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Der abgesehriebene Wert 10 Jahre nach Vornahme der Verbesse
rung ist:
(19 000-1000) 35 ^- 1 - () + 1000 = etwa Mk. 13,850.
OO "
Ohne Yerbesserung wäre der abgeschriebene Wert für den gleichen
Zeitpunkt:
5F, OF.
(22 000—1000) -- 4-1000 = Mk. 7000.
Wo die fortschreitende Technik solche Ergänzungen und Ver
besserungen wiederholt nötig macht, empfiehlt sich die Abschreibung
vom Anschaffungswert, wodurch die Ergänzung u. ä. rascher amorti
siert wird.
VI. Bisher wurden nur die regelmäßigen jährlichen, ordent
lichen Abschreibungen behandelt. Es sind teils notwendige, teils
übermäßige, freiwillige Abschreibungen. Außerordentliche,
einmalige Abschreibungen bilden keinen Selbst-
kostenbestandteil, gleichgültig, ob besondere Ereignisse oder
Verhältnisse eine außergewöhnliche Wertminderung zur Folge haben,
oder ob nachträgliche Entdeckung von Schätzungsfehlern, eine nach
trägliche Korrektur der bisherigen regelmäßigen, aber zu niedrig
bemessenen Abschreibungen rechtfertigen, d. h. zur Beseitigung einer
Überbewertung dienen, oder ob andere Gründe vorliegen, beispiels
weise, ob durch übermäßige einmalige Abschreibung eine ent
sprechend hohe Gewinnrücklage zu schaffen ist. Außerordentliche
Abschreibungen gehen zu Lasten des Reingewinns, sind außerordent
liche Verluste, die die Kapitalproduktion der Unternehmung ver
ringert. Notwendige Abschreibungen sind im allgemeinen steuer
frei, freiwillige, über das Maß des Notwendigen hinausgehende
Abschreibungen, gleichgültig ob regelmäßige oder einmalige, sind
steuerpflichtig.
■Verteilung der Abschreibungsbeträge.
§ 58. Für die Selbstkostenberechnung ist häufig eine wieder
holte Verteilung der Abschreibungssumme erforder
lich. Ein Zwölftel der jährlichen, ordentlichen Abschreibungssumme
gibt den Anteil eines Monats. Soweit eine weitergehende Aufteilung
auf die einzelnen Produktionsstellen notwendig wird, wird ein Ver
teilungsschlüssel gewählt werden müssen, der den Anteil annähernd
richtig bestimmen läßt, beispielsweise das Verhältnis der werbenden
Löhne der Produktionsstellen zur Gesamtsumme der produktiven
Löhne der Unternehmung (für Werkzeuge, Gerätschaften, Modelle);
nach der Höhe der Feuerversticherungssumme (für Gebäudeab
schreibung); nach der Zahl der Leistungen (z. B. Tonnenkilometer,