältnisse eines Gau- 
fürsten wird dies deutlich. Er ist vom Könige mit Äckern und 
Einkünften belehnt und hat Teil an den Opfergaben, die dar- 
gebracht wurden (Brot, Bier, Fleisch)!*®). 
Die Handwerker sind ihm zu Arbeiten verpflichtet. Die 
Steuern werden in Naturalien entrichtet, welche einen bestimmten 
Wert (in Kupferdeben) haben müssen!®). 
Die Arbeiter, welche in Trupps eingeteilt waren, erhielten 
ihre Löhnung gleichfalls in Naturalien (Lebensmittel, Kleider 
u. 8. w.)!2). 
Auch Sklaven, die großenteils Kriegsgefangene waren, wurden 
den Tempeln und Beamten zur Dienstleistung überwiesen und 
von diesen zu verschiedenen Diensten ausgenützt!?) wie Ochsen 
oder Esel. 
Kauf- und Mietverträge, die sich erhalten haben, erscheinen 
naturalwirtschaftlich abgeschlossen. Die Arbeit von Sklavinnen 
wird für eine Anzahl von Tagen an andere vermietet‘). Als 
Preis werden Ziegen bezahlt. Andere Verträge, durch welche sich 
z. B. ein Gaufürst für die Zeit nach seinem Ableben an großen 
Festtagen bestimmte Opfer an Bier, Brot und Fleisch sichert, ge- 
schehen in der Weise, daß er auf einen Teil der ihm zustehenden 
Rationen (Lieferungen) für sich und seine Erben verzichtet***). 
Unter den Abgaben erscheinen auch Dienste, die zur Be- 
förderung und zum Unterhalt der Gesandten bestimmt sind, 
welche den betreffenden Gau passieren?*). 
Im alten Reich (2900—2550) Ägyptens bis in die Mitte des 
neuen Reiches (etwa 1580—1100) war die beliebte Geldform der 
Ring, u. zw. in Gold, Silber, Elektron oder Kupfer. Das Gewicht 
wurde durch Wägung festgestellt. Nach dieser Periode wurde 
dieses Ringgeld durch vorgewogenes Rohmetall abgelöst. Man 
149) Ebda. S. 104 £. 
150) Ebda. S. 138. 
151) Ebda. S. 139 ff 
52) Ebda. S. 144. 
58) Ebda. S. 165. 
53) Ebda. S. 166 f. 
55) Ebda. S. 172.
	        
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