Full text : Finanzwissenschaft (Teil 3)

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um nicht die Spielleidenschaft anzuregen und für die Staatskasse auszubeuten.
 3. Die allgemeinere Form ist die Fixierung eines bestimmten
Prozentsatzes des Kapitals zur jährlichen Rückzahlung, welche durch
Auslosung einer entsprechenden Zahl von Nummern der umlaufenden
Obligationen geschieht.
Diesem Verfahren auf Grund eines vorher aufgestellten Planes zur
Tilgung steht dann 4. die sogenannte Rentenschuld gegenüber, die
kontrahiert wird, ohne daß der Staat eine bestimmte Verpflichtung zur
Rückzahlung übernimmt, wobei er sich aber entweder ein Kündigungsrecht
 vorbehält oder auch auf dieses verzichtet, wodurch er dann allein auf
den freien Aufkauf der Papiere an der Börse bei der Tilgung angewiesen
ist. Dies letztere Verfahren hat unzweifelhaft sein großes Bedenken,
insbesondere, weil der Staat gegen Ende der Tilgung leicht übermäßige
 Preise zu zahlen gezwungen werden kann. Das Kündigungsrecht
 läßt dem Staate freie Hand, zu verfahren, wie es für ihn pekunlär
am günstigsten ist, durch Aufkauf an der Börse, solange der Kurs
unter Parı steht, oder durch Kündigung, wenn derselbe sich über
Pari erhebt. England und jetzt auch Frankreich, ebenso das
Deutsche Reich und Preußen haben die kündbare Rentenschuld
akzeptiert, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die Obligationen auf einen
bestimmten Nominalbetrag lauten, wie es neuerdings immer allgemeiner
auch in Frankreich geschieht, oder ob in dem Gesetze der Nominalbetrag
 nur für die Tilgung aufgestellt ist.
Bei dem bisher erörterten Verfahren werden Obligationen fast
allgemein als Inhaberpapiere in verschiedener Höhe ausgestellt und
veräußert (in den Vereinigten Staaten allerdings auch als Orderpapiere).
Ihnen werden beigegeben für einige (gewöhnlich 5) Jahre Couponbogen,
welche in einzelnen Abschnitten Anweisungen auf einen bestimmten
Zinsbetrag der Obligationen pro Viertel- oder Halbjahr enthalten,
fällig an den einzelnen Terminen der ‚Jahre, auf welche der Couponbogen
 lautet. Der Inhaber aber ist berechtigt, den Betrag von der
Staatskasse zu erheben, Außer den Couponbogen sind Talonbogen
zur Obligation gehörig, welche in der gleichen Weise Anweisungen auf
Couponbogen enthalten.
Neben dieser Form ist in vielen Staaten ein Staatsschuldbuch
eingerichtet (in Frankreich 1793, in Preußen 1883, im Deutschen
Reich 1891; in England ist die Verwaltung der Schuld der Bank
von England übergeben, welche gleichfalls ein Schuldbuch führt). In
demselben können auf Verlangen die Namen der Gläubiger eingetragen
werden, ohne daß besondere Obligationen darüber zur Ausfertigung
gelangen, wodurch eine größere Sicherheit für den Gläubiger geschaffen
wird. Die Verfügung bleibt ihm dadurch gewährleistet, daß ihm die
Rückzahlung in Staatsobligationen nach kurzer Kündigungsfrist gegen
Erlegung einer Gebühr ermöglicht wird. In dem deutschen Reichsschuldbuch
 waren 1899 22,732 Konten mit einem Kapital von
1292 Mill. Mk. eingetragen. In Frankreich ist der Mindestbetrag
an Rente, der eintragungsfähig ist, 1848 auf 5 Fres., 1883 sogar auf
2 Fres, angesetzt. Die Generalsteuereinnehmer können Einzahlungen
entgegennehmen und führen ein Nebenbuch zu diesem Zwecke. Die
Bescheinigungen über die Eintragung werden seit 1831 auch auf den
Inhaber mit Inhabercoupons ausgestellt. wodurch die Sicherung wieder
verloren geht.
            
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