Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

— 352 — 
ist, wird erst der als Sozialist anzusehen sein, welcher das Kollektiv- 
eigentum als die Regel, Privateigentum nur als Ausnahme verlangt, 
während der, welcher eine Erweiterung des Staats- und Gemeindebe- 
3itzes verlangt, soweit derselbe nur eine Ausnahme bleibt, um be- 
stimmte Zwecke besser erreichen zu können, den individualistischen 
Boden nicht verläßt; sonst kommt man eben dazu, Jeden als Sozialisten 
zu bezeichnen und ihn eventuell damit zu diskreditieren, der irgend eine 
Veränderung unseres Erbrechts oder unserer Besitzverhältnisse anstrebt. 
Hier sind wir aber bereits zu dem Punkte gelangt, wo wir den 
Ausdruck „Kommunismus“ von dem des „Sozialismus“ scheiden müssen, 
denn wir können in keiner Weise die Behauptung Georg Adlers 
HA. W. d. St.) und Grünbergs (Wörterb. d. VE als 
richtig anerkennen, daß in dem gegenwärtigen Sprachgebrauch beide 
Ausdrücke als völlig gleichbedeutend angenommen sind, wenn auch 
zuzugeben ist, daß früher eine solche Scheidung gewöhnlich nicht ge- 
macht wurde, Niemand bezeichnet heutigen Tages Marx, Lassalle 
u. s. w. mehr als Kommunisten ; jeder nennt sie dagegen Sozialisten. 
Eisenhart hält allerdings die Ausdrücke nicht genügend ausein- 
ander. Mit vollem Rechte spricht R. Stammler von einer kommu- 
nistischen Richtung im Anarchismus, während ein sozialistischer 
Anarchismus ein Unsinn ist. Der Sozialismus setzt einen fest organi- 
sierten Staat voraus, der Anarchismus dagegen negiert denselben. 
Kommunismus aber kann ohne staatliche Regelung bestehen. Es muß 
deshalb hier ein ganz bestimmter Unterschied vorliegen, und er scheint 
uns nicht schwer zu finden. Kommunismus ist nichts anderes als 
Gütergemeinschaft; eine Gesellschaft, in der völlige Gütergemeinschaft 
herrscht, ist eine kommunistische. Die Gütergemeinschaft kann aber 
eine vollständige oder eine unvollständige sein. Sie kann sich auf be- 
stimmte Güterkategorien beschränken. Ein sozialistischer Staat kann 
Kommunismus an den Produktionsgütern durchführen, wie das aller- 
dings erstrebt wird. Es kann bekanntlich kommunistischer Gemeinde- 
besitz bestehen, während daneben beschränktes Staatseigentum und 
ausgedehntes Privateigentum die Grundlage in der Eigentumsverteilung 
bildet und daher von einem sozialistischen Staate gar nicht die Rede 
ist. Der neuere sogenannte wissenschaftliche Sozialismus erstrebt nur 
Verstaatlichung der Produktionsmittel, nicht aber der Konsumtions- 
mittel. Wenn aber auch die letzteren zur Kollektivierung gezogen 
werden, so bildet sich allerdings ein vollständiger Kommunismus aus, 
der also das äußerste Extrem des Sozialismus nach dieser einen Rich- 
zung ausmacht. 
Vergesell- Es scheint uns aber nicht die Behandlung des Eigentums allein als 
ıchaftung des Maßstab für die Anwendbarkeit des Begriffes Sozialismus angesehen 
mirtschaft- werden zu können. Ganz allgemein tritt in der sozialistischen Richtung 
erebes” das Streben hervor, den privatwirtschaftlichen Betrieb durch den staat- 
lichen oder gesellschaftlichen zu ersetzen, um die freie Konkurrenz ein- 
zuschränken oder zu beseitigen. Die Art der Durchführung bildet natür- 
lich nur ein sekundäres Moment. Die ältere Richtung verlangte Ver- 
staatlichung des Betriebes, die neuere dagegen Vergesellschaftung. 
Das Ziel all dieser Maßregeln ist, weitgehende Gleichheit des 
Lebensgenusses allen Gliedern der Bevölkerung zu teil werden zu 
lassen. Ueberall tritt in sozialistischen Schriften dieser Gedanke her- 
vor, daß die gegenwärtige Güterverteilung eine ungerechte sei, daß 
die große Masse der Bevölkerung nur ein verkümmertes Dasein führe. 
Kommunis- 
mus.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.