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mäßig sein, die Protokolle über die Beschlüsse zu veröffentlichen, wenn
ein Kartell im Begriff steht, sich ein neues ausländisches Absatzgebiet
zu erobern. Nicht minder nachteilig wäre die Bekanntmachung aller
geplanten Maßregeln gegen Außenseiter. Mögen die Maßregeln noch so
berechtigt sein, es würde den Außenseitern nicht schwer fallen, mit Hilfe
der veröffentlichten Protokolle die breite Masse gegen das Kartell aufzu
reizen. Es können die Monopole nicht in allen Fällen ihre Karten auflegen.
Die Gefahr der Überspannung der Monopolmacht ist bei den Trusts
weit größer als bei den Kartellen, zumal auch diese fester gefügten und
mit erheblichen Kapitalmitteln ausgerüsteten Organisationen eine ganz
andere Möglichkeit besitzen, ihre Tätigkeit und ihren Machtbereich über
die nationalen Grenzen hinaus auszudehnen. Welche besonderen Umstände
diese Gefahr in den Vereinigten Staaten erhöhen, wurde mehrfach her
vorgehoben. Der Kampf gegen die Monopole steht im Mittelpunkt der
Regierungstätigkeit. Er schwankt zwischen den beiden Zielen: Auf
lösung der Trusts oder staatliche Kontrolle.
Die wesentlich andere Beurteilung der Kartelle in Deutschland zeigt
sich wohl am deutlichsten in den Bestrebungen, wichtige Kartelle vorm
Zerfall zu schützen, sie zwangsweise zusammenzuhalten. Diese Ein
griffe des Staates vermögen in einer Notlage, wie sie ein großer Krieg
hervorrufen kann, verständlich erscheinen, denn der Zerfall wichtiger
Kartelle würde den schon durch den Krieg bedrängten Markt völlig in
Verwirrung bringen. Aber auch dann ist dieser Eingriff nur im
äußersten Falle, wenn alle anderen Mittel versagen, erwünscht. Im
übrigen aber birgt ein Zwangskartell weit mehr Nachteile als Vorteile,
es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen ließen den Kartellmitgliedern
eine weitgehende Selbständigkeit in der Regelung der Kartellangelegen
heiten, vor allem das Recht, die Organisationsbestimmungen ohne Mit
wirkung der Gesetzgebung den wechselnden Wirtschaftsverhältnissen
anzupassen. Mögen die Nachteile, die durch das Auffliegen der Kar
telle oder durch die Kämpfe in den Kartellen dem Wirtschaftsleben zu
gefügt werden, auch unter Umständen groß sein, einen Zwang können
sie nicht rechtfertigen, da die komplizierten und sich ständig ändern
den Verhältnisse festen gesetzlichen Bestimmungen widerstreben, über
haupt durch eine gesetzgebende Körperschaft nicht gemeistert werden
können. Fehlgriffe werden die Folgen sein, die nicht minder großen
Schaden stiften, nur mit dem Unterschied, daß sich diese Fehlgriffe,
wenn überhaupt, infolge der Schwerfälligkeit der Gesetzgeljungsmaschine
nicht so leicht beheben lassen.
G. Pätz’sche Buchdruckerei Lippert & Co. G. m. b. H., Naumburg a. d. S.