Full text : Moderne Rechtsprobleme

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II. Probleme des Strafrechts.

System auflehnen, welches ihnen eine verderbliche Konkurrenz
bereitet.
Mit dem Augenblich aber war das Schicksal der Verbrecherkolonie
in Australien besiegelt, als sich infolge der Auffindung der Gold—
lager ein ungeheurer Strom von Einwanderern dorthin ergoß;
denn schließlich waren die Verbrecher, welche auf Staatskosten hin—
gebracht wurden und welche man dort nicht genügend zu über—
wachen vermochte, in besserer Lage als der Freie, der auf seine
Kosten hinüberreisen mußte. So wälzte sich eine Menge von
freien Einwanderern nach Neusüdwales und Viktoria, siedelte
sich dort an, und diese konnten natürlich mit den dort weilenden
Verbrechern nicht mehr im Einvernehmen wohnen.
Auf solche Weise wird jede Verbrecherkolonie unerträglich
werden, wenn man sie nicht von der freien Riederlassung gründlich
abscheidet.
Im übrigen haben die Franzosen in Neukaledonien trotz
vieler Fehler und manchen UÜngeschickes günstige Erfahrungen
gemacht. Die Zwangsverschickung hat, wie unten durchzuführen,
zur Verminderung der Kriminalität im Mutterland und zur Kuͤltur
Neukaledoniens geführt; man denkt nicht daran, die Strafkolonien
zu streichen; und ebenso sind die Erfolge der Portugiesen günstig
gewesen, am günstigsten die Erfolge der Russen in Sibirien und
auf Sachalin.*)
Ein Haupterfordernis einer gesunden Politik wird es sein,
Landstriche zu finden, in welchen der Verbrecher die
Möglichkeit einer geregelten Arbeit findet und sich schließlich
die Mittel einer eigenen Eristenz erwerben kann; denn unser wefent
liches Bestreben ist, daß der Verbrecher sich selbst ernährt und die
Kosten seines Unterhalts von sich aus deckt, daß er auf diese Weise
zu einer für sein künftiges Leben maßgebenden völligen Existenz
gelangt.
Auch die Verbindung der Geschlechter in ehelicher
Weise wird anzubahnen sein, so daß sich ein Familiendasein
bildet mit seiner sittigenden Kraft. Eine Ansiedlung von Männern
allein wird zu Perversionen und widernatürlichen Geschlechtsver⸗
hältnissen von Mann zu Mann führen. Die Befürchtung aber,
daß sich aus regelmäßigen Geschlechtsverbindungen eine schlechte

7 Nachweise in: Deutsche Kolonialreform II (1905) S. 1238 ff.,
1243 ff.
            
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