Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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vermögen  bar.  Als  Mitbesitzer  des  Unternehmens  hat  der  Aktionär  kein
Anrecht  ans  einen  ein  für  allemal  bestimmten  Zinsfuß,  sondern  er  nimmt
am  Gewinn  der  Gesellschaft  teil.  Ist  ein  solcher  nicht  erzielt  worden,  so
kann  auch  eine  Dividendenverteilung  nicht  stattfinden  (siehe  S.  413).
Zwischen  Aktie  und  Obligation  gibt  es  nun  niehrere  Zwischenstufen:
Zunächst  die  Vorzugsaktien,  die  vom  Gewinn  einen  bestimmten
Prozentsatz  gewähren,  bevor  auf  die  Stamniaktien  Dividende  gezahlt  wird.
Dieser  Gewinnanspruch  ist  in  vielen  Fällen  kumulativ,  d.  h.  auf  die
Vorzugsaktien  wird  Dividende  für  die  Jahre,  die  mangels  eines  Gewinnes ­
  ertraglos  waren,  nachgezahlt.
Das  Gegenstück  hierzu  bildet  die  G  e  w  i  n  n  o  b  l  i  g  a  t  i  o  n.  Neben
einem  festen  Zins  ist  der  Obligationär  am  Reingewinn  der  Unternehmung
beteiligt.  Dies  geschieht  in  verschiedener  Weise:
a)  der  Gewinnanteil  ist  nach  oben  und  nach  unten  unbegrenzt,  der
Obligationär  erhält  als  Gewinn  (neben  der  festen  Verzinsung)  einen
Teil  der  Dividende,
b)  der  Gewinnanteil  wird  erst  gewährt,  wenn  die  Dividende  eine  bestimmte ­
  Höhe  erreicht  hat,  ist  aber  nach  oben  hin  unbegrenzt,
e)  der  Gewinnanteil  wird  erst  gewährt,  wenn  die  Dividende  eine  bestimmte ­
  Höhe  erreicht  hat,  und  ist  nach  oben  hin  begrenzt.
Neben  den  Zinsscheinen  besitzen  die  Obligationen  verschiedener  Gesellschaften ­
  einen  Dividendenschein,  gegen  dessen  Abgabe  der  veränderliche
Gewinnanteil  gezahlt  wird.
Die  Besitzer  der  Gewinnobligationen  genießen  häufig  noch  andere  Vergünstigungen, ­
  so  z.  B.  einen  erheblich  erhöhten  Tilgungskurs  oder  fund)  die
Möglichkeit,  die  Obligationen  in  Aktien  umzuwandeln  (convertible  bonds)
bzw.  ein  Bezugsrecht  auf  Aktien  auszuüben.
Wesentlich  für  den  Kurs  der  Wertpapiere  ist,  ob  und  iit  welcher  Höhe
eine  Aufwertung  der  Papiere  erfolgt.
j.  Festverzinsliche  Wertpapiere.
a)  Staatsanleihen.
Die  Sicherheit  der  Staatsschuldverschreibungen,  der  Staatsanleihen,
ist  nicht  so  sehr  von  der  Höhe  der  Staatsschuld  abhängig,  als  von  der
Art  und  Weise,  wie  die  Gelder  Verwendung  finden  szu  produktiven
Zwecken,  zur  Deckung  eines  Defizits  nsw.),  von  der  Verfassung  eines
            
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