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Im alten Ägypten war die Naturalwirtschaft auch sonst, ab-
gesehen vom König, die weitaus vorherrschende Form der Wirt-
schaft. Aus Inschriften über die Vermögensverhältnisse eines Gau-
fürsten wird dies deutlich. Er ist vom Könige mit Äckern und
Einkünften belehnt und hat Teil an den Opfergaben, die dar-
gebracht wurden (Brot, Bier, Fleisch)!*®).
Die Handwerker sind ihm zu Arbeiten verpflichtet. Die
Steuern werden in Naturalien entrichtet, welche einen bestimmten
Wert (in Kupferdeben) haben müssen!®).
Die Arbeiter, welche in Trupps eingeteilt waren, erhielten
ihre Löhnung gleichfalls in Naturalien (Lebensmittel, Kleider
u. 8. w.)!2).
Auch Sklaven, die großenteils Kriegsgefangene waren, wurden
den Tempeln und Beamten zur Dienstleistung überwiesen und
von diesen zu verschiedenen Diensten ausgenützt!?) wie Ochsen
oder Esel.
Kauf- und Mietverträge, die sich erhalten haben, erscheinen
naturalwirtschaftlich abgeschlossen. Die Arbeit von Sklavinnen
wird für eine Anzahl von Tagen an andere vermietet‘). Als
Preis werden Ziegen bezahlt. Andere Verträge, durch welche sich
z. B. ein Gaufürst für die Zeit nach seinem Ableben an großen
Festtagen bestimmte Opfer an Bier, Brot und Fleisch sichert, ge-
schehen in der Weise, daß er auf einen Teil der ihm zustehenden
Rationen (Lieferungen) für sich und seine Erben verzichtet***).
Unter den Abgaben erscheinen auch Dienste, die zur Be-
förderung und zum Unterhalt der Gesandten bestimmt sind,
welche den betreffenden Gau passieren?*).
Im alten Reich (2900—2550) Ägyptens bis in die Mitte des
neuen Reiches (etwa 1580—1100) war die beliebte Geldform der
Ring, u. zw. in Gold, Silber, Elektron oder Kupfer. Das Gewicht
wurde durch Wägung festgestellt. Nach dieser Periode wurde
dieses Ringgeld durch vorgewogenes Rohmetall abgelöst. Man
149) Ebda. S. 104 £.
150) Ebda. S. 138.
151) Ebda. S. 139 ff
52) Ebda. S. 144.
58) Ebda. S. 165.
53) Ebda. S. 166 f.
55) Ebda. S. 172.