296 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Wie das Stadtgebiet eine Insel besseren Rechtes, so ist die Bürgerschaft eine
privilegierte, enggeschlossene, mit dem Stadtgebiete und den Stadtinteressen verwachsene
Genossenschaft von Voll- und Halbbürgern, die ein gemeinsames Vermögen hat, sich
in gewissem Sinne als Erwerbsgesellschaft fühlt, durch ihre Organe, hauptfächlich durch
den Rat, die mannigfachsten Einrichtungen im wirtschaftlichen Gesamtinteresse der Stadt
schafft. Blicken wir auf sie noch einen Moment, und konsiatieren wir damit zugleich
die Ausbildung der Stadtwirtschaft im obigen weiteren und engeren Sinne.
Das wirtschaftliche Gedeihen der Stadt hängt von einer gewissen Herrschaft über
das umgebende Land und von zahlreichen speciellen Abmachungen über Absatz und
Handel in der weiteren Umgebung ab. Nicht die Salzjunker in Lüneburg, nicht die
Brauer Hamburgs, nicht die Handwerksmeister in allen Städten schaffen den nötigen
Absatz, sondern stets ist es ganz oder teilweise der Rat, der, wie der Ausschuß eines
großen Stadtkartells, für die Absatzinteressen bemüht erscheint. Freilich leben zumal in
den kleinen Städten noch lange die meisten Bürger von ihrer Ackerwirtschaft, haben
nicht viel zu verkaufen, auch nicht so sehr viel einzukaufen. Aber das ändert fich eben
in dem Maße, wie die Stadt mehr wird als ein Dorf. Zum Jahrmarkt, auf dem
fremde Hausierer und Händler, städtische Handwerker und Krämer verkaufen, kommt der
Wochenmarkt, wo der Bauer der Umgegend Getreide, Vieh, Hühner und Eier verkauft,
sein Bier, sein Tuch, seine Werkzeuge einkauft. So entsteht die Stadtgebietswirtschaft,
die mit einem Nezze enger wirtschaftspolitischer Maschen die nächste ländliche Umgebung
überzieht und beherrscht, mit ihren weiteren handelspolitischen Maßnahmen, wenn es
gut geht, auf die Umgebung bis zu 10 und 50 Meilen sich ausdehnt.
Der Rat erwirbt das Münzrecht, sucht ein leidliches Geldwesen zu schaffen, die
Stadt zum Mittelpunkte einer größeren einheitlichen Münze zu machen, sie damit zu
fördern, aus der Naturalwirtschaft herauszuheben, ihre Überlegenheit über die Umgebung
zu steigern. Er ordnet den Wochenmarkt, stellt eine öffentliche Wage auf, Marktbeamte
an, erläßt eine kluge Wochenmarkts- und Fürkaufsgesetzgebung. Der örtliche Verkehr,
der sich zwischen Bauer und Bürger ergiebt, soll ohne Zwischenhand auf dem Markte
sich abspielen, der Bauer soll nicht vor den Thoren an Fremde, an Händler, fondern
allein oder in erster Linie auf dem Wochenmarkte an den Bürger verkaufen; oft ist dem
Landmanne verboten, seine Ware anders wohin als in die nächste Stadt zu bringen;
das Handwerk hatte seinen goldenen Boden an diesem sicheren Absatz; ebenso die städtische
Braunghrung, der städtische Kaufmann; ihre Kundschaft war ihnen gesichert. Die Stadt—
wirtschaft macht aus der tauschlosen Eigenproduktion die Produktion für persönlich
bekannte Kunden. Für den Kaufmann werden Kaufhäuser und Markthallen gebaut.
Der Marktzoll wird für die Bürger vielfach aufgehoben, für die Nichtbürger beibehaltend.
Die Pflege des Jahrmarktes soll Gäste von weiter her locken. Durch Straßen- und
Stapelrecht zwingt man den Verkehr in die Stadt hinein, durch die komplizierte Ord—
nung des Gast⸗ und Fremdenrechts läßt man von fremder Konkurrenz gerade so viel zu,
wie ersprießlich ist, schließt aber den fremden Kaufmann, außer während des Jahrmarktes,
vom Detailverkaufe aus, zwingt ihn, an den Stadtbürger zu verkaufen, damit dieser stets
den lokalen Absatz, die Vermittelung zwischen Ost und West, Süd und Nord behalte.
Jeden Moment verbietet man je nach den Stadtinteressen die Aus- und Einfuhr dieser
und jener Waren, stets die Edelmetallausfuhr, oft für Monate allen Verkehr mit dieser
oder jener Stadt. Die ganze Zunftverfassung war eine Konkurrenzregulierung im Inter—
esse der örtlichen Gewerbetreibenden, des lokalen Marktes; sie hatte günstige Folgen,
wo sie vom Rate im Gesamtinteresse der Stadt geleitet und je nach 'den wechfelnden
Verhältnissen umgebildet wurde. Wenn es im Interesse der maßgebenden Handels⸗ und
gewerblichen Kreise nötig schien, zerstörte man eine aufblühende Vorstadt, die den Bürgern
das Brot „vor dem Munde wegzunehmen“ drohte, wie man mit benachbarten Kon—
kurrenzorten Händel anfing, sie belagerte, womöglich aus Handelsneid zerstörte.
.All' diese energische Stadtwirtschaftspolitik war nicht möglich ohne erhebliche wirt—
schaftliche Mittel in den Händen des Stadtrates, sehen wir, woher fie stemmten, wie
sie gesteigert wurden, wozu sie dienten.