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kaffen augenblicklich erforderliche Massenarbeit vorwiegt. Es wäre demnach die
Zentralisation der Verwaltung bei den Unsallversicherungsanstältcn und bei der
Rentcnkasse angemessen. Eben darum unterbleibt sie. So werden die Unsall-
versicherungsanstalten keine einheitliche Evidenzführung, Beitragsvorschreibung und
Beitragseinhcbung haben, vielmehr werden die Arbeiten aufgeteilt sein auf so
viele Lokalorgane, als im Sprengel der Unfallversicherungsanstalt sich Bezirks
stellen befinden werden. Die Abhängigkeit der Unfallversicherungsanstaltcn von
den Bezirksstellen wird sich als äußerst gefährlich, ja als ruinös herausstellen.
Auch bei der Invalidenversicherung wird die Dezentralisation der Arbeiten schäd
liche Folgen zeitigen, insbesondere werden die Verwaltungskosten davon sehr ungünstig
beeinflußt werden. Die Dezentralisation findet hier ihren charakteristischen Aus
druck in der Tatsache, daß zweierlei Dokumente für die Evidcnzführung vor
gesehen sind: die Beitragskarten, die bei den Bezirksstellcn und die Bcitrags-
konti, die bei den Unfallversicherungsanstalten geführt werden sollen. Diese
Zerreißung der Evidenzführung wird neben der Verteuerung Unübersichtlichkeit
und häufige Schädigung der Versicherten bewirken.
Auch in Deutschland findet man nicht selten die Einrichtung, daß die
Jnvalidcnkarten durch die Krankenkassen geführt werden. Die Krankenkassen
müssen aber parallel mit den Geschäften der Invalidenversicherung auch ihre
eigenen führen, für die sie die Verantwortung in vollem Maße trifft. Jede
Schädigung der Jnvalidcnversichernngsanstalt durch unrationelle, kostspielige und
weitwendigc Geschäftsführung, durch Ungenauigkcit und Nachlässigkeit würde mit
derselben Wucht auch die eigenen Interessen der Krankenkassen treffen. Die Ein
richtung hat also in sich selbst eine Sicherhcitsvorkehrung gegen die Gefahren,
welche die Führung fremder Geschäfte leicht herbeiführen kann.
Im vollen Gegensatze dazu haben unsere Bezirksstellen überhaupt keine
eigenen Agenden und keine Verantwortung. Sie tragen nicht die Konsequenzen
ihres Tuns und Lassens, sic überwälzen sie vielmehr auf andere. Sie besitzen
kein Vermögen, das sie gefährden, kein eigenes Eiunahmcnbudget, das durch ihr
Gebaren in Unordnung geraten könnte.
Der Bedarf an Angestellten und deren Kosten.
Ich will von der Erörterung aller anderen den Bezirksstellen zugewiesenen
Agenden Umgang nehmen und nur noch betonen, daß man bei den gesteigerten
Anforderungen, die die Regierung an die Qualifikation der Angestellten der
Bezirksstellcn in Aussicht nimmt, für die Höhe der künftigen Bezüge nicht die
bei der Krankenversicherung üblichen wird berechnen dürfen. Den Verhältnissen
würde man eher Rechnung tragen, wenn man die bei den Unfallversicherungs
anstalten eingeführten Personalausgaben als Maßstab benützt.
Nach meiner Berechnung entfielen nun bei den territorialen Unfall
versicherungsanstalten im Jahre 1907 auf einen Angestellten an persönlichen
und sachlichen Verwaltungskosten K 4848. Um keiner Uebertreibung geziehen zu
werden, will ich den Mittelwert zwischen den Ausgaben bei den Krankenkassen
(K 3139) und den Unfallversicherungsanstalten mit rund K 4000 als vor
aussichtlich auf einen Angestellten bei den Bezirksstellen entfallenden Verwaltungs
aufwand annehmen.
Auf Grund der Erfahrungen österreichischer und deutscher Krankenkassen
nehme ich das Erfordernis an Angestellten für sämtliche österreichische Bezirks
stellen mit 9000 an. Die Bezirksstellen allein würden sonach einen Verwaltungs-
aufwand von rund 36 Millionen Kronen ergeben. Dabei muß ich ausdrücklich
hervorheben, daß die Gründungskosten, die voraussichtlich eine beträchtliche Höhe
erreichen werden, hier gar nicht berücksichtigt sind.