Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Die Institutionen und Organe; ihre Beurteilung. 63 
auf das andere. Ein Volk mit ausgebildetem Vereinsleben überträgt seine Gewohn— 
heiten vom politischen auf das wirtschaftliche Gebiet; ein Militärstaat mit schärfster 
Centralisation übernimmt auch auf wirtschaftlichem Gebiete Funktionen, die anderswo 
der Aktiengesellschaft, dem Vereine, der Kirche anheimfallen. 
Es ist das Verdienst Schäffles, die Grundlinien einer allgemeinen Lehre von den 
socialen Organen gezeichnet zu haben, nachdem die ganze Entwickelung der Wissenschaften 
von Staat und Recht, Gesellschaft und Volkswirtschaft seit den letzten paar Jahr— 
hunderten erwachsen war unter einem heftigen Schwanken der Über- und Unterschätzung 
der Institutionen und der Organbildung. Die Ansichten in dieser Beziehung gehen 
freilich auch heute noch je nach den Partei- und Klasseninteressen, je nach den geschichts— 
ohilosophischen Standpunkten auseinander. 
Der Merkantilismus und die Kameralistik überschätzten die Möglichkeit, durch Staat, 
Gesetz und Fürstenwillen alles neu zu ordnen und zu schaffen; selbst Moral und Recht 
galten den ersten Denkern von Hobbes bis auf Friedrich den Großen als Produkte 
ftaatlicher Anordnung: die Institutionen galten ihnen deshalb alles, das freie Spiel 
der Individuen wenig. Die Aufklärung kehrte die Sätze um, und die liberale Doktrin 
hält heute noch an diesem Vorstellungskreis fest: die individuellen Gefühle und Hand— 
iungen, das freie Spiel der Verträge, das freie Vereinswesen und der Voluntarismus 
werden gegenüber Staat, staatlichen Institutionen, festen und dauernden Organisationen 
gerühmt; man fürchtet auf diesem liberalen Standpunkte, wie ihn z. B. Hartenstein in 
seiner Ethik vertriti, daß bei jeder dauernden, festen Ausbildung von Institutionen die 
einseitigen Interessen der Herrschenden zu sehr zu Worte kommen, daß jede Institution, 
auch die zufällig einmal gelungene, rasch veralte, zum Hindernis für weitere Fortschritte 
werde. Man beruft sich (Sir S. Maine) darauf, daß die Entwickelung der Gesellschaft 
von Statusverhältnissen zu Verträgen führe, d. h. daß in älterer Zeit das Individuum 
allseitig durch feste Institutionen gebunden, später durch ein System freier Verträge seine 
Beziehungen zu anderen ordne. J 
Der ältere Socialismus ist dann wieder zur Überschätzung der Institutionen und 
absichtlicher Organbildung zurückgekehrt; er glaubt durch äußerliche Anordnung des 
gesellschaftlichen Lebens sogar die inneren Motive alles menschlichen Handelns ändern 
zu können. Die Hegelsche Philosophie, die im Staate die höchste Sittlichkeit sucht, und 
andere konservative Strömungen haben, wie die neueste europäische Staatspraris, teils 
alte Institutionen, wie die Zünfte, wieder günstiger angesehen und behandelt, teils 
energisch für die Reubildung von Institutionen und Organen gekämpft. Die neueste 
socialdemokratische Lehre verwirft ja den bestehenden Staat mit allen seinen Institutionen, 
träumt entsprechend ihrem radikal-individualistischen Ursprung von einem freien Spiele 
aller individuellen Kräfte; aber sie kommt mit dem ungeheuren Sprung, den auch sie 
für das psychisch-sittliche Leben erwartet, doch zur Vorstellung einer absorbierenden Herr— 
schaft öffentlicher Institutionen über alle private Willkür. 
Der Streit ist im ganzen derselbe wie der im letzten Abschnitte erörterte über den 
Fortschritt von individueller Freiheit und positivem Rechte. Die liberalen Individualisten 
verwechselten die Abschaffung veralteter Institutionen mit der Beseitigung aller dauernden 
Einrichtungen. Sie überschätzten die Gefahr der Erstarrung in allen Institutionen für 
unsere Zeit. Die öffentliche Diskussion, der Kampf der Parteien und Parlamente, die 
gesetzgeberische Materialsammlung und Vorbereitung der Gesetze in den Ministerien geben 
heute wenigstens eine gewisse Garantie für eine flüssige und gute Neubildung. Und so 
wahr es ist, daß neuerdings vielfach der Vertrag an Stelle von Institutionen getreten 
ist, neue Organbildungen und sociale Einrichtungen sehen wir doch in Masse daneben 
entstehen. Wir freuen uns, wenn sie der Entwickelung feste, sichere Bahnen weisen. 
Es isi klar, daß die Institutionen, wenn sie segensreich wirken sollen, eine gewisse 
Starrheit und Festigkeit haben müssen. Ihr Zweck ist ja, dem Guten, dem Lebens— 
förderlichen, Zweckmäßigen die feste Form zu geben, die allein die Anwendung erleichtert, 
die Erfahrungen der Vergangenheit fixiert, die Millionen abhält, die alten Mißgriffe 
zu machen, sich ewig von neuem um dasselbe Ziel abzumühen. Offenbar liegt der
	        
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