fullscreen: Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

- 158 - 
mäßig sein, die Protokolle über die Beschlüsse zu veröffentlichen, wenn 
ein Kartell im Begriff steht, sich ein neues ausländisches Absatzgebiet 
zu erobern. Nicht minder nachteilig wäre die Bekanntmachung aller 
geplanten Maßregeln gegen Außenseiter. Mögen die Maßregeln noch so 
berechtigt sein, es würde den Außenseitern nicht schwer fallen, mit Hilfe 
der veröffentlichten Protokolle die breite Masse gegen das Kartell aufzu 
reizen. Es können die Monopole nicht in allen Fällen ihre Karten auflegen. 
Die Gefahr der Überspannung der Monopolmacht ist bei den Trusts 
weit größer als bei den Kartellen, zumal auch diese fester gefügten und 
mit erheblichen Kapitalmitteln ausgerüsteten Organisationen eine ganz 
andere Möglichkeit besitzen, ihre Tätigkeit und ihren Machtbereich über 
die nationalen Grenzen hinaus auszudehnen. Welche besonderen Umstände 
diese Gefahr in den Vereinigten Staaten erhöhen, wurde mehrfach her 
vorgehoben. Der Kampf gegen die Monopole steht im Mittelpunkt der 
Regierungstätigkeit. Er schwankt zwischen den beiden Zielen: Auf 
lösung der Trusts oder staatliche Kontrolle. 
Die wesentlich andere Beurteilung der Kartelle in Deutschland zeigt 
sich wohl am deutlichsten in den Bestrebungen, wichtige Kartelle vorm 
Zerfall zu schützen, sie zwangsweise zusammenzuhalten. Diese Ein 
griffe des Staates vermögen in einer Notlage, wie sie ein großer Krieg 
hervorrufen kann, verständlich erscheinen, denn der Zerfall wichtiger 
Kartelle würde den schon durch den Krieg bedrängten Markt völlig in 
Verwirrung bringen. Aber auch dann ist dieser Eingriff nur im 
äußersten Falle, wenn alle anderen Mittel versagen, erwünscht. Im 
übrigen aber birgt ein Zwangskartell weit mehr Nachteile als Vorteile, 
es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen ließen den Kartellmitgliedern 
eine weitgehende Selbständigkeit in der Regelung der Kartellangelegen 
heiten, vor allem das Recht, die Organisationsbestimmungen ohne Mit 
wirkung der Gesetzgebung den wechselnden Wirtschaftsverhältnissen 
anzupassen. Mögen die Nachteile, die durch das Auffliegen der Kar 
telle oder durch die Kämpfe in den Kartellen dem Wirtschaftsleben zu 
gefügt werden, auch unter Umständen groß sein, einen Zwang können 
sie nicht rechtfertigen, da die komplizierten und sich ständig ändern 
den Verhältnisse festen gesetzlichen Bestimmungen widerstreben, über 
haupt durch eine gesetzgebende Körperschaft nicht gemeistert werden 
können. Fehlgriffe werden die Folgen sein, die nicht minder großen 
Schaden stiften, nur mit dem Unterschied, daß sich diese Fehlgriffe, 
wenn überhaupt, infolge der Schwerfälligkeit der Gesetzgeljungsmaschine 
nicht so leicht beheben lassen. 
G. Pätz’sche Buchdruckerei Lippert & Co. G. m. b. H., Naumburg a. d. S.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.