38 IV. Probleme des Genossenschaftsrechts.
erzeugung entwickelt, daß ein volles Aufgehen der einzelnen Betriebe
in einem Gesamtbetrieb weder unseren Gewohnheiten noch auch
unseren Interessen entspräche. Wir wollen die Besonderungen in
unserem Gewerbebetrieb nicht missen: das wäre ein Aufgeben
unserer eigenen Natur und zu gleicher Zeit ein Aufgeben vieler
Vorteile, welche uns dieses System geboten hat. Und doch dürfen
wir auch nicht auf die großen Vorteile des Gesamtwirkens ver—
zichten: wir können es nicht, wollen wir nicht durch die ameri—
kanischen Kapitalkräfte vom Weltmarkte vertrieben werden; denn
der einzelne im Gewerbebetrieb kann nimmermehr im Ausland
die Rolle spielen wie eine ungeheure Gesamtheit mit ihrer ge—
waltigen Kapitalkraft.
Die Möglichkeit nun, beide großen Ziele mit einander zu
vereinigen, bietet unser Bundesverein. Nehmen wir an, daß die
großen Betriebe sich in Gestalt von Aktiengesellschaften oder in
ähnlichen Formen heranbilden, so ist die Möglichkeit gegeben, daß
diese Aktienvereine sich wiederum zu einem großen Gesamtaktien—
verein verbinden, in der Art, daß die Aktionäre der einzelnen
Vereine zugleich Aktionäre des Gesamtvereins sind. Hier nun ist
es möglich, daß auf der einen Seite die wichtigen gemeinsamen
Interessen von der Gesamtaktiengesellschaft besorgt werden, wäh—
rend die einzelnen Genossenschaften in ihrer Art verbleiben und
die Besonderheiten, auf denen großenteils die Bedeutung unserer
Arbeit beruht, fortbestehen. Der Bund bestimmt gewisse Normen
und überläßt es dem Wirken der einzelnen, innerhalb ihres Kreises
Neues zu gestalten.
Auf diese Weise wird der Vorteil des Gesamtbetriebes er⸗
zielt; eine ungeheure Menge von Einzelkosten wird erspart: der
Gesamtbetrieb kann über die Erde seine Netze spannen und kann
mit den großen Geldmächten des Auslandes in Wettbewerb treten.
Er kann die mächtige Reklame überall hinaussenden und kann in
aller Welt Zweigverbindungen gründen und damit den Handel des
Auslandes zu beherrschen suchen.
Die feste Verknüpfung liegt nun in der Bundesverknüpfung.
Sind bloß die einzelnen Betriebe zu einer Einheit zusammen,
dann werden leicht Zeiten der Krise kommen und die Gesamtheit
wird auseinanderfallen. Das ist aber nicht möglich, wenn die
Gesamtheit nicht aus den einzelnen Betrieben, sondern aus den
Mitgliedern besteht, welche selbst die einzelnen Betriebe bilden.
Dann ist die Gesamtheit so fest wie der Einzelbetrieb, und es