Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Der abgesehriebene Wert 10 Jahre nach Vornahme der Verbesse 
rung ist: 
(19 000-1000) 35 ^- 1 - () + 1000 = etwa Mk. 13,850. 
OO " 
Ohne Yerbesserung wäre der abgeschriebene Wert für den gleichen 
Zeitpunkt: 
5F, OF. 
(22 000—1000) -- 4-1000 = Mk. 7000. 
Wo die fortschreitende Technik solche Ergänzungen und Ver 
besserungen wiederholt nötig macht, empfiehlt sich die Abschreibung 
vom Anschaffungswert, wodurch die Ergänzung u. ä. rascher amorti 
siert wird. 
VI. Bisher wurden nur die regelmäßigen jährlichen, ordent 
lichen Abschreibungen behandelt. Es sind teils notwendige, teils 
übermäßige, freiwillige Abschreibungen. Außerordentliche, 
einmalige Abschreibungen bilden keinen Selbst- 
kostenbestandteil, gleichgültig, ob besondere Ereignisse oder 
Verhältnisse eine außergewöhnliche Wertminderung zur Folge haben, 
oder ob nachträgliche Entdeckung von Schätzungsfehlern, eine nach 
trägliche Korrektur der bisherigen regelmäßigen, aber zu niedrig 
bemessenen Abschreibungen rechtfertigen, d. h. zur Beseitigung einer 
Überbewertung dienen, oder ob andere Gründe vorliegen, beispiels 
weise, ob durch übermäßige einmalige Abschreibung eine ent 
sprechend hohe Gewinnrücklage zu schaffen ist. Außerordentliche 
Abschreibungen gehen zu Lasten des Reingewinns, sind außerordent 
liche Verluste, die die Kapitalproduktion der Unternehmung ver 
ringert. Notwendige Abschreibungen sind im allgemeinen steuer 
frei, freiwillige, über das Maß des Notwendigen hinausgehende 
Abschreibungen, gleichgültig ob regelmäßige oder einmalige, sind 
steuerpflichtig. 
■Verteilung der Abschreibungsbeträge. 
§ 58. Für die Selbstkostenberechnung ist häufig eine wieder 
holte Verteilung der Abschreibungssumme erforder 
lich. Ein Zwölftel der jährlichen, ordentlichen Abschreibungssumme 
gibt den Anteil eines Monats. Soweit eine weitergehende Aufteilung 
auf die einzelnen Produktionsstellen notwendig wird, wird ein Ver 
teilungsschlüssel gewählt werden müssen, der den Anteil annähernd 
richtig bestimmen läßt, beispielsweise das Verhältnis der werbenden 
Löhne der Produktionsstellen zur Gesamtsumme der produktiven 
Löhne der Unternehmung (für Werkzeuge, Gerätschaften, Modelle); 
nach der Höhe der Feuerversticherungssumme (für Gebäudeab 
schreibung); nach der Zahl der Leistungen (z. B. Tonnenkilometer,
	        
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