Full text : Nationalökonomie (Teil 1)

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Plato’s
Staat.

zichtigt werden muß, obwohl es unter ganz anderen Voraussetzungen
geschrieben ist, als die späteren und daher nicht ohne weiteres mit
jenen zusammengestellt und verglichen werden kann.
Plato lebte in einer Zeit der Entartung Griechenlands, wo auch
unter den Bürgern der Gegensatz zwischen arm und reich in extremer
Weise zur Ausbildung gekommen war, wo damit die Interessengegensätze
 und der Kampf um die materiellen Interessen sich mehr und
mehr fühlbar machten. Er untersucht nun, wie ein Staat organisiert
sein müsse, um diese Uebelstände zu vermeiden, und legt seine Anschauungen
 in seinem „Staate“ nieder, wobei er ausdrücklich anerkennt,
 daß eine völlige Durchführung desselben für Menschen unmöglich
 sei, weshalb er in einer zweiten Schrift „Die Gesetze“ Vorschläge
für die vorliegenden Verhältnisse, die natürlich wesentlich von seinem
Ideal abweichen, macht.
Die Voraussetzungen, von denen er ausgeht, die man notwendig
beachten muß, um nicht zu einer falschen Auffassung seiner Ideen zu
gelangen, sind die folgenden: Er stellt sich vor allem die Neugründung
 eines Staates vor, hat ferner nicht einen Staat in unserem Sinne
im Auge, sondern mehr eine Stadt von etwa 5000 Bürgern und einer
nicht sehr ausgedehnten Umgebung. Die dritte Voraussetzung ist die
Scheidung der Bevölkerung in drei Klassen: die herrschende Kriegerklasse,
 die freie, aber nicht mit politischen Rechten versehene Klasse,
welche die gewöhnlichen wirtschaftlichen Aufgaben übernimmt, und
drittens die Sklaven.
Unter diesen Voraussetzungen sucht er nun festzustellen, wie unter
der kleinen Zahl der Kriegerklasse, welche allein die Landesverteidizung
 und die politische Leitung in der Hand hat, den „Wächtern“
des Staates, ein völliges Aufgehen in den politischen Interessen erzielt
werden kann. Den Staat faßt er als abgeschlossenen, fest gefügten
Organismus mit Selbstzweck auf, in dem auch die leitenden Bürger
nur als untergeordnete Glieder angesehen werden, die ihr ganzes Sein
der Gesamtheit zu widmen haben, individuelle Selbständigkeit nur in
beschränktem Maße beanspruchen dürfen, hauptsächlich als Mittel zur
Erreichung des höchsten Staatszweckes behandelt werden.
Die Aufgabe, die sich daraus ergiebt, ist: 1. die Interessen aller
Mitglieder der Hüterschaft des Staates, also der herrschenden Klasse,
völlig gleich zu gestalten und alle individuellen Neigungen zu unterdrücken.
 2. dieselben zur Verteidigung nach außen zur höchsten
Leistungsfähigkeit zu bringen, Das Mittel hierzu sieht er in der Beseitigung
 allen Privateigentums und Erziehung in völliger Einfachheit
und Gleichheit, in der Aufhebung der Familie und der Ehe, Auswahl der
passendsten Individuen zur Zucht, wie bei einer Herde, Aussetzung
aller unvollkommen entwickelten Kinder und nur Aufziehung körperlich
 allen Anforderungen entsprechender Individuen, und zwar nicht
durch die Mutter, sondern gemeinsam in großen Staats-Erziehungsanstalten.
 Die größte Sorgfalt soll auf die körperliche und geistige
Erziehung verwendet werden, und zwar für beide Geschlechter in der
gleichen Weise.
Wir haben es hiernach nicht mit einem Staate nach unserem Begriffe
 zu thun, sondern allein mit einer Art Beamtenklasse, welche
auf Kosten der Gesamtheit ernährt und zur Verwaltung und Verteidigung
 herangezogen wird. Die wirtschaftliche Thätigkeit kommt
hierbei überhaupt nicht in Betracht. Daß die ganze Auffassung
            
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