städter Bank geplant. Die Idee ist aber, glücklicherweise, hier wie dort
nicht zur Ausführung gelangt.
Die Bank pflegte das Emissions- und Gründungsgeschäft in großem Stil.
Sie nahm, insbesondere nach dem. Kriege, zahlreiche Angliederungen vor.
An Bedeutung stehen sie aber zurück hinter der im Herbst 1921 volizogenen
Annäherung an die Nationalbank für Deutschland, der im Juli
1922 die von Anfang an erstrebte Vollfusion folgte. Die Firma
wurde geändert in „Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft
auf Aktien“ (Börsenname: Danatbank).
Die Bankgründungen im Westen und Süden blieben nicht ohne Einfluß
auf Norddeutschland. Im Jahre 1851 wurde von David Hansemann,
der 1848 preußischer Finanzminister und nachher Chef der Preu-Bischen
Bank gewesen war, die Disconto-Gesellschaft in Berlin, und zwar
nach einem Brüsseler Vorbild, als Kreditgenossenschaft begründet ?!). Die
Zahl der Mitglieder betrug 236, die Höhe ihrer Geschäftsanteile etwa
*/„ Million Taler. Die Mitgliedschaft der Gesellschaft, mit der ein Besitz
eines zu 10 °/, eingezahlten Geschäftsanteils verbunden war, gewährte zugleich
das Recht der Inanspruchnahme von Kredit in Höhe des Geschäftsanteils
in Form des Wechseldiskonts oder anderer Geschäfte unter Zugrundelegung
des Wechsels. Diese Form erklärt den zweiten Teil der
Firma „Disconto-Gesellschaft“. Das diesem Namen vorangestellte Wort
„Direction“ rührt daher, daß nur sie Träger der Firma ist, d. h. der Teil
ler Mitglieder, die Geschäftsinhaber sind.
Die bisher verschieden großen Anteile der Mitglieder der Gesellschaft
verwandelte Hansemann 1856 in ein festes, unkündbares Kom man dit
kapital von 10 Millionen Taler, das er neben die unbeschränkte Haftung
der persönlich haftenden Gesellschafter stellte. .
Im November 1856 wurde das Statut weiter dahin abgeändert, „daß die
Bank befugt sein solle, auch Bergwerkseigentum und industrielle Etablissements
aller Art, mit Einschluß der zum Betriebe dienenden Nebengrund-Stücke
zu erwerben“. Es soll jedoch auch der Erwerb solcher Immobilien
in der Regel nur zum Zweck der Wiederveräußerung oder des Umsatzes
der darin angelegten Kapitalien in Aktien oder ähnliche übertragbare
Papiere stattfinden, und eine Ausnahme von dieser Regel nur unter
besonders geünstigen Umständen(?!) zulässig sein ?). Damit
1) S. Hans Gerher, Die Disconto-Gesellschaft, in den Monatsheften (November
(929) der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft.
?) Ausführliches s, bei Model, a. a, 0. S. 4.
20 Obst, BG Il.
Tal