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V. Arten der an der Börse gehandelten Wertpapiere1).
Übersicht.
Effekten und Wertpapiere sind nach allgemeinem Sprachgebrauch gleichbedeutende
Begriffe. Wenn man aber, mit Sattler, als Charakteristikum
der Effekten ihre Vertretbarkeit betrachtet, so kann man Wechsel
und Schecks nicht dazu zählen. Effekten sind dann Wertpapiere besonderer
Art. „Versachlichte Schuldverhültnisse" nennt sie Sonibart. Persönliche
Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner bestehen nicht.
Liefmann^) nennt Wertpapiere verbriefte Fordernngsrechte und unterscheidet
Geldpapiere (Banknoten, Wechsel, Schecks) und Kapitalpapiere.
Für diese ist, im Gegensatz zu jenen, charakteristisch, daß sie Anspruch
auf dauernde Erträge verkörpern, daher ein K a p i t a l darstellen, während
jene nur Geld als Tauschmittel, aber nicht Geldkapital, Mittel der
Kapitalanlage, ersetzen bzw. verkörpern. Effekten sind eine Unterart der .Kapitalpapiere
und unterscheiden sich von anderen Kapitalpapieren sHypotheken,
Darlehnsscheinen) durch ihre Vertretbarkeit. — Die Bankpraktiker und auch
die Gesetze brauchen jedoch bald das eine, bald das andere Wort.
Einer der Hauptvorzüge der Effekten besteht darin, daß Kursnotierungen
dauernd Aufschluß über ihren Marktwert geben und häufig Umsätze
in ihnen stattfinden, so daß der Eigentümer sich rasch von ihnen
trennen und somit sein Geld für andere Zwecke freiniachen, sie andrerseits
aber auch wieder jederzeit erwerben kann. Effekten bilden sonach
die bequeniste Form der Kapitalanlage^).
i) über die verschiedenen Gattungen der Wertpapiere und die Gesichtspunkte
der Auswahl siehe auch meine im Verlag von Dürr & Weber in Berlin SW 11
erschienenen Zellenbücher: 1. Plaudereien eines Bankdirektors über Kapitalanlage
und Vermögensverwaltung, 2. Börsengeschäfte, 3. Der Handelsteil einer
Zeitung, 4. Wie steht der Dollar?
3) Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften. Jena 1909. S. 30.
3) Helfferich schreibt (1914) in seiner Arbeit „Deutschlands Volkswohlstand
1888 bis 1913": „Das deutsche Volkseinkommen beträgt rund 40 Milliarden
jährlich, gegen 22—26 Milliarden M um das Jahr 1895. Von den 40 Milliarden
werden jährlich etwa 7 Milliarden M, also etwa ein Sechstel, für
öffentliche Zwecke aufgewendet, etwa 25 Milliarden M dienen dem privaten
Verbrauch, und etwa 8—8Vs Milliarden, die sich durch den automatischen
Wertzuwachs des vorhandenen Vermögens auf 10 Milliarden erhöhen, wachsen
als Mehrung dem Volksvermögen zu, gegen etwa 4*/2—6 Milliarden vor
15 Jahren." — Über die gegenwärtige Vermehrung des Volksvermögens
besitzen wir noch keine zuverlässigen Schätzungen.