— 352 —
ist, wird erst der als Sozialist anzusehen sein, welcher das Kollektiv-
eigentum als die Regel, Privateigentum nur als Ausnahme verlangt,
während der, welcher eine Erweiterung des Staats- und Gemeindebe-
3itzes verlangt, soweit derselbe nur eine Ausnahme bleibt, um be-
stimmte Zwecke besser erreichen zu können, den individualistischen
Boden nicht verläßt; sonst kommt man eben dazu, Jeden als Sozialisten
zu bezeichnen und ihn eventuell damit zu diskreditieren, der irgend eine
Veränderung unseres Erbrechts oder unserer Besitzverhältnisse anstrebt.
Hier sind wir aber bereits zu dem Punkte gelangt, wo wir den
Ausdruck „Kommunismus“ von dem des „Sozialismus“ scheiden müssen,
denn wir können in keiner Weise die Behauptung Georg Adlers
HA. W. d. St.) und Grünbergs (Wörterb. d. VE als
richtig anerkennen, daß in dem gegenwärtigen Sprachgebrauch beide
Ausdrücke als völlig gleichbedeutend angenommen sind, wenn auch
zuzugeben ist, daß früher eine solche Scheidung gewöhnlich nicht ge-
macht wurde, Niemand bezeichnet heutigen Tages Marx, Lassalle
u. s. w. mehr als Kommunisten ; jeder nennt sie dagegen Sozialisten.
Eisenhart hält allerdings die Ausdrücke nicht genügend ausein-
ander. Mit vollem Rechte spricht R. Stammler von einer kommu-
nistischen Richtung im Anarchismus, während ein sozialistischer
Anarchismus ein Unsinn ist. Der Sozialismus setzt einen fest organi-
sierten Staat voraus, der Anarchismus dagegen negiert denselben.
Kommunismus aber kann ohne staatliche Regelung bestehen. Es muß
deshalb hier ein ganz bestimmter Unterschied vorliegen, und er scheint
uns nicht schwer zu finden. Kommunismus ist nichts anderes als
Gütergemeinschaft; eine Gesellschaft, in der völlige Gütergemeinschaft
herrscht, ist eine kommunistische. Die Gütergemeinschaft kann aber
eine vollständige oder eine unvollständige sein. Sie kann sich auf be-
stimmte Güterkategorien beschränken. Ein sozialistischer Staat kann
Kommunismus an den Produktionsgütern durchführen, wie das aller-
dings erstrebt wird. Es kann bekanntlich kommunistischer Gemeinde-
besitz bestehen, während daneben beschränktes Staatseigentum und
ausgedehntes Privateigentum die Grundlage in der Eigentumsverteilung
bildet und daher von einem sozialistischen Staate gar nicht die Rede
ist. Der neuere sogenannte wissenschaftliche Sozialismus erstrebt nur
Verstaatlichung der Produktionsmittel, nicht aber der Konsumtions-
mittel. Wenn aber auch die letzteren zur Kollektivierung gezogen
werden, so bildet sich allerdings ein vollständiger Kommunismus aus,
der also das äußerste Extrem des Sozialismus nach dieser einen Rich-
zung ausmacht.
Vergesell- Es scheint uns aber nicht die Behandlung des Eigentums allein als
ıchaftung des Maßstab für die Anwendbarkeit des Begriffes Sozialismus angesehen
mirtschaft- werden zu können. Ganz allgemein tritt in der sozialistischen Richtung
erebes” das Streben hervor, den privatwirtschaftlichen Betrieb durch den staat-
lichen oder gesellschaftlichen zu ersetzen, um die freie Konkurrenz ein-
zuschränken oder zu beseitigen. Die Art der Durchführung bildet natür-
lich nur ein sekundäres Moment. Die ältere Richtung verlangte Ver-
staatlichung des Betriebes, die neuere dagegen Vergesellschaftung.
Das Ziel all dieser Maßregeln ist, weitgehende Gleichheit des
Lebensgenusses allen Gliedern der Bevölkerung zu teil werden zu
lassen. Ueberall tritt in sozialistischen Schriften dieser Gedanke her-
vor, daß die gegenwärtige Güterverteilung eine ungerechte sei, daß
die große Masse der Bevölkerung nur ein verkümmertes Dasein führe.
Kommunis-
mus.