Har aus den Akten erkennen fann. Die Berufungs-
Aiederfchrift it von demjenigen Angeltellten oder
Beamten zu unterzeichnen, der den Vorfig in der
Spruchausfchußfikung geführt hat, in der die ange-
'ochtene Ent{heidung ergangen {ft (val. Grund. Ent-
heidung Nr. 3211, Reichsarbeitsbl. 1928 S. IV 247).
Auf Einhaltung der Berufungsfrift ijt gegebenen-
‘als zu achten; fie gilt nur als gemahrt, wenn
nnerhalb der Berufungsfrift die unter[Ohriftlich voll-
jogene Reinfchrift aus dem perfönlichen Bereich des
zur Einlegung der Berufung Berechtigten in den Ge:
häöftsgang des Arbeitsamts felbjt gelangt ift (Dal.
3rund]. Entjcheidung Nr. 3738, ReichsarbeitsbI
1930 S. IV 210).
Die Vertretung der Reichsanftalt vor der
Sprucdfammer obliegt dem Landesarbeitsamt.
Diefes fann jedoch in geeigneten Fällen ein Arbeits:
amt zur Vertretung bevollmächtigen.
3. a) Sranfenverficherung der Arbeitslofjen.
Die Berficherung veranlaßt die Kranfkenver-
licherung der Arbeitslofen. Sie erteilt die hierzu
erforderlichen Zahlunasanweifjungen an Die
Kaffe. Die Unterfchriftsbefugnis regelt fich wie
bei der Bewilligungsverflügung. Neber die An-
und Abmeldungen zur Kranfenkaffe find be-
jiondere örtliche Vereinbarungen mit den ein-
zelnen Rranfenkajfen anzuftreben. Soweit id
ber Arbeitslofe bei feiner bisherigen Kranfenfkajfe
yeiterverfichern will, hat er die Anmeldung felbit
zu beforgen. Die Erftattung der Beiträge gemäß
3125 ABAVBG. erfolgt auf Grund einer belon:
deren Bahlungsanweifung.
Erhaltung der Anwartjhaft in der Invaliden-,
Ungeftellten- und Inappichaftlichen Benlionsver-
lücherung.
Ift die Anwartijchaft in der Invaliden-, MAn-
zeftellten= oder Fnappjchaftlichen Benfionsverfiche-
“ung gefährdet, fo ijft die Kaffe dur befondere
Anmeifung zum Kleben der notwendigen Ver
üicherungsmarfen zu veranlaffen (Anlage 15).
;) 3Zuftändigkeitserklärungen.
Die BVerficherung nimmt die Anträge auf
lebermeifung an ein anderes Arbeitsamt ent-
gegen (8 168 Ab]. 2 UBAVBSG.) und bearbeitet fie
nach Anhörung der Vermittlung (Anlage 11).
Wird dem Antrage {ftattgegeben, fo find Die
Unterftüßungsakften mit einer Zweitfchrift des
Ueberfichtsbogens dem Für auftändig erflärten
Arbeitsamt zu überfenden. Das Original des
Uleberfichtsbogens verbleibt als Erjag für Die
Mften bei dem überweilenden Arbeitsamt.
)
8. Sonffige Aufgaben
der DBerlicherung.