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Die Art der Begebung der Anleihen oder die Emission.
Die Emission kann auf verschiedene Weise geschehen. Man unterscheidet
das direkte oder indirekte Verfahren. Bei dem letzteren
wird die Aufnahme bei einem Konsortium von Banken gemacht, welche
dem Staate das Geld vorschießen und ihrerseits die Schuldtitel bei dem
Publikum unterzubringen suchen. Der Staat hat dabei den Vorteil,
sofort Geld unter von ihm gebilligten Bedingungen zu erhalten. Für
die Gesamtheit ist es erwünscht, daß durch die Banken die Gelder
erst allmählich, den Verhältnissen des Geldmarkts entsprechend, ev.
auch aus dem Auslande bezogen werden. Dagegen verlangen die Vermittler
erhebliche Spesen, die bei nicht ganz gesichertem Staatskredit
zweckmäßig geopfert werden, bei gesundem Staatswesen aber zu ersparen
sind. Durch die Ausschreibung der Anleihen auf dem Wege
der Submission, um die Konkurrenz der Beteiligten anzufachen und
demjenigen den Zuschlag zu erteilen, der die günstigsten Bedingungen
gewährt, kann der Staat am meisten ersparen.
Ein gut situierter Staat wird zweckmäßig den direkten Weg
wählen und sich ohne Vermittler an die Bevölkerung auf dem Wege
der allgemeinen Subskription, auf Grund bestimmter, vom Staate gemachter
Öfferten in betreff des Zinsfußes, der Tilgung usw. wenden.
Die Aufgabe des Finanzministers ist es dabei, die Bedingungen den
Verhältnissen anzupassen. Wird z. B. zu geringe Zinszahlung in Aussicht
gestellt, namentlich in einem nicht sehr reichen Lande, wo noch
das Vertrauen zur Staatswirtschaft nicht völlig gesichert ist, so liegt
die Gefahr. einer unzureichenden Zeichnung vor. So wurde die Anleihe
des norddeutschen Bundes im Juli 1870 mit 88 % Ausgabekurs bei 5%,
Verzinsung nicht einmal voll gezeichnet, während die französische Anleihe
von 1871 bei 5%, und einem Emissionskurs von 82,5 % eine drei.
fache Ueberzeichnung erfuhr; die von 1872 zu einem Kurse von 84,5 %
sogar eine 14fache. Umgekehrt wird ein Staat, welcher zu günstige
Bedingungen stellt, sich die Anleihe zu sehr verteuern und Ueberzeichnungen
veranlassen. Im letzteren Falle muß eine entsprechende
Reduktion der akkordierten Summen gegehüber den gezeichneten eintreten.
Die Ueberzeichnungen sind nun nicht als entsprechender Beweis
des Geldüberflusses und korrektes Zeichen eines guten Staatskredites
anzusehen, da Banken, welche eine Reduktion befürchten, das Mehrfache
der gewünschten Summe zu zeichnen pflegen, um sich den Betrag
zu sichern, wenn sie hoffen können, einen Ueberschuß an das Publikum
abzusetzen. Um dieser Spekulation (durch „Konzertzeichner“) entgegenzuwirken,
pflegt eine Emissionssperre vorgenommen zu werden, indem
kleineren Beträgen ein Vorzug eingeräumt wird, während die großen
Zeichnungen eine um so größere Kürzung erfahren. Die Begebung
geschieht gewöhnlich durch Kommissionäre, am offenen Markt gegen
Provision, Nur in Frankreich findet fortdauernd durch Staatsbeamte
die Annahme der Gelder und Eintragung in die Schuldbücher (86 Nebenbücher)
statt, sodaß das Publikum seinerseits nach Belieben seine
Ueberschüsse an den Staat als Sparkasse abgibt. Der Vorteil des Verfahrens
zeigt sich in der allmählichen Verbreitung der Beteiligung auch
der unteren Klassen an den Staatsanleihen, wodurch stets größere
Summen unter günstigen Bedingungen für den Staat zu erlangen sind,
als in anderen Ländern unter sonst gleichen Verhältnissen.